Also meine Erfahrung, als Privatmann, bei der
AV Nairobi aus 2011, 2013, 2014 ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.Meine Erfahrung, dienstlich, bei 4 anderen AVen ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.Meine Infos, dienstlich, zu diversen anderen AVen ist:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.Sollte es zu Friktionen kommen, wird maximal der HOD (deutscher Sicherheitsbeamter, in Nairobi vorhanden) zur Entscheidungsfindung herangezogen.
Der wird i.d.R. nach Weisungslage, durch die
AV festgelegt, handeln. Ergebnis wird i.d.R. sein:
Begleitpersonen werden nicht eingelassen.Um ausnahmsweise begleiten zu dürfen, wird man schon ein solideres Argument haben müssen, als das, dass man den Ehemann für zu doof hält, um das selbst zu managen oder dass man als Deutscher doch "seine" Behörde betreten dürfen müsse (btw: Darf man nicht, versucht es doch mal in DEU z.B. in einem Ministerium...).
Fazit: Klär das vorher. Ist es vorher nicht zu klären, wäre mein Tipp: Spar Dir den Trip. Wäre nur Stress für Dich (Reise + Diskussionen vor Ort + Warterei).
Und was das angeht:
mikkaelneu schrieb am 12.01.2017 um 16:18:22:würde ich freundlichst und höflichst nachfragen, ob ein deutscher Botschaftsmitarbeiter zur Verfügung steht, euren Antrag anzunehmen
Steht in Nairobi auch ohne Nachfrage zur Verfügung (deutsche Ortskraft).
Die (Stand:2012) allerdings weitaus freundlichere, kompetentere, kooperativere Ortskraft (bzw. mittlerweile nicht Ortskraft, sondern "Lokal Beschäftigte(r)") ist allerdings meiner Meinung nach die kenianische dort.
Die Nachfrage nach der deutschen OK / LB wäre m.E. daher ein Schuss ins eigene Knie...
Einen Entsandten wird der Antragsteller ohne sehr guten Grund sowieso nicht zu Gesicht bekommen (mit Ausnahme ggf. des o.a. HOD).
Das dazu, Schlauberger.
Gruß
PS: Und mal ganz allgemein, von mir immer wieder gerne angebracht: Die
AV in Nairobi ist sowieso... schwierig...