cabrio schrieb am 14.01.2017 um 21:28:17:Jedenfalls in FZF-Fällen muss das gelten.
Was nun?
Muss das gelten oder gilt es?
Hat die "Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer" jetzt schon Gesetzeskraft?
Hast Du irgendeinen weiteren Beleg, dass es so sein muss oder hast Du Deine private Auffassung wieder mal als "So ist es" verkauft?
Um nicht missverstanden zu werden:
Ich persönlich bin ein Vertreter der Auffassung, dass Beistände und insbesondere Ehepartner auf Wunsch bei der Antragstellung dabeisein sollen und fördere das in allen Einzelfällen, in denen ich das kann.
Und tatsächlich gab es auch schon räumliche Gründe, die das verhinderten.
Aber nicht aus irgendwelchen Grundrechtserwägungen oder so, sondern aus rein praktischer Erfahrung:
Der ausländische Antragsteller hat auch dann, wenn ihm ein Sachverhalt in seiner Muttersprache fehlerfrei vorgetragen wird, noch weniger als ein deutschsprachiger Laie die Chance, alles richtig zu verstehen.
Dazu ist eine Diskussions-Situation von vornherein eine Streßsituation für ihn, was die Wahrnehmung des tatsächlich Gesagten noch mehr einschränkt.
Was der Ausländer dann seinem Ehepartner oder sonstigem Beistand nur zwei Minuten nach dem Verlassen der
AV von dem Gespräch erzählt, hat daher erfahrungsgemäß nur noch wenig mit dem tatsächlichen Inhalt zu tun. Zwei Stunden später wäre nur noch ein Märchen übrig. Meist ein Schauermärchen.
All' dem entgehe ich ganz einfach dadurch, dass der Beistand dabei ist. Der kriegt alle Aussagen in Deutsch zu hören und es gibt keine Mißverständnisse durch zweifache Übersetzung.
mikkaelneu schrieb am 14.01.2017 um 21:53:07:Oder gleiches Recht für alle.
Wie soll das 100% funktionieren, wenn es in den Empfangsstaaten nun mal anderes Recht gibt? Sollen die
AV das gänzlich ignorieren?
mikkaelneu schrieb am 14.01.2017 um 21:53:07:Sonst würde ich mich diskriminiert vorkommen.
Dagegen kann man nichts machen.
Du wärst dann nicht der erste, der sich ohne für Unbeteiligte erkennbaren Grund dieses Etikett aufklebt.
Aber da Dein Punkt nicht zu diesem Thema gehört ... ...