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Automatische ausbürgerung Bosnien (Gelesen: 1.455 mal)
Mimi1987
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Automatische ausbürgerung Bosnien
24.04.2017 um 14:16:37
 
Hallo,

ich möchte gerne einen Antrag zur Einbürgerung stellen, weil ich hier auch geboren und aufgewachsen bin. Bisher hab ich noch die bosnische Staatsangehörigkeit, aber ich brauche die eigentlich auch gar nicht mehr. Kann also gerne auf diese verzichten.

Auf der Webseite zur Einbürger steht, das eine Ausbürgerung nur notwendig ist, wenn diese nicht automatisch nach dem ausländischen Recht erfolgt.

Zitat:
Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn diese nach dem ausländischen Recht nicht schon automatisch mit der Einbürgerung verloren geht. In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht in zumutbarer Zeit oder überhaupt nicht möglich ist, wird "Mehrstaatigkeit" hingenommen. Das gilt auch, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen.


Tatsächlich ist es so, das nach §17 aus dem bosnischen Gesetz zur Staatsangehörigkeit, die bosnische Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn man eine andere aufnimmt.

Zitat:
Član 17.

Državljanstvo BiH gubi se dobrovoljnim sticanjem drugog državljanstva, ukoliko se ne određuje drugačije bilateralnim sporazumom zaključenim između BiH i te države.

Übersetzung: Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina geht durch den freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren, wenn nicht anders durch bilaterale Abkommen zwischen BiH und diesem Staat festgelegt



Suspekter weise lassen sich aber alle im Konsulat ausbürgern, was sich mal schnell auf über 1.000,- € an Kosten aufsummiert.

Reicht es der Einbürgerungsbehörde nicht aus, wenn ich mit einer offiziellen Übersetzung nachweise, das man automatisch die Staatsbürgerschaft mit der Einbürgerung der deutschen verliert (für kostenlos) und ein Ausbürgerungsantrag (für über 1.000,- €) gar nicht notwendig ist?

Viele Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.04.2017 um 15:00:20
 
Ja hmm. Wenn es so ist, dann solltest du dich ggf. auf Konfrontation bereit machen und konkret bei der Antragsabgabe auf die direkte Einbürgerung hinweisen sodass die EBH garnicht erst die Einbürgerungszusicherung erteilen kann. Und dann eben Ablehnungsbescheid riskieren und dagegen klagen.

Wie sieht es mit den anderen Artikeln des betreffenden bosnischen Gesetzen aus? Gibts da irgendwelche Fallstricke?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.04.2017 um 15:23:18
 
Nach meinen Informationen wurde Artikel 17 im Jahre 2013 gestrichen, der Verlust der bosn. StAng kann nur noch durch ein Entlassungsverfahren erreicht werden.

Es ist auch so, dass dieser Artikel schon früher praktisch wohl nicht angwendet wurde.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.04.2017 um 15:30:07
 
Die Einbürgerung wird hier in B-W nur über eine Zusicherung vorgenommen.
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fab87
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Beiträge: 398

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 24.04.2017 um 16:01:47
 
Zitat:
Nach meinen Informationen wurde Artikel 17 im Jahre 2013 gestrichen, der Verlust der bosn. StAng kann nur noch durch ein Entlassungsverfahren erreicht werden.

Es ist auch so, dass dieser Artikel schon früher praktisch wohl nicht angwendet wurde.



Ja, ist 2013 entfallen.

Die Version hier ist (meines Wissens nach) die Aktuellste. Übersetzung habe ich mit BKS Original abgeglichen und passt: https://www.ecoi.net/file_upload/1226_1471601612_bih-law-citizenship-1997-am2013...
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Mimi1987
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien
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Antwort #5 - 24.04.2017 um 16:03:37
 
Zitat:
Die Einbürgerung wird hier in B-W nur über eine Zusicherung vorgenommen.


Ich habe bei der Botschaft in Berlin angerufen und mich erkundigt. Dort teilt man mir mit, das die deutschen Behörden, ausdrücklich einen Antrag und Bestätigung zu Ausbürgerung verlangen.

Das dies natürlich ganz in derem Sinne, aufgrund der verlangten Gebühren, die einem zweiwöchignen Urlaub in der Karibik entsprechen, ist natürlich selbstredend.
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