Elli25 schrieb am 31.07.2017 um 10:30:09:zumal das genannte Paar von der deutschen Botschaft in Irland ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Beantragung eines Nationalvisums hingewiesen wurde.
der Hinweis war falsch, wenn das Paar keine
FZF nach
AufenthG wollte, sondern eine Aufenthaltskarte nach Freizügigkeitsgesetz.
Mögen manche ABHs nicht, sie kommen aber nicht gegen das EU Recht an, wenn man es durchzusetzen weiss.
Elli25 schrieb am 31.07.2017 um 09:15:56:welches in Irland wohnhaft war. Die Frau besass eine Aufenthaltskarte(?)
und damit dort freizügigeitsberechtigt!
Elli25 schrieb am 31.07.2017 um 09:15:56: Die Beiden sind einfach nach DE umgezogen, ohne vorher ein Visum zur Fzf einzuholen.
Freizügigkeit erlaubt das
Elli25 schrieb am 31.07.2017 um 09:15:56:Die Frau bekam eine
AE ohneden Sprachnachweis
A1 vorzulegen.
Eine
AE nach
AufenthG?
Nun, eigentlich hätte sie eine deutsche Aufenthaltskarte als abgeleitet freizügige bekommen sollen, und dafür ist
A1 irrelevant (auch Stichwort Inländerdiskriminierung)