Du hast ein Visum zur Familienzusammenführung. Da sich das Thema mit deinem Partner wohl erledigt zu haben scheint, findet die beantragte Familienzusammenführung ganz offensichtlich nicht statt. Die Einreise mit diesem Visum kann (muss aber nicht) funktionieren. Sobald du jedoch deine Meldeadresse anzeigst, die nicht beim Kindsvater ist, wird sich herausstellen, das keine Familienzusammenführung stattfindet. Verstehst du?
Erschreckend ist, dass der Expartner deine Kinder noch vor 2 Wochen adoptieren sollte (!!!) obwohl zu dieser grundwichtigen Maßnahme nicht auch nur die geringste Basis bestanden hat. Zum Schutz deiner Kinder solltest du was deine Ambitionen betrifft dringend eine stabilere und schützende Haltung einnehmen.
Weiter wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Nachzug deiner Kinder, wenn du bereits in Deutschland bist, strengen Bedingungen unterliegt. Diese Hinweise schiebst du lapidar bei Seite. Du hast dein Visum ja schließlich. Und das die Kinder in ihrer Heimat auf unbestimmte Zeit ohne ihre Mutter leben müssen, eben bis du alle Voraussetzungen erfüllst, ist für dich lediglich eine Rsndinformation.
Zudem du selber angekündigt hast, erst zu arbeiten, wenn dein deutsches Kind reif für die Kita ist. Das dauert. Die Jobsuche dauert. Die Suche nach einem (unbefristeten) Job mit dem du den
LU sichern kannst, dauert wohl auch noch länger. Zumal für dich als Mutter kleiner Kinder Vollzeittätigkeiten schwer zu kriegen und schwer zu wuppen sein werden.
Diese ersten Aspekte reichen für's erste, warum dein Verhalten zum einen naiv und zum anderen absolut verantwortungslos ist? (Ernstgemeinte Frage an dich)
Nutze die zu bedauernde Situation das du von deinem Partner verlassen wurdest und beantrage ein korrektes Visum für dich und all deine Kinder.
Dein primäres Ziel so einfach und so schnell wie möglich nach Deutschland zu kommen wird dir und vor allem deinen beiden anderen Kindern sehr große Probleme bereiten, deren Lösung sehr zeit-, mühe- und kostenintensiv sein wird.
Besinne dich bitte.
P.s. Ein Zuzug in eine bestehende Wohnung von dir und deinem Kind muss vom Vermieter dokumentiert akzeptiert werden. Kümmere dich zumindest darum im Vorfeld und nicht wenn du hier auf der Matte stehst. Genehmigen muss der Vermieter das nicht im Geringsten.
Nachtrag: Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass dein 3. Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Ist dem etwa nicht so?