Danke Aras, eine erhellende Antwort.
Nun, die Mutter des Kindes ist mit der Begründung nach Madagaskar zurück, dass das Klima in Deutschland zu kalt wäre und sie käme mit der deutschen Kultur nicht klar.
Ich empfand das alles sehr seltsam.
Aber Reisende soll man nicht aufhalten.
Sie war eigentlich nur zur Geburt des Kindes in Deutschland.
Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland betrug nur 5 Monate.
Ich habe noch etwas gefunden, ich stelle es mal rein:Zitat: Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 4
StAG; Antrag nach § 36 PStG auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister
Sind Sie deutscher Staatsangehöriger bzw. deutsche Staatsangehörige?
Wurden Sie nach dem 31.12.1999 geboren?
Wurden Sie nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren?
Erwarten Sie ein Kind, welches ebenfalls nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren werden wird?
Wenn Sie alle Fragen bejahen können, gilt für Sie folgendes:
Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland stellen. Zur Fristwahrung genügt es, den Antrag bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.
Versäumen Sie diese Frist, hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben, wenn es eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
Ich glaube nicht, dass das in meinem Fall eine Bedeutung hat.
Eventuell, können es andere Foristen gebrauchen.