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FZF Duldung Wohnsitz (Gelesen: 3.964 mal)
Holithai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.05.2017 um 21:47:31
 
Hallo und danke für die Aufnahme hier im Forum ,

jetzt zur Sache :

Meine Verlobte ( Thailänderin ) ist schwanger und wir werden im Juni in Thailand heiraten .
Unser Kind wird im August geboren und ich möchte meine Frau und Kind dann im nächsten Jahr nach D holen.

Mein Wohnsitz habe ich in einer Ferienhaussiedlung und bin hier vom Bauamt nur geduldet , das bedeutet das ich hier auf Lebenszeit wohnen darf aber meine Frau und Kind nicht !

Kann die Ausländerbehörde das Visum verweigern ?

Möglichkeiten meine Frau und Kind nach Einreise bei einem Freund anzumelden bestehen .

Vielen Dank
R.C
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.05.2017 um 21:56:16
 
Deine Frau kann nur ein Visum zum "ehelichen Zusammenleben" beantragen. Dazu muss sie Eure gemeinsame Adresse angeben. Wenn Ihr getrennt wohnt, könnt Ihr auch wie bisher in zwei Staaten wohnen.

Du musst Dich also zunächst um eine gemeinsame Wohnung kümmern, sonst wird das nichts.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 01.05.2017 um 23:27:53
 
Natürlich kann auch Dein Kind, als deutscher Staatsangehöriger, ohne weiteres nach Deutschland einreisen. Deshalb solltest Du gleich nach der Geburt das Kind bei der deutschen Vertretung in Bangkok registrieren lassen und den deutschen Pass für den Zwerg beantragen. Seine Mutter, als Sorgeberechtigte für einen kleinen Deutschen, kann dann gleich ihr Visum zum Nachzug zu ihren deutschen Kind beantragen und zusammen mit dem Kind nach Deutschland einreisen. In diesen Zusammenhang wäre ein gemeinsamer Wohnsitz mit Dir nicht unbedingt erforderlich. Auch der Sprachnachweis ist dann nicht mehr nötig.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.05.2017 um 05:50:43
 
Saxonicus schrieb am 01.05.2017 um 23:27:53:
Dein Kind, als deutscher Staatsangehöriger,

Woher kommt diese Information?
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Holithai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.05.2017 um 09:36:56
 
Wenn wir vor der Geburt heiraten ist unsere Tochter Deutsche das habe ich auch so mitgeteilt bekommen und meine Frau dann ohne A1 nach D einreisen dürfte !

Ich muss aber doch im Visa Antrag meine Meldeadresse eintragen und die D Botschaft fragt bei der ABH in meiner Stadt nach und da liegt der Wurm drin !

Ferienhaus / Duldung wohnen auf Lebenszeit aber keine weitere Person darf Erstwohnsitz anmelden.

Ich will den Visaantrag nach der Geburt unserer Tochter in BKK einreichen und wollte mit beiden dann zusammen zurück nach D fliegen !

thx
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.05.2017 um 09:43:05
 
Zur Klärung gib bitte noch deine eigene Staatsangehörigkeit an.

Ansonsten würde ich doch meinen dass die Ehe vor dem Grundgesetz besonderen Schutz genießt und dieser Schutz höher wiegen sollte als irgendwelches Bebauungsrecht.

Ob die ABH da überhaupt so tief nachforscht ist eh fraglich. Beim Einwohnermeldeamt müsste man dann halt mit Nachdruck auf die Anmeldung bestehen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 02.05.2017 um 09:48:29
 
Wenn Du Deutscher bist und die FZF zum deutschen Kind erfolgt und nicht zum Ehemann dann braucht ihr eigentlich auch keinen gemeinsamen Wohnsitz.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #7 - 02.05.2017 um 09:48:55
 
Petersburger schrieb am 02.05.2017 um 05:50:43:
Woher kommt diese Information?

Weil ich davon ausgehe, dass der TS Deutscher ist.

Holithai schrieb am 02.05.2017 um 09:36:56:
Wenn wir vor der Geburt heiraten ist unsere Tochter Deutsche das habe ich auch so mitgeteilt bekommen und meine Frau dann ohne A1 nach D einreisen dürfte !

Dein Kind wäre auch ohne Eheschließung deutsch, wenn eine Vaterschaftsanerkennung Deinerseits erfolgen würde. Eine solche ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
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« Zuletzt geändert: 02.05.2017 um 09:59:03 von Saxonicus »  

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Holithai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.05.2017 um 10:19:30
 
Sorry , ja ich bin D Staatsangehöriger .
Sollte ich vorher besser zur ABH oder zum Einwohnermeldeamt gehen um das Problem zu erklären ?

