Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin seit ca. einem Jahr mit einer Thailänderin verheiratet und wir leben zusammen in Deutschland.
Als wir nach unserer Hochzeit bei der Ausländerbehörde, wurde meine Frau zur Teilnahme (Anmeldung) am Integrationskurs innerhalb von 18 Monaten verpflichtet. Die Ausländerbehörde hat uns auch eine Liste von Trägern für Integrationskurse mitgegeben.
Nun war es leider so, dass an allen diesen Orten unmögliche Zustände herrschten - die Teilnehmer waren 95% junge männliche Araber die gegenüber meiner Frau *wirklich* unfreundlich waren. Daraufhin hat sie die Integrationskurse mehrfach abgebrochen. Ein weiterer Träger hatte einen Frauenkurs versprochen, der jedoch niemals stattgefunden hatte. Es gab auch noch weitere Probleme mit den Integrationskursträgern, sodass wir unter keinen Umständen Kurse dort belegen wollen.
Jedenfalls hat meine Frau dann einige Deutschkurse an der hiesigen Uni und VHS belegt und die Deutschprüfung
B1 mit telc Zertifikat steht in Kürze an.
Wir haben auch noch einen Träger gefunden der nur den Test "Leben in DE", ohne Kurs abnehmen würde, die Inhalte würde meine Frau dann für sich selbst zu Hause lernen.
Kommen wir nun zu unserer Frage:
Bald steht auch der Termin zur Erneuerung des Aufenthaltstitels an. Leider ziehen wir in Kürze um, sodass wir es dann nicht mehr mit unserer Stamm-Ausländerbehörde zu tun.
Daher würden wir gerne wissen, ob es für die Erfüllung der Pflicht zum Integrationskurs reicht, wenn wir das B1-Zertifikat vorlegen. Immerhin sollte es gleichwertig zum Zertifikat "Sprachtest für Zuwanderer" sein. Falls es nicht reicht, wie sollten wir vorgehen? Zum Integrationskursträger gehen und den Einstufungstest mit
B1 abschließen? Oder schon für die Prüfung Leben in DE anmelden, welche ja der letzte Teil im Zertifikat Integrationskurs sein sollte?
Vielen Dank für eure Hilfe und Informationen.