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Trennung nach 5 Jahren (Gelesen: 1.259 mal)
Ghana99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach 5 Jahren
06.05.2017 um 13:45:53
 
Hallo, ich habe mir auch immer einen Rat hier im Forum geholt und wusste mit den Antworten auch immer etwas anzufangen.
Nachdem ich vor 5 Jahren auch hier im Forum so euphorisch Mittel, Wege und Möglichkeiten gesucht habe meine Ehefrau mit FZF nach Deutschland zu holen hatte dann doch alles geklappt und 6 Monate nach Eheschliessung in Ghana war sie dann auch hier.

Nunmehr hat sie nach 5 Jahren letzten Dezember ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und Anfang April einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Altenpflege.
Nach 4 Wochen war sie dann weg und wohnt jetzt bei der Freundin...
Kann mir jemand sagen ob sie das einfach so kann, da man ja an fünf Fingern ablesen kann, dass sie wahrscheinlich nur wegen Papieren geheiratet hat.

Jede Info wäre mir Recht....vielen Dank für eure Zeit.

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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.05.2017 um 14:12:59
 
Ghana99 schrieb am 06.05.2017 um 13:45:53:
Kann mir jemand sagen ob sie das einfach so kann, da man ja an fünf Fingern ablesen kann, dass sie wahrscheinlich nur wegen Papieren geheiratet hat.

Ja kann sie.

Außerdem hast du bestimmt auch deinen Spaß gehabt. Also ist jetzt Zeit für die Scheidung. Nächstes Mal eben jemanden heiraten der seine Papiere bereits hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.05.2017 um 21:37:30
 
Ghana99 schrieb am 06.05.2017 um 13:45:53:
Kann mir jemand sagen ob sie das einfach so kann

Ja, das kann sie.
Und was sagt sie?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 07.05.2017 um 13:49:56
 
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der keinen "Zweck" als Bedingung hat. Ob sie verheiratet oder geschieden, in Arbeit oder arbeitslos ist hat keinen Einfluss.

Eine Niederlassungserlaubnis verliert man, wenn man aus Deutschland wegzieht oder (schwer) kriminell wird.
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Zeno
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.05.2017 um 18:17:21
 
Ghana99 schrieb am 06.05.2017 um 13:45:53:
da man ja an fünf Fingern ablesen kann, dass sie wahrscheinlich nur wegen Papieren geheiratet hat.

Jede Info wäre mir Recht....vielen Dank

5 Jahre sind eine lange Zeit. Ob sie dich mit der Absicht geheiratet hat, um hier zu bleiben weiß nur sie selbst.  Es hätte aber schon gereicht wenn sie nach 3 Jahren die Trennung eingereicht hätte. Dann müsste sie auch nicht Deutschland verlassen.
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