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Aufenthaltskarte für Kind Probleme (Gelesen: 932 mal)
Themen Beschreibung: Uneinigkeit mit Ausländerbehörde bezüglich Staatsangehörigkeit des Kindes
vlatkovr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltskarte für Kind Probleme
09.03.2017 um 10:01:19
 
Hallo,

Ich wohne derzeit in Deutschland mit meiner Frau. Sie ist EU-Bürgerin (Bulgarien). Ich bin kein EU Bürger (Mazedonien), also habe ich eine Aufenthaltskarte. Wir sind seit 5 Jahre in Deutschland.
Unser erstes Kind war Dezember 2016 geboren.
Das Kind wird nur die Nicht-EU Staatsbürgerschaft (Mazedonien) haben (unsere Wunsch) also möchten wir eine Aufenthaltskarte beantragen.
Jedoch als ich einen Termin mit der Ausländerbehörde gemacht habe, habe ich die folgende Antwort bekommen:
„aufgrund dessen, dass Ihre Ehefrau und die Kindsmutter bulgarische Staatsangehörige ist, hat Ihr Sohn ebenso die bulgarische Staatsangehörigkeit. Sie müssen im bulgarischen Konsulat einen bulgarischen beantragen.“.

Wie kann das wahr sein? Wie kann eine deutsche Behörde, jemanden zwingen bzw. befehlen, welche ausländische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dass muss doch die Entscheidung der Eltern sein.

Was können wir machen? Haben die, die Recht uns zu zwingen? Sollen wir einen Rechtsanwalt beauftragen?

Danke sehr im Voraus.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2017 um 10:09:05
 
Du verwechselst da etwas: Das Kind muss einen Pass beantragen, nicht die Staatsangehörigkeit. Du hast einfach das entscheidende Wort beim Zitieren weggelassen, das ist aber unsinnig.

Die Staatsangehörigkeit hat das Kind aufgrund der Mutter, richtig?
Damit ist das Kind durch die Geburt Unionsbürger, richtig?
Jetzt hat es die Passpflicht, muss also den Pass vorlegen. Da kann Dir ein Rechtsanwalt nicht weiter helfen, er kann Dir nur für ein paar Euro das Gleiche sagen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.03.2017 um 10:14:36
 
Das bestimmt die Ausländerbehörde nicht. Das Gesetz von Bulgarien bestimmt, dass wenn nur ein Elternteil bulgarisch ist das Kind auch bulgarisch wird.

Zitat:
Article 8
Any person whose one parent least is a Bulgarian citizen shall be a Bulgarian citizen by origin.


http://www.bulgarianembassy-london.org/index.php?option=com_content&task=view&id...
Die Ausländerbehörde darf nicht die Aufenthaltskarte für Unionsbürger erteilen. Ihr könnt naturlich versuchen, dass das Kind ausgebürgert wird. Dann wäre es ggf. Rein mazedonisch und kônnte die Aufenthaltskarte erhalten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 09.03.2017 um 10:39:35
 
vlatkovr schrieb am 09.03.2017 um 10:01:19:
Dass muss doch die Entscheidung der Eltern sein.

Solange der Erwerb der StAng nicht durch Gesetz "automatisch" erfolgt, hast Du recht.
Aber nur dann.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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vlatkovr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonien
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Antwort #4 - 09.03.2017 um 10:45:50
 
Danke für alle Antworte.

Es scheint als ob unsere einzige Möglichkeit ist, unser Kind auszubürgern.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 09.03.2017 um 11:18:24
 
vlatkovr schrieb am 09.03.2017 um 10:45:50:
Es scheint als ob unsere einzige Möglichkeit ist, unser Kind auszubürgern.

Fraglich ob das überhaupt möglich ist, solange das Kind minderjährig ist ? Eventuell wäre das nur möglich, wenn sich der (bulgarische) Elternteil ebenfalls ausbürgern ließe, aber dazu müsste man sich zunächst genauer mit dem bulgarischen Staatsangehörigkeitsrecht befassen.
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