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Sprachnachweis A1 Türkei Familienzusammenführung (Gelesen: 2.050 mal)
Roji63
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i4a rocks!


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10.04.2017 um 21:36:56
 
Hallo ihr lieben,

erstmal danke an die die mir beim letzten mal persönlich zurückgeschrieben haben, leider kann ich keine Nachrichten schreiben (muss irgendwie fünf Beiträge haben damit es geht) Naja.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Sprachnachweis A1 für eine Familienzusammenführung zum deutschen Ehegatten? Laut türkischen Seiten muss ein TELC Nachweis des Goethe Instituts erbracht werden. Jedoch schreibt die Auslandsvertretung auf der Seite tuerkei.diplo.de das diese ab dem 01.04.2015 nicht mehr anerkannt werden? Wisst ihr vielleicht was jetzt zu machen ist? An wen wir uns wenden können oder habt ihr Erfahrungen?

Ich würde mich über Antworten freuen. Liebe Grüße
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HeFi
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 10.04.2017 um 21:59:28
 
Roji63 schrieb am 10.04.2017 um 21:36:56:
Sprachnachweis A1 für eine Familienzusammenführung zum deutschen Ehegatten

Ehegattennachzug http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/6834275/40aehegattennachzu...
Zitat:
Das
A1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies
sind in der Türkei derzeit nur das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und
das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at).
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Roji63
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 10.04.2017 um 22:03:12
 
Hallo HeFi,

danke für die schnelle Antwort genau das meine ich allerdings steht hier http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/04-nationales-visum/0-... das das TELC welches das Goethe Institut macht nicht mehr anerkannt wird.


LG
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HeFi
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Antwort #3 - 10.04.2017 um 22:07:49
 
Erforderlich ist A1 und das erteilt das Goethe-Institut https://www.goethe.de/de/index.html
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Roji63
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Antwort #4 - 10.04.2017 um 22:17:29
 
Danke Smiley Ich werde glaube ich trotzdem morgen nochmal bei der Auslandvertretung anfragen. Trotzdem Danke und einen schönen Abend noch
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Reyhan
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Antwort #5 - 11.04.2017 um 11:53:26
 
Wo und bei wem die Sprachkenntnisse erworben werden ist völlig egal.

Aber das Zertifikat für DE muss zwingend vom Goethe-Institut sein !

TELC arbeitet nicht mehr mit dem Goethe-Institut zusammen :

https://www.telc.net/ueber-telc/telc-partner.html

Daher der Hinweis auf der Seite der deutschen Botschaft in Ankara :

Zitat:
Sprachzertifikate des Anbieters TELC, ausgestellt ab 01.04.2015, werden nicht mehr zur Antragstellung anerkannt. Sprachzertifikate von TELC, die bis zum 01.04.2015 ausgestellt wurden, werden noch bis 31.07.2015 zur Antragstellung anerkannt, es wird jedoch bei


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Antwort #6 - 11.04.2017 um 15:40:43
 
Reyhan schrieb am 11.04.2017 um 11:53:26:
Aber das Zertifikat für DE muss zwingend vom Goethe-Institut sein !


nein, siehe
HeFi schrieb am 10.04.2017 um 21:59:28:
Ehegattennachzug http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/6834275/40aehegattennachzu....
Zitat:
Das
A1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Dies
sind in der Türkei derzeit nur das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und
das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). ;



ganz grundsätzlich sind die Zertifikate anzuerkennen, die von einem Sprachkursveranstalter ausgestellt wurden, der nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
des Europarats (GER) zertifiziert ist.
Wenn TELC das nicht mehr ist oder da Unregelmässigleiten bekannt geworden sind, muss sein Zertifikat nicht anerkannt werden
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Roji63
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Antwort #7 - 13.04.2017 um 12:36:37
 
Ich danke euch jetzt ist das Wirwarr auch verständlich geworden. LG
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