Oder direkt ein Visa Antrag stellen und hoffen das er genehmigt wird ?

Was für Möglichkeiten bestehen wenn der Visa Antrag abgelehnt würde ?
Klage einreichen denke ich wird teuer da eine RS Versicherung da nicht greift.

thx
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 02.05.2017 um 11:31:15
 
Du kannst natürlich die Meldebhörde Fragen ob Sie deine Ehefrau und Kind unter dieser Anschirft anmelden würden. Meines erachtes müssen Sie das.

Es ist bei der FZF zum deutschen Kind ( am besten diese machen da kein A1 Sprachnachweis nötig ) kein Wohnsitznachweis nötig, die Mutter mit deutschem Kind könnten auch jederzeit ohne deine Zustimmung Ihr Recht auf Leben in Deutschland wahrnehmen.

Ich persönlich würde den Visa Antrag stellen, sehe keinen Grund warum der abgelehnt werden würde, und mich dann hinterher mit der Meldebehörde ggf. auseinandersetzen wenn die Anmeldung erfolgen soll.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 02.05.2017 um 11:56:41
 
Ihr müsst beide den deutschen Pass für das Kind beantragen.
Damit kann die Mutter dann die FZF zum Kind beantragen, sie braucht nur eine gemeinsame Adresse mit dem Kind.

So würde das also auch ohne Dich funktionieren.

Es muss nur abgesprochen sein: Wenn die Ausländerbehörde bei der angegebenen Adresse nachfragt, muss von dort aus eine positive Antwort kommen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 02.05.2017 um 13:53:29
 
Holithai schrieb am 02.05.2017 um 10:19:30:
Was für Möglichkeiten bestehen wenn der Visa Antrag abgelehnt würde ?Klage einreichen denke ich wird teuer da eine RS Versicherung da nicht greift.

Du solltest Dir darüber keine Gedanken machen, weil nach der geschilderten Lage der Dinge überhaupt kein Grund zu sehen ist, dass der Visumsantrag abgelehnt werden könnte.
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Holithai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 02.05.2017 um 16:33:51
 
Eine Sache ist geklärt :

War heute beim Meldeamt und der Herr sagte mir laut Meldegesetz muss er die Anmeldung ausführen aber das Kreis Bauamt wird sich bei mir melden .

Denke die werden mir eine Frist setzen meine Frau und Kind woanders anzumelden ansonsten entziehen Sie mir meine Duldung.

Donnerstag habe ich ein Termin bei der AHB zwecks Vorab Zusage.

Werde dann berichten .

thx
R.C
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sarembeti
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 03.05.2017 um 16:01:50
 
1. Der deutsche Staat darf Deinem Kind die Einreise nach Deutschland nicht verweigern, wenn der Kleine eine deutscher Staatsbürger ist. Ein Wohnsitz wird dafür nicht benötigt. Auch die Ausländerbehörde hat mit dem Kleinen nichts am Hut.
Den deutschen Reisepass beantragen Sie im deutschen Konsulat in Thailand.

2. Die Mutter hat das uneingeschränkte Recht, sich um ihr eigenes deutsche Kind in Deutschland zu sorgen. Das darf der deutsche Staat i.d.R. nicht verwehren.

In diesem Zusammenhang sind der Ausländerbehörde die Hände gebunden, irgendwelche Spielchen mit dem Thema Wohnraum anzufangen.

Gefährlich wird es eben nur in Thailand - und zwar dann, wenn es zu Probleme kommt, Sie und die Mutter auf die Geburtsurkunde des Kindes zu bringen.
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Holithai
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 04.05.2017 um 15:30:32
 
War heute bei der AHB und dank Eurer Tipps optimal vorbereitet .
Die gute Sachbearbeiterin war ein bisschen überfordert und musste zu Ihrem Cheffe um das ganze abzuklären.

Gute 30 min. kam Sie zurück und sagte das es wohl klappen würde mit der Vorab Zusage für das Visa aber ich sollte folgende Unterlagen noch einreichen :

Fotokopie des letzten Abgabenbescheids der Grundsteuer
Fotokopie des Rentenbescheids ( bin EU Rentner )
Nachweis Krankenversicherung Frau und Kind ( Heee ??? )
Fragebogen ( ob Unterhaltspflichtig etc. )

Und ausführliche Erläuterung wo ich meine Verlobte kennengelernt habe mit Fotos . ( Angeblich wegen Scheinehe )

Werde ein paar Bilder auf ein Stick ziehen und ein Blatt mit unserer Love Story dazu um Ärger zu umgehen .

Möchte mich bei allen für Eure TOP Hilfe bedanken und hoffen das alles klappt .

thx
R.C


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