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Rückfragen zum Au Pair Visum (Gelesen: 1.601 mal)
Themen Beschreibung: Wie schnell Au Pair Visum erhalten? / Wechsel des Visums ohne Rückreise möglich?
Kevincito
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückfragen zum Au Pair Visum
11.06.2017 um 10:32:21
 
Hallo zusammen,

meine Nichte, welche aus Mexiko kommt, war von Dez - März diesen Jahres in Köln bei uns zu Besuch und hat einen Deutschkurs besucht. Ihr hat Deutschland gut gefallen und sie hat nun Ende Mai ein Visum bei der deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt beantragt. Derzeit warten wir nur noch darauf, dass das Visum ihr erteilt wird, damit wir die Flugtickets kaufen können. In einem anderen Forum wurde uns mitgeteilt, dass gemäß der deutschen Gesetze für die Erteilung eines Au Pair Visums 10 Arbeitstage gelten. Stimmt dies? Ich konnte hierzu nichts finden. Daher würde ich gerne wissen, wie schnell das Au Pair Visum in der Regel erteilt wird - sofern man hier irgendeinen Durchschnittswert nennen kann. Welche Prüfungen finden statt bei einem Au Pair Visum? Sie hat alle erforderlichen Unterlagen bei der Botschaft vorgelegt. Denkt ihr es ist realistisch, dass sie das Visum für den 19.06 erteilt bekommt? Außerdem wollte ich fragen, ob wenn sie das Au Pair Jahr abschließt, ob sie dann beispielsweise eine Ausbildung in Deutschland beginnen könnte, ohne wieder nach Mexiko zurückzureisen.

Könnt ihr mir hier nähere Infos geben?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.06.2017 um 11:28:31
 
Kevincito schrieb am 11.06.2017 um 10:32:21:
In einem anderen Forum wurde uns mitgeteilt, dass gemäß der deutschen Gesetze für die Erteilung eines Au Pair Visums 10 Arbeitstage gelten. Stimmt dies?

Nein.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #2 - 11.06.2017 um 12:06:22
 
Kevincito schrieb am 11.06.2017 um 10:32:21:
Hallo zusammen,

meine Nichte, welche aus Mexiko kommt, war von Dez - März diesen Jahres in Köln bei uns zu Besuch und hat einen Deutschkurs besucht. Ihr hat Deutschland gut gefallen und sie hat nun Ende Mai ein Visum bei der deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt beantragt


Wo will Sie Au pair machen? Normalerweise kommt die Gastfamilie dafür auf!
Bei Euch wird es sicher nicht gehen, denn Aupair bei Verwandten ist i.d.R. nicht erlaubt

Zitat:
(4) Auf Mitteilung des BMI soll keine Au-pair Beschäftigung zugelassen werden, wenn bekannt ist, dass zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Dadurch soll verhindert werden, dass die Familiennachzugsbestimmungen auf diesem Wege aufgeweicht werden. Zudem besteht die Befürchtung, dass nicht der Aufenthaltszweck (Weiterbildung in der deutschen Sprache, Erweiterung der Kenntnisse über das Gastland) im Vordergrund steht, sondern die Pflege familiärer Beziehungen.

http://familienvisum.de/beratung/au-pair-visa/

Oder Seite 4 auf dem von der Mex. Botschaft verlinkten Merkblattes
http://www.mexiko.diplo.de/contentblob/4409384/Daten/3426687/MerkblattAuPairFlye...

Zitat:
Besteht zwischen der Gastfamilie und dem Au-
pair ein Verwandtschaftsverhältnis, soll keine
Au
-pair
-Beschäftigung zugelassen werden.
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reinhard
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Antwort #3 - 11.06.2017 um 12:23:31
 
Und:

Manchmal erteilt die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel, der keine Verlängerung / Änderung für einen anderen Zweck erlaubt. Manchmal ist der Aufenthaltstitel kommentarlos, dann wäre ein Zweckwechsel für das nächste Jahr erlaubt (in der Regel gibt es keinen Anspruch).

Es hängt also davon ab, wo die Gastfamilie wohnt, das könnt Ihr ja nicht sein, und der dortigen Ausländerbehörde.
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Kevincito
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Antwort #4 - 11.06.2017 um 22:04:16
 
Hallo zusammen,

das Au Pair Programm macht sie logischerweise nicht bei uns, sondern in einer anderen Familie, da hat sie keine Verwandten. Sorry, das habe ich vergessen zu erwähnen. Mal sehen, ob das Visum bald fertig ist... Schockiert/Erstaunt)

LG,
Kevin
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Alacrity
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Antwort #5 - 12.06.2017 um 13:38:58
 
Für das Visum braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Dazu muss die Gastfamilie den Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Danach kann die Erteilung relativ schnell gehen, weil die ABH nicht zustimmen muss.
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