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FZF Jordanien (UMA) (Gelesen: 1.083 mal)
Nomos_SH
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Beiträge: 22

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Jordanien (UMA)
12.06.2017 um 13:23:46
 
Guten Tag,

ich betreue eine jemenitische Staatsangehörige, die den subsidiären Schutzstatus in Deutschland erhalten hat (Klageverfahren läuft).

Ihre beiden minderjährigen Kinder halten sich derzeit in Jordanien (nähe Amman) auf.

Der Familiennachzug ist für Flüchtlinge, die nur den subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ausgesetzt. Gibt es eine Möglichkeit für die Kinder, da sie beide minderjährig sind, eine Sondererlaubnis für den Nachzug zu erhalten und an wen müssten wir uns wenden?
Vielen Dank im Voraus.
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deerhunter
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Antwort #1 - 12.06.2017 um 14:19:36
 
Gemäß § 104 Absatz 13 AufenthG ist ein Familiennachzug zu Personen, die nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung als subsidiär Schutzberechtigter erhalten haben, bis zum Stichtag des 16. März 2018 erstmal nicht möglich.
Möglichkeiten gibt es nur als Kontingentflüchtlinge, wenn die Kinder allein in einem Flüchtlingslager in Jordanien leben und man Glück hat in solch ein Kontingent zu kommen (1: 1000)
Auch eine "humanitäre Entscheidung" der ABH könnte helfen, oder eine entsprechende VE!
Ich halte die Chancen momentan für sehr gering...wie will man es auch begründen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 13.06.2017 um 17:43:14
 
Es gibt gerade einen Sachstandsbericht des Auswärtigen Amtes zu humanitären Aufnahmen von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten, hat das DRK heute verschickt.

Und Du bist in SH, oder? Da gibt es am 22.6. einen Fachtag zum Familiennachzug, das Auswärtige Amt hat auch einen Referenten zugesagt. Büdeldorf, Anmeldung über DW-Landesverband.

http://www.diakonie-sh.de/assets/Flyer-Landesweiter-Fachtag-Familiennachzug.pdf
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