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Komplizierter Weg zur Eheschließung (Gelesen: 2.847 mal)
Jana2394
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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08.12.2016 um 19:02:54
 


Hallo alle zusammen,

mein indischer Verlobter kam im Januar 2013 als Flüchtling ach Deutschland.
Wir sind nunmehr seit über 3 Jahren ein Paar und planen unsere Eheschließung. Das Komplizierte daran ist, dass er momentan nur im Besitz einer Duldung ist. Sein Reisepass, der ja für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlich ist, existiert nicht mehr.
Wir waren vor einigen Tagen beim Standesamt und haben uns diesbezüglich beraten lassen. Hier und auch durch unseren Anwalt entstand die Hoffnung, dass eine Eheschließung ggf. doch möglich ist, denn das Gesetz verlangt lediglich den Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit und nicht explizit einen Reisepass. Um Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen, haben wir Dokumente von ihm wie Personalausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.
Man hat uns beim Standesamt eine Aufzählung aller Dokumente gegeben, die im Vorhinein aus Indien besorgt werden müssen. Dazu gehören unter Anderem eine eidesstattliche Versicherung des Bürgermeisters seiner Heimatstadt (Stadt im Bundesstaat Punjab) sowie seiner Eltern über seine Ledigkeit (das muss alles sein, weil Indien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt…).
Wir haben also seine Eltern in Indien beauftragt, diese Dokumente zu besorgen. Sie haben sich dort bei einem Anwalt informiert und das wird wohl alles sehr teuer werden. Zudem brauche man wohl eine Kopie seines Visums, das er logischerweise als Flüchtling nicht hat.
Hat jemand Erfahrung mit der Beschaffung dieser Dokumente? Ist es wirklich so teuer und zeitaufwendig? Wie und bei wem kann man sie in Auftrag geben? Wir sind wirklich darauf angewiesen, weil das Standesamt in Deutschland erst mit Überprüfung und Übersetzung aller Unterlagen startet, wenn diese Dokumente vorliegen.


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Antwort #1 - 08.12.2016 um 19:39:39
 
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
mein indischer Verlobter kam im Januar 2013 als Flüchtling ach Deutschland.

"Flüchtling" ist er ja wohl offensichtlich nicht. Also bezeichne ist doch als was er ist. Also bspw. "abgelehnter Asylbewerber". Das würde helfen den Sachverhalt sofort korrekt zu erfassen statt erstmal den tatsächlichen Sachverhalt eruieren zu müssen.

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Hier und auch durch unseren Anwalt entstand die Hoffnung, dass eine Eheschließung ggf. doch möglich ist, denn das Gesetz verlangt lediglich den Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit und nicht explizit einen Reisepass.

Sehr löblich, denn das stimmt.

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Um Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen, haben wir Dokumente von ihm wie Personalausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.

Ein indischer Führerschein? Wie sieht das eigentlich aus... wird dadurch nicht ein Widerspruch zwischen Duldung und den offiziellen Dokumenten der Behörde bekannt? Weil laut eigenen Aussagen hat dein Verlobter über sein Alter gelogen.

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Man hat uns beim Standesamt eine Aufzählung aller Dokumente gegeben, die im Vorhinein aus Indien besorgt werden müssen.

In etwa das hier?
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/de...


Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Dazu gehören unter Anderem eine eidesstattliche Versicherung des Bürgermeisters seiner Heimatstadt (Stadt im Bundesstaat Punjab) sowie seiner Eltern über seine Ledigkeit (das muss alles sein, weil Indien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt…).

Das sollte doch nicht die Kosten sprengen?!

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Wir haben also seine Eltern in Indien beauftragt, diese Dokumente zu besorgen. Sie haben sich dort bei einem Anwalt informiert und das wird wohl alles sehr teuer werden. Zudem brauche man wohl eine Kopie seines Visums, das er logischerweise als Flüchtling nicht hat.

Ja, wenn sie einen Anwalt beauftragen, dann kann es natürlich teurer werden. Wieso soll er eine Kopie seines Visums vorlegen? Vielleicht erzählt der Anwalt auch nur Schrott um die Sache teurer zu machen. Man sollte erstmal den Schwiegereltern in spe sagen, dass bitte mal ohne Anwalt zu probieren.

Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Wir sind wirklich darauf angewiesen, weil das Standesamt in Deutschland erst mit Überprüfung und Übersetzung aller Unterlagen startet, wenn diese Dokumente vorliegen.

