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Fiktivbescheining Au-Pair wird Studentin (Gelesen: 659 mal)
dyter07
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Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.01.2017 um 12:07:06
 
Hallo,

folgender Fall:

Sie ist marokkanische Staatsbürgerin als Au-Pair in Brandenburg. Der Jahresvertrag als Au-Pair ist beendet. Das AA in Brandenburg stellt eine Fiktivbescheinigung aus da sie ein Studium in Deutschland beginnt. Diese Fiktivbescheinigung ist 3 Monate gültig. Die Universität liegt in Sachsen.

Ihr Verlobter ist deutscher Staatsbürger wohnt aber in NRW. Beide möchten kurzfristig heiraten.

Kann sie zu ihrem Verlobten nach NRW ziehen? In der Fiktivbescheinigung gibt es keine Auflagen.

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reinhard
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Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.01.2017 um 12:10:41
 
Sie sollte sich jetzt ernsthaft um ihr Studium kümmern, damit aus der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis wird.

Was soll sie in NRW? Hat sie das Studium nur vorgetäuscht, um hier bleiben zu können? Das wäre sehr, sehr ungeschickt, denn sie kann nicht wissen, wie schnell es mit dem Heiraten klappt – es gibt auch manchmal Verlobte, die nochmal überlegen.

Mit Studienbeginn und frischer Aufenthaltserlaubnis ist sie unabhängig und kann dann ganz in Ruhe die Hochzeit vorbereiten. Die AE wird sie auch zum Heiraten brauchen, denn die Fiktionsbescheinigung lässt ja nur den Au-Pair-Aufenthalt provisorisch weiter gelten.

Aber grundsätzlich darf sie auch nach NRW ziehen. Nur: Der Umzug wird der Ausländerbehörde in Brandenburg gemeldet. Die Fiktionsbescheinigung gilt entweder drei Monate oder bis zur Entscheidung über den AE-Antrag. Wenn der Umzug ins "falsche" Bundesland in Brandenburg eintrifft, kann die ABH auch kurzerhand den Antrag auf AE fürs Studieren in Sachsen ablehnen, und der Aufenthalt ist schlagartig zu Ende.
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