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Namen in der Geburtsurkunde eines nigerianischen Vaters - Kind deutsch (Gelesen: 1.843 mal)
capurosso
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03.05.2017 um 23:29:54
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein paar Fragen, die sich auf Angaben in der Geburtsurkunde und im Pass zum Namen meines nigerianischen Partners beziehen und die damit verbundenen Folgen.

Mein Partner und ich (Deutsche) erwarten ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben bei einem Notar die Vaterschaftsanerkennung vorgenommen und die gemeinsame Sorge für unser ungeborenes Kind erklärt.

Dabei ist folgendes Problem aufgetreten. Im Pass und in der Geburtsurkunde meines Partners steht im Feld für den Nachnamen "Müller" im Feld für den Vornamen steht "Hans Meier". Der Notar hat nach der exakten Zusammensetzung/Reihenfolge des Namens aus Vornamen und Nachnamen gefragt. Laut meinem Partner ist sein Vorname "Hans" und nicht "Hans Meier" und der Nachname "Müller Meier" und nicht ausschließlich "Müller". Diese Erklärung hat der Notar handschriftlich im vorbereiteten Dokument ergänzt.
Die Namen seiner Eltern sind in seiner Geburtsurkunde ähnlich aufgebaut. Bei beiden steht der Name "Meier" hinter dem Vornamen und nicht im Feld für den Nachnamen.

Die angegebenen Reihenfolge der Namen meines Partners in seinen Dokumenten stimmt nun mit der Eigenerklärung meines Partners vor dem Notar nicht überein.
Ich befürchte daher Probleme bei der Registrierung des Kindes im Standesamt.

1) Mein Partner sagt, dass die von ihm erklärte Reihenfolge die richtige Reihenfolge seiner Namen sei und dass er den Notar auf dessen Frage hin ja nicht sagen konnte, dass "Meier" ein Bestandteil seines Vornamens sei, wenn das ein Bestandteil seines Nachnamens ist.
2) Wir würden dem Kind gern den Nachnamen des Vaters "Müller Meier" geben. Wir könnten hier ggf. Gebrauch des Wahlrechts, nigerianisches Namensrecht anzuwenden, machen.
3) Mein Partner benötigt noch vor der Geburt des Kindes einen neuen Pass. Er überlegt nun, in den neuen Pass im Feld Nachnamen "Müller Meier" eintragen zu lassen und im Feld Vornamen "Hans". Damit würde der Pass, wenn das möglich ist, mit seiner Erklärung zu seinem Namen übereinstimmen. Dies hätte aber zur Folge, dass sein Name im Pass nicht mehr mit der Geburtsurkunde übereinstimmt.

Wir wollen natürlich nicht aus Unwissenheit etwas falsch machen. Ich bin unsicher, ob es sinnvoll ist, die Reihenfolge der Namen im Pass zu korrigieren.

Ich gehe davon aus, dass auch auf Basis des notariellen Dokuments mit der Ergänzung zum Namen, das Standesamt eine Urkundenprüfung seiner Geburtsurkunde veranlassen wird.
Das würde dann dazu führen, dass die Geburtsurkunde des Kindes nicht sofort ausgestellt werden kann.
Wäre es sinvoller, wenn das Kind meinen Nachnamen bekommt oder macht das keinen Unterschied?
Kann ich ohne die Geburtsurkunde des Kindes Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld beantragen und das Kind bei der Krankenversicherung anmelden?

Danke schon mal im Voraus für eure Rückmeldungen!
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okatomy
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Antwort #1 - 04.05.2017 um 04:32:02
 
Normalerweise kommt es eh zur Urkundenüberprüfung vor Erstellung der Geburtsurkunde auch wenn auf den ersten Blick alles stimmig erscheint. Das liegt daran dass Nigeria ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist.

Also er sollte wenn er auf seiner Namensreihenfolge besteht unbedingt auch Geburtsurkunde korrigieren lassen um keine weitere Unstimmigkeit zu haben.

Schlauer wäre es meiner Meinung nach gewesen es so zu lassen wie in seinen Urkunden und Pass es war, das hat ihn bis jetzt in seinen Leben ja auch nicht gestört.

Zur Namenswahl wäre meine Empfehlung dass das Kind deinen Nachnamen bekommt. Solltet Ihr heiraten und du im Zuge dessen seinen Nachnamen annehmen wird das Kind mit einbenannt.

Das hat zunächst sehr Praktische Gründe denn ich gehe von aus dass du als Mutter die meisten Behördengände und Arztternine mit dem Kind wahrnehmen wirst und du dich sonst immer als Sorgeberechtigte ausweisen musst.

Ausserdem wenn (Gott bewahre ) es nicht zu einer Hochzeit kommt sondern zu einer Trennung, wäre es meiner Persönlichen Meinung nach sehr ungünstig wenn dein Kind dauerhaft einen anderen Namen trägt wie du.

