nixwissen schrieb am 09.06.2017 um 17:57:29:Ist sie nicht (Konsularische Erklärung heisst das Ding), steht in dem Merkblatt der Botschaft (oben verlinkt).
Da bin ich skeptisch. Bloß weil sowas in einem deutschen Merkblatt einer deutschen
AV steht,
entspricht das nicht unbedingt den lokalen Gesetzen. Da sollte doch schon jemand in den nepalesischen Gesetzen/Verordnungen nachschauen..
Natürlich ist es besser mit konsularischer Bescheinigung zu heiraten, daher wird die deutsche
AV auch da nicht anderes reinschreiben; das entspricht aber nicht unbedingt den lokalen Gesetzen.
Ich darf mal als Beispiel anfügen:
In der
AV meinem "Lieblingsland" Philippinen gibt es auch einen Artikel im Family-Code, der besagt, dass eine Heirat mit einem Ausländer nur unter Vorlage einer konsularischen Bescheinigung durchzuführen ist.
Nun haben aber viele philippinische Standesämter auch ohne solche Bescheinigungen marriage licenses erteilt und die ehe auf den Philippinen geschlossen.
Die deutsche
AV hat dann bis ca. Mitte 2005 solche Ehen einfach nicht anerkannt und die Visa verweigert.
Bis das jemand rausgefunden hat, dass der Supreme Court der Philippinen schon vor einiger Zeit geurteilt hatte, dass solche Ehen gültig sind, obwohl formal nicht richtig geschlossen wurde.
Es hat dann einige Zeit gedauert, bis dass das Auswärtige Amt sich dieser position angeschlossen hat.