Schon klar.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 08.12.2016 um 21:00:25
 
Der Erlass des Ehefähigkeitszeugnis hat uns bei meiner Chinesischen Frau keine 150 gekostet mein ich... ist machbar.
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reinhard
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Antwort #3 - 09.12.2016 um 10:58:45
 
Ihr solltet als Plan B durchspielen: Er kehrt freiwillig nach Indien zurück, kümmert sich um die Dokumente und schickt sie her. Mit einer "Beitrittserklärung" (hat das Standesamt) kannst Du die Angelegenheiten für beide mit dem Standesamt regeln.

Dann kann er ein Visum beantragen und bekommen, mit dem Pass und Visum in der Hand hier wieder auftauchen, und alles läuft normal.
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Jana2394
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Antwort #4 - 13.12.2016 um 15:39:02
 
Bekannte von ihm, die bereits freiwillig nach Indien zurück gekehrt sind, haben berichtet, dass ihnen sogar in Indien vor Ort die Ausstellung eines neuen Passes verweigert wird und sie somit quasi völlig handlungsunfähig sind.
Deswegen sind wir mit einer freiwilligen Rückkehr äußerst vorsichtig, zumal er hier Arbeitsstelle, Wohnung etc. für lange Zeit aufgeben müsste.
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Aras
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Antwort #5 - 13.12.2016 um 16:15:41
 
Und warum sollten die Inder das tun?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 14.12.2016 um 01:22:47
 
Aras schrieb am 13.12.2016 um 16:15:41:
Und warum sollten die Inder das tun? 


Weil die Höhe des "Bonus" nicht stimmt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.12.2016 um 01:26:43
 
Aras schrieb am 13.12.2016 um 16:15:41:
Und warum sollten die Inder das  tun?

Der Grund dürfte hier liegen http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1465667819/0#0

Zitat:
Deswegen haben wir uns zu einer Eheschließung entschlossen. Haken an der ganzen Sache: Wir brauchen dafür seinen Heimatpass. Sobald dieser aber der ABH vorliegt besteht die Gefahr der Abschiebung... kleine Randnotiz: er hatte seinen Pass nach Ankunft in Deutschland zerstört, weil ihm besonders schlaue Landsleute dazu geraten haben. Als wäre das nicht genug, hat er sich dann auch noch 6 Jahre jünger gemacht als er tatsächlich ist...

Vermutlich ist damit ^^^ die Story auch noch nicht ganz vollständig und
die Eheschließung soll nur dazu dienen, ihm ein Bleiberecht zu verschaffen.

§27 Abs. 1a AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65961.htm
Zitat:
(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen
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« Zuletzt geändert: 14.12.2016 um 01:39:18 von HeFi »  
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Antwort #8 - 16.12.2016 um 15:59:28
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 17.12.2016 um 21:17:34
 
Hallo,

Zitat:
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:
Hier und auch durch unseren Anwalt entstand die Hoffnung, dass eine Eheschließung ggf. doch möglich ist, denn das Gesetz verlangt lediglich den Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit und nicht explizit einen Reisepass.

Sehr löblich, denn das stimmt.


Hatte vor einigen Tagen ein sehr nettes, langes Gespräch mit einem Standesbeamten. Ich stellte ihm folgende Frage: Was brauchen 2 Syrer um in Deutschland zu heiraten? Die Antwort: Reisepässe! Ohne Reisepässe gibt es kein OK vom OLG! never! Kann bei Indern natürlich ganz anders sein.

Michael
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Antwort #10 - 17.12.2016 um 21:27:15
 
Sind die Syrer anerkannte Flüchtlinge oder Asylberechtigte, dann braucht es keine Pässe oder OLG.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 17.12.2016 um 22:54:18
 
Jana2394 schrieb am 13.12.2016 um 15:39:02:
Deswegen sind wir mit einer freiwilligen Rückkehr äußerst vorsichtig, zumal er hier Arbeitsstelle, Wohnung etc. für lange Zeit aufgeben müsste. 

Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird ihm gar nichts anderes übrig bleiben.

Es ist schwer vorstellbar, dass die indische Vertretung auf bloßen Zuruf hin, ihm einen neuen Pass ohne die dafür notwendigen Unterlagen ausstellt. Bestenfalls bekommt er ein Reisedokument mit dem er nach Indien reisen kann, um dort die Neuausstellung des Passes zu betreiben.

Meines Wissen gibt es AVs anderer Länder, die nur dann einen neuen Pass ausstellen, wenn der Antragsteller über einen ordnungsgemäßen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügt.
Bei Nichtvorhandensein eines solchen erklären sie sich für unzuständig, verweisen an die zuständigen Behörden im Heimatland und beschränken sich auf die Ausgabe eines Reisedokuments zur Heimreise.
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