Sollten die Geburtsurkunden nur verzögert ausgestellt werden können bekommt man Geburtsbescheinigingen oder Registerazszüge mit denen Beantragung von Kindergeld und Elterngeld usw  alles möglich ist
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Aras
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Antwort #2 - 04.05.2017 um 08:09:13
 
Ist das Rechts- oder Lebensberatung?

In den meisten Staaten ist die Festlegung des Mutternamens gleichbedeutend mit Unehelichkeit des Kindes und mit der Folge dass es von der Mehrheitsgesellschaft sozial geächtet wird.

Ansonsten sind deine weiteren Überlegungen meines Erachtens blödsinn. Der Nachname des Kindes würde an den Vater erinnern... das Kind an sich etwa nicht?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #3 - 04.05.2017 um 10:32:34
 
Aras schrieb am 04.05.2017 um 08:09:13:
In den meisten Staaten ist die Festlegung des Mutternamens gleichbedeutend mit Unehelichkeit des Kindes und mit der Folge dass es von der Mehrheitsgesellschaft sozial geächtet wird.

Da Mutter und Kind wohl weiterhin in Europa leben werden, spielt eine derartige Begründung wohl kaum eine Rolle.
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sternenstaub
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Antwort #4 - 04.05.2017 um 10:56:35
 
Abgesehen davon ist nach den Angaben des TE die Mutter deutsche Staatsangehörige, das Kind ist deutsch, das Kind der nicht verheirateten deutschen Mutter erhält den Namen der Mutter im Zeitpunkt der Geburt, da eine Namenserteilung auf den lt. Schilderung nicht zweifelsfrei nachgewiesenen Namen des Vaters nicht möglich sein dürfte.

Und zum Thema "Lebensberatung", lieber Aras, hier erfolgt eine entsprechende "Stigmatisierung" nicht und es ist nicht ungewöhnlich, dass das Kind den Familiennamen der Mutter trägt.

Probleme, die sich aus Namenserteilung, späterer Trennung und dem folgenden Kleinkrieg ergeben, kennen Standesämter und Namensänderungsbehörden zur Genüge. Nur zu Erinnerung: Die Namenserteilung ist unwiderruflich!.

Insofern ist der Rat von 0katomy nicht schlecht. Nach einer späteren Eheschließung der Eltern erfolgt allerdings keine "Einbenennung" (die gibt es nur im Bereich der früher als "Stiefkinder" bezeichneten Kinder des Partners aus einer vorangegangenen Ehe), sondern je nach Alter des Kindes erfolgt der Anschluss des gemeinsamen Kindes an der Ehenamen der Eltern als Rechtsfolge (Kind bis 5) bzw. durch gesonderte Erklärung der Eltern nach der Eheschließung.
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Aras
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Antwort #5 - 04.05.2017 um 11:43:15
 
Liebe sternenstaub, es geht doch um die Stigmatisierung die es ggf. in der anderen Heimat des Kindes gäbe. Das darf man nicht außer Acht lassen.

Ich würde das nicht so schnell ad acta legen. Die Eltern können nicht vom Standesamt zu einem bestimmten Inhalt einer Namenserklärung gezwungen werden, weil die eine Namensführung nicht zeitnah geklärt werden könne.

Dann muss im Zweifel dass Amtsgericht angerufen werden. Und dann muss ggf. die Urkundenüberprüfung oder Korrekturmaßnahmen vor dem Beschluss durch das Amtsgericht erfolgen.

Also ich lese hier, dass die Eltern den Familiennamen des Vaters durchsetzen möchten. Und in Anbetracht dessen, dass die Namenserklärung nicht der Anfechtung zugänglich ist, sollte man da auch aufpassen.

Also dahingehend stimme ich dir zu, dass die Namenswahl ein wichtiger Akt ist.
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Alacrity
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Antwort #6 - 04.05.2017 um 12:55:39
 
Wenn im Feld für Vorname "Hans Meier" und im Feld für Nachname "Müller" steht, sollte dann nicht der Nachname "Meier Müller" sein und nicht "Müller Meier"?
Ist ein doppelter Nachname mit/ohne Bindestrich nach nig. Recht überhaupt möglich oder ein Mittelname?

Ist aber kein Problem, ihr erklärt nicht, dass das Kind den Nachnamen "Müller" oder "Müller Meier" haben soll, sondern, dass es den Nachnamen des Vaters führen soll. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Nachname des Vaters zum Zeitpunkt der Erklärung tatsächlich "Meier Müller" oder "Meier-Müller" oder auch "Schmidt" war, heißt das Kind dann auch so.
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Aras
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Antwort #7 - 04.05.2017 um 12:59:13
 
Ich hatte noch nicht die Möglichkeit eine Namenserklärung durchzuführen, aber ich gehe davon aus, dass die Namenserklärung hinreichend bestimmt sein muss und eben nicht immer wieder anders ausgelegt werden kann, je nachdem was dann für Unterlagen vorliegen.
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Antwort #8 - 04.05.2017 um 13:19:24
 
Die Erklärung ist eindeutig: Das Kind soll den Nachnamen führen, den der Vater zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung führt.

