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Einreise mit d visum wass jezt (Gelesen: 5.244 mal)
Haris232323
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.01.2017 um 01:38:54
 
Hallo frohes neues Jahr erstmal
Also ich bin auf Suche nach einer Lösung meines neuen Problems.
Ich wer bald mit einem d visum Einreisen doch es entsteht eine neue Situation in meinem fall mein bisheriger freund mit dem ich geplant habe nach meiner Einreise bei ihm einzuziehen hat es sich wengen meiner anderen zwei kinder anders überlegt.
Nun stehe ich quasi auf der Straße.
Meiner Frage ist kann ich mich nun bei meiner Bekannten in einer anderen Stadt anmelden und  meine AE da beantragten und  mich beim Job Center anmelden und bei ihr eine weile wohnen bis ich mich zurecht finde?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.01.2017 um 02:01:20
 
Ja. Du musst aber bedenken dass das jobcenter bis du die AE hast ggf. Noch nicht zahlt.

Andere haben da schon von zuständigkeitsproblemen zwischen jobcenter und Sozialamt berichtet.
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Haris232323
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.01.2017 um 02:35:01
 
Aber die Möglichkeit besteht dass ich mich da anmelden kann und meine AE da bei der ABH beantragte?
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.01.2017 um 02:40:30
 
Grundsätzlich ja ( der Vermieter deiner Bekannten müsste bei der Anmeldung auch noch zustimmen und eine Bescheinigung ausstellen)

Sollte das nicht klappen können dir die Behörden auch erstmal eine sozialunterkunft organisieren. Hier muss niemand auf der Straße schlafen.
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KaGe
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Antwort #4 - 04.01.2017 um 10:30:38
 
Haris232323 schrieb am 04.01.2017 um 02:35:01:
Aber die Möglichkeit besteht dass ich mich da anmelden kann

Vom Grundsatz her ja.
Wie schon geschrieben, der Vermieter deiner Bekannten muß zulassen, daß sie untervermietet.
Wenn ihr nur als Gast bei ihr sein wollt, dann bekommst du beim Meldeamt keine Meldebestätigung. Die brauchst du aber sowohl für die ABH als auch für das JC.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber dein Plan wird nicht gelingen, wenn dein Freund schon bevor du überhaupt da bist, die Tür verschließt. Hat er von den anderen beiden Kindern nichts gewußt??
Das Jobcenter wird dir unter diesen Umständen wahrscheinlich auch kein Geld zahlen.
Weil kein Nachzug stattfindet.
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Aras
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Antwort #5 - 04.01.2017 um 10:43:16
 
Der Nachzug findet dann definitiv statt. Sobald der Ausländer in das Gebiet des Jobcenters zieht ist es auch für sie zuständig. Also ich sehe hier nur ein organisatorisches Problem. Dann muss das Jobcenter helfen und eine Wohnung für die Mutter und ihre Kinder finden.

Ich finde aber auch, dass hier viel zu naiv vorgegangen wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 04.01.2017 um 10:56:05
 
Ich sehe auch ein Problem mit dem Nachzug der beiden anderen Kinder, wenn kein LU gesichert ist und kein adäquadter Wohnraum zur Verfügung steht
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 04.01.2017 um 11:08:47
 
Der Nachzug der Mutter mit Detschem Kind klappt schon, auch wenn der Vater nun verweigert.

Auf das Nachzugs-Problem der anderen beiden zurückgelassenen Kinder wurde die TE in Ihren anderen Threads schon mehrfach deutlich drauf hingeweisen, meinte aber das beharrlich zu ignorieren.
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Petersburger
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Antwort #8 - 04.01.2017 um 12:36:04
 
Die Frage, was getan werden kann, wenn die Einreise *nicht* zum Kindesvater erfolgt habe ich bereits guck http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1482151098/37#37 beantwortet.

Das andere Problem, was in diesem Thema durch die TS *gerade nicht neu aufgerollt* wurde, ist ebenso im vorigen Thema - Schlußsatz meiner Antwort #25 - beantwortet.
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Haris232323
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Antwort #9 - 04.01.2017 um 13:12:02
 
Jaja meine frage zum Thema Nachzug meiner Kinder würden schon beantwortet und ich werde auch so vorgehen   wie es  mir Petersburger geraten hat.

Wass ist gemeint mit viel zu naiv vorgegangen?
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Petersburger
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Antwort #10 - 04.01.2017 um 14:12:53
 
Haris232323 schrieb am 04.01.2017 um 13:12:02:
Wass ist gemeint mit viel zu naiv vorgegangen?

Vergiß es einfach.

Selbst wenn Du ein deutsches Kind hättest ohne einen Vater dazu (ich mag jetzt keine der denkbaren Möglichkeiten dazu aufführen) hätte Dein deutsches Kind das Recht auf ein Leben in Deutschland und würde Dich und seine beiden Halbgeschwister "mitnehmen". In dem Fall hättest Du gar keine Möglichkeit außer der hier als "naiv" bezeichneten.

