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bekommen babys auch aufenhaltsgenehmigung (Gelesen: 1.711 mal)
merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.05.2017 um 09:57:16
 
Hallo!

Bekommt meine tochter (21 tage alt)auch aufenthaltsgenehmigung, ich selber habe die niedererlassungserlaubnis. Ich werde bald verreisen und muss noch den turkischen pass beantragen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 29.05.2017 um 10:39:06
 
Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es seit 2004 nicht mehr.

Wenn Du eine Niederlassungserlaubnis hast und mehr als acht Jahre hier lebst, ist Dein Kind deutsch. Deutsche können keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, das können nur Ausländerinnen. Wenn Dein Kind auch türkisch ist, zählt das nur für die Türkei (dort ist sie nur türkisch) und für den Rest der Welt (dort ist sie Doppelstaatlerin). In Deutschland ist sie, falls sie Deutsche ist, nur deutsch.
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.05.2017 um 11:28:04
 
Hallo,

merve sabun schrieb am 29.05.2017 um 09:57:16:
Hallo!

Bekommt meine tochter (21 tage alt)auch aufenthaltsgenehmigung, ich selber habe die niedererlassungserlaubnis. Ich werde bald verreisen und muss noch den turkischen pass beantragen.

gemäß § 33 Satz 2 AufenthG ist einem in Deutschland geborenen Kind eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen. Voraussetzung dafür ist allerdings der Besitz eines Passes.

Bevor einem in Deutschland geborenen Kind eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist aber immer vorrangig zu prüfen, ob das Kind gemäß § 4 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt sowohl seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat als auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Gleiches gilt für türkische Staatsangehörige, die die  Voraussetzungen des Artikel 6 oder Artikel 7 des  Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei erfüllen.

Viele Grüße

dgstein
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merve sabun
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 29.05.2017 um 14:03:47
 
Wie lange dauert denn die überprfung ob sie die deutsche staatsangehorigkeit hat, warte schon drei wochen darauf hä? Ich wollte eigentlich ende diesen monat verreisen kann ich denn nicht die turkische pass beantragen? Aber dann müsste sie auvh niedererlassungserlaubnis bekommen bis es gepruft wird. Ich bin verwirrt.
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reinhard
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Antwort #4 - 29.05.2017 um 14:21:14
 
Du bekommst für das Baby entweder einen deutschen Pass (wenn die Prüfung abgeschlossen ist und das Kind deutsch ist) oder eine Aufenthaltserlaubnis (wenn die Prüfung abgeschlossen und das Kind ausländisch ist).

Solange kannst Du einfach nicht planen, weil das Kind noch nicht reisen darf.

Aber frag auf jeden Fall einmal pro Woche per E-Mail die beteiligten Stellen, wie weit sie sind. Erklär darin, wann Ihr reisen wollt, damit sie wissen, warum es drängt.
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merve sabun
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Antwort #5 - 29.05.2017 um 14:42:38
 
Jetzt leuchtet es mir ein, Danke. Weiss du villeicht erfahtungsgemäss wie lange die Prüfung dauert? Ich dränge so weil wir mit meinem ehegatten getrennt leben er lebt im ausland und hat kein visum und will seine tochter sehen. Krieg ich ein brief nach hause geschickt ob meine tochter die deutsche staatsangehorigkeit bekommeb hat oder nicht. Aber im burgeramt wurde mir gesagt das sie die turkische staatsangehorigkeit hat?
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« Zuletzt geändert: 29.05.2017 um 14:53:59 von merve sabun »  
 
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Saxonicus
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Antwort #6 - 29.05.2017 um 16:38:47
 
merve sabun schrieb am 29.05.2017 um 14:42:38:
Aber im burgeramt wurde mir gesagt das sie die turkische staatsangehorigkeit hat? 

Natürlich hat das Kind die türkische Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern türkische Staatsbürger sind. Zu prüfen ist doch nur, ob es die deutsche ebenfalls besitzt.

Zur Ein- und Ausreise in die/aus der Türkei ist dann der türkische Pass für das Kind erforderlich, für die Aus-und Wiedereinreise aus/nach Deutschland, der deutsche.
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reinhard
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Antwort #7 - 29.05.2017 um 17:38:24
 
Ich habe keine Ahnung, was genau in Deinem Fall geprüft wird, wer es prüft und wer für Himmelfahrt / Pfingsten Urlaub angemeldet hat.

Deshalb kann ich natürlich nichts dazu sagen, wie lange es dauern könnte. Das kann nur die zuständige Behörde.
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