Hallo zusammen,
ich lese schon länger mit und habe mich jetzt angemeldet, weil ich einen anerkannten Flüchtling aus Eritrea bei der
FZF unterstütze und im Netz nicht auf alle Fragen Antworten gefunden habe. Der Mann möchte seine Frau und die beiden Kinder (Alter kenne ich nicht, aber wahrscheinlich schulpflichtig) nachholen.
Nachdem er 2015 anerkannt wurde, hat er die
FZF nicht innerhalb der ersten 3 Monate angemeldet, so daß er jetzt die normalen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen muss. Hierzu hab ich ein paar Fragen:
1. Ehefrau muss Deutsch A1-Niveau nachweisen (Prüfung Goethe-Institut) – muß vor Ort gemacht werden – soweit klar.
2. Lebensunterhalt für die gesamte Familie muß gesichert sein.
Ich gehe davon aus, daß die Ehefrau erstmal keine Arbeit in DE hat, also muß der Ehemann soviel verdienen, daß er die Familie ernähren kann. Er hat einen Job, bei dem er ca. 1300,- EUR netto verdient. Der Job ist allerdings befristet.
=> Wie hoch muß das Einkommen mindestens sein? Reicht es aus, wenn es soviel, oder minimal mehr, wäre als der Hartz4-Satz für die gesamte Familie?
=> Muß der Arbeitsvertrag unbefristet sein?
3. Ausreichend große Wohnung muß vorhanden sein
=> wieviel qm muß die Wohnung mindestens haben? Ich hab mal was von 12qm pro Person gelesen, ist das richtig?
4. Krankenversicherung muß gesichert sein
=> da er schon einen Job hat, könnte er Frau und Kinder über die Familienversicherung versichern, reicht das als Nachweis aus?
5. Hab ich was vergessen?
6. Wann müssen alle diese Nachweise vorgelegt werden?
Ich frage deshalb, weil im Moment die FZFn, die über die Botschafen im Sudan oder Äthiopien beantragt werden, 1-3 Jahre dauern. Man bekommt frühestens nach 9 Monaten einen Termin zur Visumsbeantragung. Wegen der Überlastung der Botschaften kann die eigentliche Bearbeitung des Antrags auch locker ein Jahr dauern. Wenn der Ehemann dann aber schon die Familienwohnung bei Antragstellung vorweisen müsste, würde er ggf. ein Jahr lang eine unnötig teure Miete zahlen.
=> Deshalb die Frage – würde es reichen, wenn erst dann eine ausreichend große Wohnung hat, wenn die
ABH den Antrag prüft, oder schon bei Beantragung?
Danke schon mal und einen schönen Gruss