Sie sollte sich jetzt ernsthaft um ihr Studium kümmern, damit aus der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis wird.
Was soll sie in NRW? Hat sie das Studium nur vorgetäuscht, um hier bleiben zu können? Das wäre sehr, sehr ungeschickt, denn sie kann nicht wissen, wie schnell es mit dem Heiraten klappt – es gibt auch manchmal Verlobte, die nochmal überlegen.
Mit Studienbeginn und frischer Aufenthaltserlaubnis ist sie unabhängig und kann dann ganz in Ruhe die Hochzeit vorbereiten. Die
AE wird sie auch zum Heiraten brauchen, denn die Fiktionsbescheinigung lässt ja nur den Au-Pair-Aufenthalt provisorisch weiter gelten.
Aber grundsätzlich darf sie auch nach NRW ziehen. Nur: Der Umzug wird der Ausländerbehörde in Brandenburg gemeldet. Die Fiktionsbescheinigung gilt entweder drei Monate oder bis zur Entscheidung über den AE-Antrag. Wenn der Umzug ins "falsche" Bundesland in Brandenburg eintrifft, kann die
ABH auch kurzerhand den Antrag auf
AE fürs Studieren in Sachsen ablehnen, und der Aufenthalt ist schlagartig zu Ende.