Also nicht drüber nachdenken  Zwinkernd
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Mojo Jojo
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Antwort #11 - 04.01.2017 um 14:26:53
 
Du hast ein Visum zur Familienzusammenführung. Da sich das Thema mit deinem Partner wohl erledigt zu haben scheint, findet die beantragte Familienzusammenführung ganz offensichtlich nicht statt. Die Einreise mit diesem Visum kann (muss aber nicht) funktionieren. Sobald du jedoch deine Meldeadresse anzeigst, die nicht beim Kindsvater ist, wird sich herausstellen, das keine Familienzusammenführung stattfindet. Verstehst du?

Erschreckend ist, dass der Expartner deine Kinder noch vor 2 Wochen adoptieren sollte (!!!) obwohl zu dieser grundwichtigen Maßnahme nicht auch nur die geringste Basis bestanden hat. Zum Schutz deiner Kinder solltest du was deine Ambitionen betrifft dringend eine stabilere und schützende Haltung einnehmen.

Weiter wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Nachzug deiner Kinder, wenn du bereits in Deutschland bist, strengen Bedingungen unterliegt. Diese Hinweise schiebst du lapidar bei Seite. Du hast dein Visum ja schließlich. Und das die Kinder in ihrer Heimat auf unbestimmte Zeit ohne ihre Mutter leben müssen, eben bis du alle Voraussetzungen erfüllst, ist für dich lediglich eine Rsndinformation.

Zudem du selber angekündigt hast, erst zu arbeiten, wenn dein deutsches Kind reif für die Kita ist. Das dauert. Die Jobsuche dauert. Die Suche nach einem (unbefristeten) Job mit dem du den LU sichern kannst, dauert wohl auch noch länger. Zumal für dich als Mutter kleiner Kinder Vollzeittätigkeiten schwer zu kriegen und schwer zu wuppen sein werden.

Diese ersten Aspekte reichen für's erste, warum dein Verhalten zum einen naiv und zum anderen absolut verantwortungslos ist? (Ernstgemeinte Frage an dich)

Nutze die zu bedauernde Situation das du von deinem Partner verlassen wurdest und beantrage ein korrektes Visum für dich und all deine Kinder.

Dein primäres Ziel so einfach und so schnell wie möglich nach Deutschland zu kommen wird dir und vor allem deinen beiden anderen Kindern sehr große Probleme bereiten, deren Lösung sehr zeit-, mühe- und kostenintensiv sein wird.

Besinne dich bitte.

P.s. Ein Zuzug in eine bestehende Wohnung von dir und deinem Kind muss vom Vermieter dokumentiert akzeptiert werden. Kümmere dich zumindest darum im Vorfeld und nicht wenn du hier auf der Matte stehst. Genehmigen muss der Vermieter das nicht im Geringsten.

Nachtrag: Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass dein 3. Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Ist dem etwa nicht so? Schockiert/Erstaunt
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Petersburger
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Antwort #12 - 04.01.2017 um 15:44:28
 
Mojo Jojo schrieb am 04.01.2017 um 14:26:53:
Du hast ein Visum zur Familienzusammenführung. Da sich das Thema mit deinem Partner wohl erledigt zu haben scheint, findet die beantragte Familienzusammenführung ganz offensichtlich nicht statt. Die Einreise mit diesem Visum kann (muss aber nicht) funktionieren. Sobald du jedoch deine Meldeadresse anzeigst, die nicht beim Kindsvater ist, wird sich herausstellen, das keine Familienzusammenführung stattfindet. Verstehst du?

@Haris232323
Verstehe bitte, dass dieser Beitrag - der ganze, nicht nur der zitierte Teil - völlig  Lippen versiegelt ist und von Dir nicht beachtet zu werden braucht.
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Antwort #13 - 04.01.2017 um 16:15:35
 
Ich möchte das naiv gerne genauer erläutern:

Naiv ist die Überlegung dass alles sich einfach regeln wird. Also ein organisatorisches Problem ist definitiv gegeben und man muss ggf. ein paar Tage/Wochen in einer Notunterkunft wohnen.

Naiv sind aber auch die Ratschläge die hier teilweise gegeben werden und in die Kategorie gut gemeint fallen aber der TE nicht weiterhelfen oder sogar teilweise schädlich sind.
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Antwort #14 - 04.01.2017 um 21:33:58
 
uanbhängig von der Frage, wo/bei wem du wohnen willst solltest du und dein Freund im Hinterkopf behalten, dass er unterhaltspflcihtig für sein Kind ist. Sollte das Jugendamt eine Bleibe organisieren, wird am Ende er einen guten Teil dafür zahlen müssen ... entweder gleich oder später.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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