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ALG II ausländischer Studierender VE (Gelesen: 4.137 mal)
KaGe
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Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 09.04.2017 um 12:24:46
 
Zeno schrieb am 08.04.2017 um 21:58:10:
erst nach Eximmatrikulation. 

Eben. Das wurde schon erklärt.
Sobald der TS seine Exmatrikulation dem Antrag auf Alg2 beilegt, hat er Anspruch.
(Und wenn die anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind.)
Seine Partnerin ist gar nicht betroffen, sie kann sich selbst unterhalten so wie bisher. Sie kann auch leicht nachweisen, dass sie keine weitere Person unterhalten kann und nicht für diese einstehen kann.
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