Hallo zusammen!
Meine chinesische Ehefrau ist seit Dezember vergangenen Jahres in Deutschland und hat ihre Aufenthaltstitel im Januar beantragt. Dabei wurde sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, der ja bekanntlich aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs besteht.
Als wir gehört haben dass der gesamte Kurs
gut 660 Stunden umfassen soll, waren wir ziemlich geschockt. Meine Frau möchte gar nicht so viel Zeit für den Sprachkurs aufbringen, da wir diese sinnvoller nutzen möchten (unser Kinderwunsch + Jobsuche für meine Frau z.B.). Sie musste ja für ihr Visum zum Ehegattennachzug das
A1 Zertifikat bereits nachweisen, das hat sie auch mit Bravour geschafft nach nur 5½ Wochen Deutschkurs in China und anschliessender Prüfung am Goetheinstitut in Hongkong.
Als Info nebenbei gesagt: Meine Frau ist sehr sprachbegabt, sie hatte in China Englisch auf Lehramt studiert und unterrichtet. Sie sagt zwar dass deutsch schon schwerer sei als englisch, aber sie hat bewiesen dass sie selbst ohne jegliche Vorkenntnisse und sehr kurzem Schulbesuch die
A1 Prüfung mit über 80% gemeistert hat.
Jetzt fragen wir uns: Die
ABH konnte uns gar nicht genau erklären, was der Sprachkurs genau enthalten muss. 660 Stunden klingt für uns viel zu umfangreich, wenn wir uns die Angebote der Sprachkurse anschauen.
Daher: Was genau beinhaltet denn dieser Sprachkurs des Integrationskurses, bzw. was soll er denn beinhalten? Werden dort alle Teilnehmer bei der gleichen Stelle abgeholt, unabhängig ihrer aktuellen Deutschkenntnisse? Oder können wir uns selbst den Kurs aussuchen, der für uns sinnvoll ist? Welche Kursanmeldung akzeptiert denn die
ABH? Unsere Frist für eine Anmeldung ist am 04.07.2017.
Und wir haben das richtig verstanden, bis zu dieser Frist muss nur die Anmeldung vorliegen, nicht der Kurs beginnen, korrekt? Denn überall hier in der Gegend sind die Kurse für die nächsten 6 Monate praktisch ausgebucht.
Da meine Frau bereits das
A1 Zertifikat besitzt und bei eigenständiger Prüfung online auch A2 kein großes Problem darstellen sollte, könnten wir sie direkt für einen
B1.1 Kurs anmelden? Die
ABH will ja, wenn wir das richtig verstanden haben, lediglich das
B1 Zertifikat sehen. Können wir dann nicht einfach in Eigenregie bis zum Beginn des
B1 Kurses für A2 lernen und dann einfach die A2 Prüfung ablegen (ohne einen A2 Kurs besucht zu haben)? Dann besucht meine Frau den
B1.1 und anschliessend den
B1.2 Kurs (jeweils nur 80 Unterrichtseinheiten, z.B. an der VHS), macht dann ihre
B1 Prüfung, dann den Orientierungskurs mit Prüfung und gut is'? Damit würden wir bei 220 Stunden gesamt liegen (nur einem Drittel!!!), nicht bei 660 (80 Stunden
B1.1, 80 Stunden
B1.2, 60 Stunden Orientierungskurs)...
Wieso fnde ich überall nur Informationen zu diesem 660 Stunden umfassenden Integrationskurs? Das klingt ja wie ein Standard, der unabhängig der Umstände immer gültig ist. Und egal wie ich es versuche, ich komme niemals auf 600 Stunden für den Sprachkurs, es sei denn, meine Frau müsste alle Module von
A1 bis
B1 besuchen, zu jeweils 100 Stunden. Was ja Blödsinn wäre...
Es ist doch seltsam, dass in China
B1 Kurse angeboten werden können, die in 160 Stunden abgefrühstückt werden und hier in Deutschland, in dem deutsch die Muttersprache ist, 600 Stunden nur für den Sprachkurs veranschlagt werden.
Kann mir das jemand einleuchtend erklären, was mir die
ABH nicht genau erklären konnte? Wäre für etwas Licht im Dunkeln sehr dankbar.
Nochmal die Eckpunkte: Zitat:- Meine Frau hat
A1 und wurde zum Integrationskurs (660 Stunden) verpflichtet
- Sie lernt aber extrem schnell, auch jetzt in der kurzen Zeit in der sie hier war hat sie nochmals deutlich dazugelernt
- VHS bietet A2.1, A2.2,
B1.1 und
B1.2 zu jeweils 80 Stunden an (also nur 320 gesamt)
- Reicht es der
ABH, wenn wir sie zum A2.1 (bzw.
B1.1, wenn wir A2 selbst lernen) anmelden? Denn dann kommen wir niemals auf die geforderten 600 Stunden...
Bitte um Aufklärung.
MfG
Hubi