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3 Monate und keine Nachricht/ Erfahrungen ABH München (Gelesen: 1.232 mal)
lamea
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.01.2017 um 23:02:29
 
Genau heute vor 3 Monaten hat mein Mann das nationale Visum beantragt. Da es in der Zwischenzeit in seinem Land Unruhen gab hab ich die ABH (München) angerufen und mit einem sehr netten Herren geredet der mir gesagt hat welche Papiere ich ihm schon mal per Email schicken kann. Das war ca. eine Woche vor Weihnachten. Bis heute haben wir nichts mehr gehört. Keinen Brief, keinen Anruf nichts Augenrollen ich dreh hier noch durch Augenrollen Ich muss dazu sagen dass mein Mann aus einem Land mit unsicherem Ukrundenwesen kommt, die AV die Urkunden allerdings ohne Überprüfung nach D geschickt hat.

Ich weiß ihr könnt nicht in eure Zauberkugel schauen und mir sagen was jetzt passiert aber ich hoffe einfach, dass ihr Erfahrungen mit der ABH München habt und mir zur Bearbeitungszeit was sagen könnt.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die ABH die Urkundenprüfung noch veranlasst?

Ist es normal, dass man nach 3 Monaten noch so gar nichts hört?
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.01.2017 um 00:29:51
 
lamea schrieb am 24.01.2017 um 23:02:29:
enau heute vor 3 Monaten hat mein Mann das nationale Visum beantragt. 


Schriftlich?
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.01.2017 um 06:46:00
 
lamea schrieb am 24.01.2017 um 23:02:29:
Ist es normal, dass man nach 3 Monaten noch so gar nichts hört? 


Ich denke, dass in jedem Fall eine Urkundenüberprüfung durchgeführt wird, wenn du schon selbst sagst, dass es ein unsicheres Dokumentenwesen ist. So eine Übeprüfung kann auch mal - je nach Land - 6 Monate dauern.

Zudem, ich kenne zwar die ABH München nicht, ist es aber eine große ABH, die mit Sicherheit noch tausend andere offene Fälle hat und alle chronologisch abgearbeitet werden. Ich finde 3 Monate sind noch nicht viel Zeit, würde aber wahrscheinlich bei ABH (wobei diese ja nur Beteiligte sind) oder bei der Botschaft nach dem Verfahrensstand fragen.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 25.01.2017 um 07:31:14
 
Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft in Gambia (und um das Land handelt es sich wohl hier) ist zu lesen:

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa 3 Monate, in Einzelfällen auch länger.

Deshalb solltest Du Dich weiterhin gedulden.
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