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Einbürgerungszusicherung zu Landesverwaltungsamt ein muss und mehr..? (Gelesen: 1.449 mal)
Marine3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung zu Landesverwaltungsamt ein muss und mehr..?
31.01.2017 um 18:49:15
 
Hi, ich habe gestern die Einbürgerungszusicherung bekommen und soll die Landesverwaltungsamt anrufen. Dort Termin machen.

Dann soll ich irgendwas mit diesem Dokument machen, Sie meinte man bekommt oben links so Stempel drauf. Dann kann ich erst zur Botschaft. Damit die Botschaft weiß, dass die dazu berechtigt sind sowas auszustellen zu dürfen. Irgendwas mit Apoille oder so sagte sie.

Dann erzählte mir noch, was mit Ersatzpass. Ich habe es leider vergessen, es war so hektisch im Zimmer. Konnte mich auch nicht konzentieren. Was schriftliches habe ich noch nix erhalten, was ich genau machen muss.

Mir geht es auch aktuell nicht gut, habe leichte Kopf schmerzen.

Kann mir einer helfen, was genau los ist? Habe so gut, wie geht alles beschrieben, was ich erlebt habe.
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Aras
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Antwort #1 - 31.01.2017 um 18:51:10
 
Wenn überhaupt jemand helfen kann, dann musst du dich entweder an die Behörde wenden oder uns zumindest dein Bundesland und dein Herkunftsland nennen und hoffen dass jemand das beantworten kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Marine3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.01.2017 um 18:53:31
 
Aras schrieb am 31.01.2017 um 18:51:10:
Wenn überhaupt jemand helfen kann, dann musst du dich entweder an die Behörde wenden oder uns zumindest dein Bundesland und dein Herkunftsland nennen und hoffen dass jemand das beantworten kann.

Sachsen Anhalt und Thailand
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.02.2017 um 09:00:26
 
Irgendetwas paßt nicht zusammen: Thailänder werden unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert.

Möglicherweise hängt es einfach am Begriff "Apostille": Der bezeichnet die Beglaubigung einer Urkunde im internationalen Rechtsverkehr.
Ich gehe davon aus, daß die Einbürgerungsurkunde - mit dieser Apostille versehen - thailändischen Behörden vorgelegt werden muß, damit es nicht aufgrund des dortigen Rechts zu einem Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit kommt.
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Newman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.02.2017 um 09:43:23
 
Die Einbürgerungszusicherung soll wohl erst einmal legalisiert (Beglaubigung zur Benutzung im Ausland) werden, bevor sie der Botschaft vorgelegt wird. Das macht in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt und dorthin müsstest Du Dich wenden.

Zitat:
Irgendetwas paßt nicht zusammen: Thailänder werden unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert.

Meines Wissens sehen das alle Bundesländer so, auch wenn hier die Behörde in Sachsen-Anhalt es wohl offensichtlich anders macht. Vielleicht einfach noch mal nachfragen.
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