Hallo,
Mein Mann (Kenianer) und ich (Deutsche) wir sind dabei das Formular für das
FZF Visum aus zu füllen. Und dabei haben wir ein paar Fragen, deren Antwort ich auch hier im Forum noch nicht finden konnte. Und im Internet kursieren ja ziemlich viele Horrorgeschichten darüber, wie peinlichst korrekt die Formulare ausgefüllt werden sollten, naja da dachte ich mir frage lieber einmal zuviel als nachher blöd da zu stehen.
Hier meine/unsere Fragen:
Erstmal wird natürlich nach dem Reisepass gefragt, danach aber auch nach einem "Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument nr./ Residence permit no." Was ist damit gemeint? Ist das ein Kenianisches Dokument? Oder ist das nur für die Leute gedacht, die schon in Deutschland waren und schon irgendwelche deutschen Papiere haben?
Dann die Frage nach der Krankenversicherung. Ich arbeite im europäischem Ausland und bin auch dort krankenversichert (lebe aber in Deutschland). Meine Krankenversicherung hat mir bestätigt dass wir meinen Mann sofort nach der Einreise mitversichern können, dass er dann, falls notwendig, sogar rückwirkend ab dem Tag der Einreise versichert ist. Versicherungsschein usw gibt es aber erst nachdem ich ihn bei meiner Versicherung gemeldet habe, und das geht erst nachdem er tatsächlich hier ist. (Keine Ahnung ob das bei Versicherungen in Deutschland anders ist?) Also eigentlich ist er dann ja hier Krankenversichert. Aber belegen mit irgendwelchen Unterlagen kann ich das nicht. Wie sollte er dann auf die Frage: "Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?" antworten, mit ja oder nein?
Dann die Frage nach vorheriger Abschiebung oder Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis (Frage 15). Ich hatte schon hingeschrieben das ein Besuchervisum vor zwei Jahren abgelehnt wurde. Ist das richtig oder bezieht sich die Frage nicht auf Kurzzeitvisa?
Und dann hab ich mal irgendwo gelesen, dass wenn das datum "falsch" geschrieben ist, dass dann der ganze Antrag schon mal gar nicht angenommen wird. Also wenn da das heutige Datum so steht: 17.6.2017, das wäre dann ein Grund, den Antrag wieder zurück zu geben. Muss da dann tatsächlich 06.17.2017 stehen, obwohl in meinen deutschen Dokumenten die erste Variante angewendet wurde?
Ich vermute, das ist nur Panikmache. Aber wie gesagt, ich frage dann doch lieber.
Schonmal vielen Dank für eure Antworten!