capurosso
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein paar Fragen, die sich auf Angaben in der Geburtsurkunde und im Pass zum Namen meines nigerianischen Partners beziehen und die damit verbundenen Folgen.
Mein Partner und ich (Deutsche) erwarten ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben bei einem Notar die Vaterschaftsanerkennung vorgenommen und die gemeinsame Sorge für unser ungeborenes Kind erklärt.
Dabei ist folgendes Problem aufgetreten. Im Pass und in der Geburtsurkunde meines Partners steht im Feld für den Nachnamen "Müller" im Feld für den Vornamen steht "Hans Meier". Der Notar hat nach der exakten Zusammensetzung/Reihenfolge des Namens aus Vornamen und Nachnamen gefragt. Laut meinem Partner ist sein Vorname "Hans" und nicht "Hans Meier" und der Nachname "Müller Meier" und nicht ausschließlich "Müller". Diese Erklärung hat der Notar handschriftlich im vorbereiteten Dokument ergänzt. Die Namen seiner Eltern sind in seiner Geburtsurkunde ähnlich aufgebaut. Bei beiden steht der Name "Meier" hinter dem Vornamen und nicht im Feld für den Nachnamen.
Die angegebenen Reihenfolge der Namen meines Partners in seinen Dokumenten stimmt nun mit der Eigenerklärung meines Partners vor dem Notar nicht überein. Ich befürchte daher Probleme bei der Registrierung des Kindes im Standesamt.
1) Mein Partner sagt, dass die von ihm erklärte Reihenfolge die richtige Reihenfolge seiner Namen sei und dass er den Notar auf dessen Frage hin ja nicht sagen konnte, dass "Meier" ein Bestandteil seines Vornamens sei, wenn das ein Bestandteil seines Nachnamens ist. 2) Wir würden dem Kind gern den Nachnamen des Vaters "Müller Meier" geben. Wir könnten hier ggf. Gebrauch des Wahlrechts, nigerianisches Namensrecht anzuwenden, machen. 3) Mein Partner benötigt noch vor der Geburt des Kindes einen neuen Pass. Er überlegt nun, in den neuen Pass im Feld Nachnamen "Müller Meier" eintragen zu lassen und im Feld Vornamen "Hans". Damit würde der Pass, wenn das möglich ist, mit seiner Erklärung zu seinem Namen übereinstimmen. Dies hätte aber zur Folge, dass sein Name im Pass nicht mehr mit der Geburtsurkunde übereinstimmt.
Wir wollen natürlich nicht aus Unwissenheit etwas falsch machen. Ich bin unsicher, ob es sinnvoll ist, die Reihenfolge der Namen im Pass zu korrigieren.
Ich gehe davon aus, dass auch auf Basis des notariellen Dokuments mit der Ergänzung zum Namen, das Standesamt eine Urkundenprüfung seiner Geburtsurkunde veranlassen wird. Das würde dann dazu führen, dass die Geburtsurkunde des Kindes nicht sofort ausgestellt werden kann. Wäre es sinvoller, wenn das Kind meinen Nachnamen bekommt oder macht das keinen Unterschied? Kann ich ohne die Geburtsurkunde des Kindes Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld beantragen und das Kind bei der Krankenversicherung anmelden?
Danke schon mal im Voraus für eure Rückmeldungen!
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