Bis geklärt ist, welchen Nachnamen der Vater zum Zeitpunkt der Erklärung führte, kommt eine entsprechende Anmerkung ins Register und es gibt zunächst nur die beglaubigten Registerauszüge statt Geburtsurkunde.
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capurosso
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Antwort #9 - 04.05.2017 um 15:33:44
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ich glaube in Nigeria ist bei der Namensvergabe ziemliches Vieles möglich. Man kann auch ohne Angaben von Gründen eine Namensänderung durchführen lassen und sich einen neuen Familiennamen "erfinden", wenn die Informationen, die ich dazu im Internet gefunden habe korrekt sind.
Ich habe den Eindruck, dass die offizielle Wahl des Namens einfach ein anderes Gewicht hat als in Deutschland. Deswegen war es meinem Partner bei der Ausstellung des Passes nicht so wichtig, in welcher Reihenfolge die Namen eingetragen wurden.

Ihm ist es allerdings schon wichtig, dass sein Nachname "Müller Meier" ist und eben nicht nur "Meier",  da er den Namen seines Vaters fortführen möchte. Mir wiederum ist mein eigener Nachname nicht so wichtig, sodass unser Kind seinen Namen bekommen soll.
Ich sehe das auch unabhängig von einer eventuellen Trennung. Er bleibt dann immer noch der Vater... Das Sorgerecht haben wir ja auch gemeinsam.

Wenn eine Urkundenprüfung ohnehin erfolgt, ist es auch unerheblich, ob des Kind erst einmal meinen Namen bekommt und dann später über eine Heirat wir seinen Namen als gemeinsamen Familiennamen führen. Das hätte ich vielleicht noch als Option gesehen, wenn das die Registrierung des Kindes einfacher machen würde.
Wir hatten uns vor einiger Zeit von einer Anwältin beraten lassen, die die Erfahrung gemacht hat, dass das Standesamt nicht immer eine Urkundenprüfung durchführt. Das ist also kein Zwang. Aufgrund der Unklarheiten bezüglich seines Namens halte ich das aber für wahrscheinlich.

Ich denke, wir werden versuchen, seine Geburtsurkunde in Nigeria neu ausstellen zu lassen und auf dieser Basis auch den neuen Pass zu beantragen. Dann haben seine aktuellen Dokumente zumindest die richtige Reihenfolge der Namen.
Allerdings stimmt dann die Nummer der Urkunde in der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung nicht mehr mit der Urkunde überein, die wir beim Standesamt einreichen. Es ist nun so oder so durch seine Erklärung vor dem Notar kompliziert. Ich kann aber nachvollziehen, dass er nicht einfach seinen Nachnamen vor dem Notar zum Vornamen gemacht hat, nur weil die Dokumente eben eine andere Reihenfolge anzeigen.

Viele Grüße
Capu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 04.05.2017 um 15:54:41
 
Es stimmt natürlich dass die Urkundenprüfung keine Pflicht ist und im Ermessen des Standesbeamten erfolgt. Da hat die Anwältin schon recht.

Ein supergenauer Standesbeamter wird Sie natürlich sowieso machen und ein weniger strenger wird sie aller Wahrscheinlichkeit auch machen wenn schon wie bei euch auf den 1. Blick Unstimmigkeiten sind.
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capurosso
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Antwort #11 - 29.08.2017 um 22:43:25
 
Hallo liebes Forum,

ich wollte einmal berichten, wie es bei uns ausgegangen ist.

Mein Partner hat seinen neuen Pass in der nigerianischen Botschaft beantragt und diesen dort auch direkt erhalten.
Es war allerdings nicht möglich, die Reihenfolge der Namen zu ändern. Dies ist laut Auskunft der Mitarbeiter in der Botschaft nur in Nigeria möglich.
Daher haben wir auch keine Neuaustellung der Geburtsurkunde meines Partners veranlasst.

Unser Kind wurde vor zwei Wochen geboren. Wir haben angegeben, dass es den Nachnamen des Vaters führen soll.
Heute haben wir die Geburtsurkunde für unser Kind erhalten. Ein Urkundenprüfung der Geburtsurkunde des Vaters wurde nicht veranlasst,
Das Kind führt jetzt den Familiennamen meines Partners wie er in seinem Pass und in seiner Geburtsurkunde steht und heißt somit "Müller" und nicht "Müller Meier".

Danke für eure Tipps und Hinweise.
Capu
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Mangrove
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Antwort #12 - 30.08.2017 um 12:57:52
 
Wow, da hat es bei euch das Standesamt aber überhaupt nicht genau genommen.  Schockiert/Erstaunt

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1431289207/27#27

Alles Gute!


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