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Ehe aus Afg. wie anerkennen lassen bei den deutschen Behörden. (Gelesen: 961 mal)
milat
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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05.04.2017 um 12:53:06
 
Hallo Liebe Leute,

meine Frau ist durch den Ehegattennachzug von Afghanistan zu mir gekommen.

Die Behörden hier aber akzeptieren nicht die Eheurkunde, da Afghanistan da keine Apostille hat bzw. nict seriös ist.
Daher wurde sie nun als ledig im Melderegister eingetragen meine Frau. Und das Meldeamt hat mich auf das Standesamt hingewiesen.

Die Urkunde wurde aber während bzw. vor dem Ehegattennachzug von der Botschaft kontrolliert siehe http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619656/Daten/5942462/Merkblatt_Afg...

Habt ihr da Erfahrungen gemacht oder liege ich falsch oder wie soll ich nun die Ehe eintragen lassen?
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« Zuletzt geändert: 05.04.2017 um 13:08:30 von milat »  
 
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milat
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.04.2017 um 12:58:37
 
Und der Standesamt meint das die Bearbeitung 1-2 Jahre dauern kann.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.04.2017 um 13:43:44
 
Wenn im Rahmen des Visumverfahrens eine Urkundenüberprüfung durch den Vertrauensanwalt stattgefunden hat, und das ist ja wohl der Fall, dann müsste der Bericht des Anwaltes auch in der Ausländerakte vermerkt sein. Die Meldebehörde bzw. das Standesamt soll sich diesbezüglich mal an die ABH wenden. Danach sollte es keine Probleme mit dem Eintrag verheiratet im Melderegister geben.

Natürlich wäre auch die Nachbeurkung dazu parallel empfehlenswert, damit ihr auch eine deutsche Heiratsurkunde bekommen könnte die vieles erleichtert. Da scheint es aber aktuell tatsächlich Probleme zu geben die dazu führen, dass das lange dauern kann. Dies ist aber ohnehin ein freiwilliger Vorgang, ihr müsst es nicht machen.
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milat
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.04.2017 um 13:51:24
 
Das wurde mir auch so ähnlich eben von der Botschaft bestätigt.

Notfalls solle bzw. musse das Amt die Botschaft für eine erneute Amtshilfe beauftragen.


Da habe ich glaube ich Glück gehabt, 1-2 Jahre warten wäre eine katastrophe.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.04.2017 um 14:08:20
 
Ja, aber das Einwohnermeldeamt hat Amtsermittlunspflicht. Dh die können gerne auf eigene Kosten die Überprüfung starten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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