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Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten? (Gelesen: 1.330 mal)
penguin11
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04.04.2017 um 14:24:33
 
Hallo,
ich habe eine Frage:
Darf ein Drittausländer, mit AE im europäischen Ausland, in Deutschland als Wochenendpendler auf Projektbasis arbeiten?
Er hat einen MINT - Beruf. Was muß beachtet werden, etc.?

Danke für Infos

Gruß
penguin11
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dim4ik
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Antwort #1 - 04.04.2017 um 16:37:58
 
penguin11 schrieb am 04.04.2017 um 14:24:33:
Darf ein Drittausländer, mit AE im europäischen Ausland, in Deutschland als Wochenendpendler auf Projektbasis arbeiten?

Nur im Rahmen einer dienstlichen Entsendung von bis zu drei Monaten, wenn er dafür ein van der Elst-Visum bekommen hat.
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penguin11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 05.04.2017 um 13:09:42
 
dim4ik schrieb am 04.04.2017 um 16:37:58:
Nur im Rahmen einer dienstlichen Entsendung von bis zu drei Monaten, wenn er dafür ein van der Elst-Visum bekommen hat. 


Das bedeutet, dass er maximal nur 3 Monate im Jahr pendeln darf? oder 3 Monate am Stück?

Beispiel:
Ein Consultant, Non-EU-Ausländer, arbeitet von Montags bis Donnerstags beim Kunden vor Ort und Freitags bis Sonntags ist er in seinem EU-Heimatland, bei seiner Familie. Immer unter der Berücksichtigung der 183-Tage-Regelung für die AE.
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dim4ik
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Antwort #3 - 05.04.2017 um 14:09:17
 
penguin11 schrieb am 05.04.2017 um 13:09:42:
Das bedeutet, dass er maximal nur 3 Monate im Jahr pendeln darf? oder 3 Monate am Stück?

Drei monate innerhalb der Gültigkeitsauer des van der Elst-Visums. Vermutlich sind das höchstens drei Monate innerhalb jeglichen sechsmonatigen Zeitraums. Wenn mann es aber übertreibt, kann die deutsche AV wohl irgendwann mal die Erteilung eines solchen Visums ablehnen und auf die NOtwendigkeit einer deutschen AE verweisen.
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penguin11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 06.04.2017 um 11:31:08
 
dim4ik schrieb am 05.04.2017 um 14:09:17:
Wenn mann es aber übertreibt, kann die deutsche AV wohl irgendwann mal die Erteilung eines solchen Visums ablehnen und auf die NOtwendigkeit einer deutschen AE verweisen. 


das wäre nur für 2 Jahre bis derjenige seine neue EU-Nationalität hat.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 06.04.2017 um 22:07:26
 
Hier ist mir zu vieles unklar:

1. Vander-Elst gibt es nur für abhängig Beschäftigte, die für ihren Arbeitgeber am (EU-)Wohnsitz Tätigkeiten in einem anderen EU-Staat ausführen sollen.
Dies im Rahmen der Freizügigkeit der Dienstleistungserbringung von in der EU ansässiger Unternehmen.

2. Ob Vander-Elst-Visum oder -AE ist ein technischer Unterschied. Wie eine AV einen solchen Antrag ablehnen will bzw. dies begründen will, erschließt sich mir nicht.

@dim4ik
Auf solche Feinheiten sollte man bei dieser nicht einfachen Materie Wert legen! Wobei mir die Herkunft der von Dir erwähnten "drei Monate" ebenso verschlossen ist.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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