jott
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo zusammen, falls dieses Thema schon so da war (ich befürchte es) und ich es mit der Suche nicht gefunden habe, möchte ich mich im Vorfeld schon einmal entschuldigen.
Meine Freundin, Japanerin, ist letztes Jahr nach einem zweijährigen Aufenthalt in England nach Deutschland gezogen. Hier hat sie ein Working Holiday Visum beantragt welches noch bis Mitte Mai gültig ist.
Nun haben wir uns währenddessen kennen gelernt und möchten gerne ihren Aufenthalt hier verlängern. Ich versuche mich seit Tagen in das Thema einzulesen und zu telefonieren, werde aber immer verwirrter je mehr ich mich mit der Sache beschäftige.
Die Option, die ich für sie sehe, ist der Aufenthaltstitel §§18-20. Ein Studium kommt für sie nicht in Frage, heiraten für ein Visum wollen wir derzeit auch noch nicht.
Sie hat auch bereits ein konkretes Job Angebot, könnte also bald anfangen Vollzeit zu arbeiten. Der Job ist allerdings keiner, der ihrem Bachelor Abschluss entspricht, sondern einer Verwaltungs/Sales Tätigkeit. Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt er mit ca 2500€/Monat auch außerhalb des notwendigen Verdienstes für eine blaue Karte.
Der Herr von der Arbeitsagentur, mit dem ich heute telefoniert habe, meinte deshalb, dass ein Visum bzw. Titel dann nicht möglich sei. Sie könne nur in dem abgeschlossenen Studiengebiet (Psychologie, soweit ich das damit verstehe keiner der MINT Bereiche) einer Tätigkeit nachgehen.
Habe ich das so richtig verstanden und gibt es noch weitere Möglichkeiten für sie hier zu bleiben? Es muss nicht unbedingt der Weg über den Aufenthaltstitel sein, wenn es eine andere legale Möglichkeit gibt, wie sie ihren Lebensunterhalt und den Aufenthalt in Deutschland verdienen kann.
Ich bin für jeden Rat dankbar, auch gerne querverweise auf bereits vorhandene Themen. Vielleicht fehlten mir auch einfach nur die richtigen Schlagworte zu suchen.
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