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Antrag auf Kostenrückerstattung Integrationskurs (Gelesen: 1.609 mal)
AmiraBenali
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Kostenrückerstattung Integrationskurs
30.05.2017 um 11:51:47
 
Hallo an Alle!

Ich muss mich schon wieder wegen einem Formular an Euch wenden.  hä?
Jetzt sind wir dabei das Formular zur Kostenrückerstattung für den Integrationskurs auszufüllen. Wir mussten den Kurs ja selbst zahlen, da das Jobcenter Hilfe abgelehnt hatte.

Jetzt wollen die in einem Feld die "Personenkennziffer des Bundesamtes" haben.
Aber sorry, hab diese Bezeichnung noch nie gehört......wo finde ich denn diese Nummer oder wo kann ich da nachfragen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

LG

Amira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.05.2017 um 12:17:51
 
AmiraBenali schrieb am 30.05.2017 um 11:51:47:
wo finde ich denn diese Nummer oder wo kann ich da nachfragen?

Auf Nachfrage teilt das BAMF mit:
[D]ie Personenkennziffer wird vom Bundesamt bei der Antragstellung zum Integrationskurs vergeben.
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AmiraBenali
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.05.2017 um 13:06:09
 
Aha....vielen herzlichen Dank!

Dann muss ich mal auf den Kopien der Schreiben schauen.

Er hat ja gleich mit seinem Aufenthaltstitel so eine Verpflichtung zum Integrationskurs bekommen.
Muss ich mal nachguck.

LG

Amira
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.05.2017 um 18:29:15
 
Hallo,

die Kennziffer steht bereits auf der von der ABH ausgestellten "Bestätigung der Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs", ganz oben, im ersten waagerechten Kasten. Wird systemseitig direkt generiert.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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