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Papiere für die Eheschließung (Gelesen: 1.908 mal)
Themen Beschreibung: Originaldokumente zurück erhalten - aber wie?
Element4
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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17.03.2017 um 20:10:43
 
Ein Asylantragssteller, der seit über einem Jahr in Deutschland lebt, hat sich mit einer Frau liiert. Die beiden wollen unbedingt zusammen bleiben und möchten schnellst möglich heiraten.
Der Antragssteller kommt aus Afghanistan und benötigt für die Eheschließung seinen Pass und eine Tazkira (Original).
Diese sind allerdings vom BAMF eingezogen worden, als er seine Anhörung hatte.
Mittlerweile hat er auch seinen Bescheid in den Händen (negativ). Er hat dem Urteil mit Hilfe eines Anwaltes widersprochen.
Jetzt möchte das Paar natürlich erst recht heiraten, allerdings stellt sich die Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, an seine Papiere ran zu kommen??? Hat jemand eine Idee?

Liebe Grüße, Element4 Cool
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Saxonicus
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Antwort #1 - 17.03.2017 um 21:13:49
 
Element4 schrieb am 17.03.2017 um 20:10:43:
Hat jemand eine Idee?

Kann er von dem BAMF keine beglaubigten Kopien von diesen Dokumenten bekommen ? Das sollte doch dem Standesamt genügen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Antwort #2 - 17.03.2017 um 21:27:45
 
Das Standestamt soll das BaMF bzw. die Ausländerbehörde um eine amtlich beglaubigte Kopie bitten
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Element4
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 17.03.2017 um 23:26:19
 
Leider akzeptiert das Standesamt keine beglaubigten Kopien vom BAMF, die möchten tatsächlich das Original haben. Das wird dann wohl in Kabul beim Konsulat überprüft...
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Aras
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Antwort #4 - 17.03.2017 um 23:29:06
 
Ja, dann soll das Standesamt die Unterlagen anfordern
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 17.03.2017 um 23:36:00
 
Ich hatte das Standesamt diesbezüglich schon angeschrieben. Ein Sachbearbeiter hat mir geantwortet, dass die sowas nicht machen...
Gibt es irgendwo im Gesetz eine Norm, die das Recht auf die Herausgabe dieser Dokumente beinhaltet?  unentschlossen
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Aras
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Antwort #6 - 17.03.2017 um 23:53:49
 
Generell § 985 BGB. Aber das BaMF behält die Unterlagen ein, damit der Afghane im Zweifel auch mit gültigen Papieren abgeschoben​ werden kann. Das ist auch gesetzlich im Asylverfahrensgesetz geregelt. Darum wird er die Papiere nicht bekommen.

Wenn das Standesamt die Originalurkunden will, dann muss es die Urkunden vom BaMF anfordern.

Habt ihr schon einen Antrag auf Anmeldung der Eheschließung gestellt, oder werdet ihr ständig unter dem Vorwand bis ihr alle Unterlagen habt weggeschickt?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 18.03.2017 um 01:06:20
 
Also das Paar war laut eigener Aussage beim Standesamt, um sich zur Eheschließung anzumelden.
Diese meinten, dass für den Antrag zum einen der afghanische Pass und zum anderen die Taskira im Original vorliegen muss. Diese Dokumente werden dann wohl zum deutschen Konsulat nach Afghanistan zu einem Vertrauensanwalt geschickt, der diese auf ihre Echtheit prüft.
Erst wenn das geschehen ist, kann ein Termin zur Eheschließung gemacht werden.
Der Sachbearbeiter antwortete mir per E-Mail, dass er die Originaldokumente bräuchte und ohne diese würde gar nichts passieren...
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reinhard
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Antwort #8 - 18.03.2017 um 11:01:42
 
Der normale Weg ist: Wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, gibt das BAMF die Akte an die Ausländerbehörde ab.

Während des Asylverfahrens muss er also solche Unterlagen beim BAMF "bestellen", nach Abschluss des Asylverfahrens bei der Ausländerbehörde.

Wenn der Anwalt die Klage bearbeitet, hat der Anwalt Kontakt zu beiden und könnte das mit klären. Wenn der Betroffene es selbst machen will, sollte er das mit dem Anwalt absprechen.

Die Dokumente werden ja einbehalten, um nach einer (endgültigen) negativen Entscheidung die Papiere für die Ausreise bzw. Abschiebung (falls er nicht freiwillig ausreist) parat zu haben.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 19.03.2017 um 19:59:12
 
Also ich habe den beiden jetzt geraten, bei dem Anwalt ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Vielleicht kann der Anwalt da ja was machen. Ansonsten vielleicht beim Standesamt nochmals nerven...
Ich hoffe, die beiden haben bald eine Lösung...
Jedenfalls vielen Dank für eure Beiträge.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.09.2017 um 09:36:54
 
Hallo, gibt es denn was Neues zum Thema? Mein Freund und ich haben nämlich ganz genau das gleiche Problem - Tazkira bei der Ausländerbehörde und keinen Pass. Ledigenbescheinigung wollen die auch noch.
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