Hallo!
Ich habe es zwar auch schon in meinem anderen Thread gepostet, aber ich denke, meine Frage ist thematisch hier besser aufgehoben
Meine Freundin wird ab dem 03.04. ihr Studium in Aachen beginnen. Da sie ihr Visum ursprünglich mit der Zulassung einer anderen Hochschule beantragt hat, ist dieses bereits ab dem 20.02. gültig, da das Semester dort bereits im März beginnt.
Da sie hierdurch ihr finales Einreisedatum relativ frei gestalten kann, möchte sie voraussichtlich am 15. März nach Deutschland kommen, um hier diverse organisatorische Dinge in Ruhe erledigen zu können (Versicherung, Immatrikulation etc.). Ab dem 01.04. hat sie einen Wohnheimplatz. Sie würde die Zeit vor Semester-/Studienbeginn, sprich 17 Tage, bei uns in Bremen übernachten.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ab wann (vor allem auch in Bezug auf ausländerrechtliche Konsequenzen) die Meldepflicht greift und was als Beziehen einer Wohnung gilt. Letzten Endes wird sie lediglich bei uns übernachten, aber keinen Mietvertrag unterschreiben und keine Klingel an der Tür erhalten. Dass sie sich innerhalb von 14 Tagen in Aachen melden muss, sobald sie ihr Zimmer im Wohnheim bezieht, ist mir klar, aber wie müssen wir die Situation hier in Bremen handhaben? Gibt es so etwas wie eine Meldepflicht ab Einreise? Wir haben jetzt Angst, dass sie irgendwelche, vor allem auch ausländerrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat, wenn sie Anfang April und somit deutlich später als 14 Tage mit ihrem am 15.März gestempelten Pass zum Einwohnermeldeamt in Aachen geht.
Im Internet konnte ich keine konkreten Angaben zu dieser speziellen Situation finden, weil in den aufgesuchten Quellen scheinbar stets davon ausgegangen wird, dass man direkt nach Einreise mit seinem ab Einreisetag gültigen Mietvertrag in der Hand zum Einwohnermeldeamt gehen kann. Die einzige Information, die ich finden konnte und die auch irgendwie nach Allgemeingültigkeit klingt, besagt, dass die 14-tägige Meldepflicht für Ausländer greift, sobald ein Aufenthalt länger als 2 Monate geplant ist. Aber auch an dieser Stelle weiß ich nicht, ob damit länger als 2 Monate in Deutschland (was ja definitiv der Fall ist) oder länger als 2 Monate in, in diesem Fall, Bremen gemeint ist. Ich habe nämlich je nach Quelle diesbezüglich unterschiedliches gelesen, mal ist von Deutschland die Rede, mal von der Stadt.
Ich habe hier auch schon bei der Meldebehörde angerufen und gefragt und selbst die konnten mir nicht weiterhelfen. Die Dame sagte, dass sie ja quasi die 2 Wochen vor Studienbeginng bei uns zu Besuch sei und sich aus diesem Grund nicht in Bremen, sondern dann direkt in Aachen melden müsse. Als ich ihr dann sagte, dass der Zweck ihres Visums ja aber dennoch nicht Besuch, sondern auch schon während ihrer 2 Wochen in Bremen formal Studium sei, hat sie mir diesbezüglich zugestimmt und sagte dann, dass sie sich dann wohl doch melden müsse. Am Ende haben wir uns darauf geeinigt, dass wir es beide nicht sicher wissen, so dass mir das Gespräch jetzt diesbezüglich nicht wirklich weitergeholfen hat.
Jetzt besteht meine Hoffnung darin, dass hier vielleicht jemand weiß, wie wir mit der Situation umzugehen haben
Vielen Dank schon mal!