Was ist denn eine Aufenthaltsgenehmigung? Hat sie Asyl beantragt? Eher nicht? Also wohl eine Aufenthaltserlaubnis.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlöscht durch Gültigkeitsablauf (19.11.2017), durch Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten und einer Ausreise von dauerhafter Natur (Auswanderung mit Aufgabe der hiesigen Lebensgrundlage).
Wenn sie also sich abmeldet, die Krankenversicherung und ggf. Wohnung kündigt, dann erlöscht die Aufenthaltserlaubnis automatisch mit der Ausreise.
Wenn sie sich nicht abmeldet und die Krankenversicherung beibehält etc., dann erlöscht die
AE erst mit Ablauf von 6 Monaten.
Dann gibt es den Fall, dass sie mit gültiger
AE einreist innerhalb der Gültigkeitszeitraum. D.h. sie wäre dann bis 19.11.2017 nach nationalem Recht legal. Und danach greift Schengenrecht und sie könnte 90 Tage bleiben.
Oder sie reist mit ungültiger
AE ein und hätte nach Schengenrecht bzw.
AufenthV § 41 ein Recht auf 90 Tage Aufenthalt.