Ich hab zwar in kein Buch reingeschaut aber im Netz was gefunden, für Studis: Prüfung von Gleichheitsrechten. Interessant.
Also auf die Schnelle, mitten in der Nacht.
Im konkreten Fall wäre die spannende Frage, gemäß der
ABH Berlin (s. o.), unter welchem Oberbegriff kann die wesentliche Gleichheit von allgemein üblichen und studienvorbereitenden Deutsch-Sprachkursen gefasst werden? Die (Gleichheit) in Konsequenz die Ermessensentscheidung des Anrechnens begründet.
Anders sieht es eben das Gericht, das das Überwiegen der Ungleichheit betont, im Zweck und dem sich daran orientierenden Inhalt.
Wie ich es sehe, der Punkt ist, es gibt eine Schnittmenge (alle lernen Deutsch
), die der eine für das jeweils Wesentliche hält. Der andere betont, Deutsch wofür? Denn je nach Zielrichtung wird sich Inhalt und Art des Kurses unterscheiden.
Soweit ich weiß, sind die Kurse an jedenfalls vielen Unis nach groben Fachrichtungen gegliedert.