Adlermania schrieb am 14.02.2017 um 07:05:46:Meine Frage ist nun, ob wir innerhalb dieser 6 Monate in Deutschland ein Visum zur Eheschließung beantragen können, wenn sie alle erforderlichen Papiere dafür schon mitbringt, ohne vorher nochmal nach Kolumbien zurückkehren zu müssen.
Nein, könnt Ihr nicht - weil ein Visum nur zur Einreise erforderlich ist.
Was Ihr beantragen könnt, das ist eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines Deutschen. Wenn sie mit einem nationalen Visum eingereist ist, dann ist eine Rückreise für ein Visumverfahren nicht erforderlich.
Wobei andererseits die Frage zu stellen ist, mit welchen Angaben sie ein Sprachkursvisum für 6 Monate beantragt, wenn eine Eheschließung "auf dem Schirm ist".
Bei völlig unpassenden Angaben im Visumantrag (zum Sprachkurs) könnte dann die Frage entstehen, ob hier unwahre Angaben zur Erlangung eines Visums gemacht wurden, ohne die dieses Visum nicht erteilt worden wäre.
In dem Fall ist das Erfordernis eines neuen Visumverfahrens nicht endgültig vom Tisch.