Guten Tag Liebe Mitglieder,
ich kann mir vorstellen das so etwas schon öfters gefragt wurden ist.
Aber ich wollte was ganz aktuelles haben:
und zwar gehts um folgendes,
Ich habe meine Frau Deutsche Staatsbürgerin im Oktober 2016 geheiratet und ein Visum zur Familienzusammenjführung gestellt ich selbst bin Türkischer Staatsbürger. Bin aber seit 2007 mit meiner Frau zusammen.
Ich habe auch ein Kind was heute 12 Jahre alt ist in Deutschland leben bei meiner EX. Die
ABH möchte nix desto trotz diese Befragung durchführen. Obwohl genug beweise vorliegen das wir länger zusammen sind.
Beispiel Fotos, Hotelaufenthalt von 2009.
Ich habe ja von 1986 bis 2012 auch In Deutschland gelebt.
Weil ich das pech hatte und länger als 6 Monate nicht zurück gereist bin ist meine Aufenthaltserlaubnis erloschen.
Wie gesagt ich brächte hier einen Fragebogen für die fragen die eventuell gestellt werden.