Du gehst zum Standesamt und erklärst, dass dein Reisepass deinen Nachnamen nach der gültigen ISO 9 transliteriert und als Serbe dies für dich verbindlich ist. Sie sollen das bitte abändern und dir eine neue deutsche Geburtsurkunde erteilen. Im Zweifel sollen diese bitte mit der Standesamtsaufsicht Rücksprache halten und dort nachfragen.
Zitat:Erwirbt dagegen ein Kind einen elterlichen Namen, der bisher in nicht lateinischen, sondern in anderen Schriftzeichen, etwa kyrillisch, hebräisch, arabisch, griechisch, chinesisch oder japanisch dokumentiert ist, schreibt das CIEC-Übereinkommen Nr. 14172 in Art. 3 I die Transliteration, dh grundsätzlich die möglichst lautgetreue Übertragung des fremden Namens in die lateinische Schrift, vor. Da aber die Klangfärbungen und Lautbedeutungen der lateinischen Buchstaben in den unterschiedlichen Sprachen zum Teil stark differieren, sind für die Transliteration die Empfehlungen der Internationalen Normenorganisation (ISO = International Organization for Standardization) anzuwenden, so weit vorhanden (Art. 3 II).173
Scholz/Kleffmann/Motzer, Praxishandbuch Familienrecht Rn. 90
Siehe auch
LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.07.2002 – 5 T 345/02 wo ein ähnliches Problemg gab und gute Hinweise gibt.