Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:mein indischer Verlobter kam im Januar 2013 als Flüchtling ach Deutschland.
"Flüchtling" ist er ja wohl offensichtlich nicht. Also bezeichne ist doch als was er ist. Also bspw. "abgelehnter Asylbewerber". Das würde helfen den Sachverhalt sofort korrekt zu erfassen statt erstmal den tatsächlichen Sachverhalt eruieren zu müssen.
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Hier und auch durch unseren Anwalt entstand die Hoffnung, dass eine Eheschließung ggf. doch möglich ist, denn das Gesetz verlangt lediglich den Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit und nicht explizit einen Reisepass.
Sehr löblich, denn das stimmt.
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Um Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen, haben wir Dokumente von ihm wie Personalausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.
Ein indischer Führerschein? Wie sieht das eigentlich aus... wird dadurch nicht ein Widerspruch zwischen Duldung und den offiziellen Dokumenten der Behörde bekannt? Weil laut eigenen Aussagen hat dein Verlobter über sein Alter gelogen.
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Man hat uns beim Standesamt eine Aufzählung aller Dokumente gegeben, die im Vorhinein aus Indien besorgt werden müssen.
In etwa das hier?
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/de...Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Dazu gehören unter Anderem eine eidesstattliche Versicherung des Bürgermeisters seiner Heimatstadt (Stadt im Bundesstaat Punjab) sowie seiner Eltern über seine Ledigkeit (das muss alles sein, weil Indien kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt…).
Das sollte doch nicht die Kosten sprengen?!
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Wir haben also seine Eltern in Indien beauftragt, diese Dokumente zu besorgen. Sie haben sich dort bei einem Anwalt informiert und das wird wohl alles sehr teuer werden. Zudem brauche man wohl eine Kopie seines Visums, das er logischerweise als Flüchtling nicht hat.
Ja, wenn sie einen Anwalt beauftragen, dann kann es natürlich teurer werden. Wieso soll er eine Kopie seines Visums vorlegen? Vielleicht erzählt der Anwalt auch nur Schrott um die Sache teurer zu machen. Man sollte erstmal den Schwiegereltern in spe sagen, dass bitte mal ohne Anwalt zu probieren.
Jana2394 schrieb am 08.12.2016 um 19:02:54:Wir sind wirklich darauf angewiesen, weil das Standesamt in Deutschland erst mit Überprüfung und Übersetzung aller Unterlagen startet, wenn diese Dokumente vorliegen.
Schon klar.