Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum für Deutschland (Gelesen: 2.119 mal)
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Deutschland
08.12.2016 um 09:04:49
 
Guten Tag,

Person A hat 2012 in Madagaskar eine Madagassin geheiratet.

Sie wurde schwanger und Ihr Kind kam Anfang 2012 in Deutschland auf die Welt.
Nach ca. einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland ist die Madagassin (madagassische Staatsangehörigkeit) mit Kind (deutsche Staatsangehörigkeit) nach Madagasskar zurückgekehrt.
Seit dieser Zeit wohnt Sie ununterbrochen mit dem gemeinsamen Kind in Madagaskar.
Person A überweist regelmäßig monatl. Kindesunterhalt für sein Kind.
Person A möchte sich scheiden lassen.

Nun hat die Madagassin mit Kind (deutscher Staatsangehörigkeit) Person A aufgefordert, sie dabei zu unterstützen, dass Sie ein Schengen- Visum von der deutschen Botschaft in Madagaskar ausgestellt bekommt.
Es geht ihr auch darum, dass die wirtschaftliche Situation in Madagaskar alles andere als zufriedenstellend ist.
In Deutschland erwartet sie auch bessere Voraussetzungen für die Zukunft ihres Kindes.
Die Madagassin ist beruflich nicht qualifiziert, ist auch in Madagaskar keiner Arbeit nachgegangen, weil es ein armes Land ist.

Die Ausländerbehörde schrieb Person A deswegen an und wollte Unterlagen für die Erteilung des Visums von Person A erhalten.
Person A legt keinen Wert, dass die Madagassin über ihn ein Visum erhält.
Da die Ehefrau samt Kind Person A nach einem halben Jahr verlassen hat.
Er teilte der Ausländerbehörde mit, dass er sich scheiden lassen möchte.

Kann die Madagassin mit Kind (deutsche Staatsangehörigkeit) rechtlich was dagegen unternehmen?
Welche Möglichkeiten hat Sie, die Forderung nach einem Visum durchzusetzen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eins
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #1 - 08.12.2016 um 09:43:52
 
Beim Schengen-Visum ist die ABH gar nicht mit beteiligt, da verwechselst Du etwas.

Vermutlich hat Deine Frau bei der Botschaft ein Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragt, um es in Deutschland betreuen und erziehen zu können.
Hierfür fragt die ABH bei Dir an, um Formalitäten, Finanzen und anderes abzuprüfen. Auch wenn Du hier nichts beiträgst wird die Mutter das Visum erhalten, weil das Kind deutsch ist.

Sie hat ein Anrecht auf das Visum. Die Frage nur, ob sie diese Infos hat und auch das richtige beantragt (hat). Ob Du Dich scheiden lassen möchtest oder nicht spielt im Rahmen des Zuzuges keine Rolle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #2 - 08.12.2016 um 09:59:28
 
Eins schrieb am 08.12.2016 um 09:43:52:
Ob Du Dich scheiden lassen möchtest oder nicht spielt im Rahmen des Zuzuges keine Rolle. 


Aber er wird einen Großteil bezahlen müssen...das wird vermutlich deutlich teurer, als ein wenig Unterhalt für das Kind zu schicken! Ich werfe mal Trennungsunterhalt, nachelicher Unterhalt usw. ins Rennen
Für den Ehenmann wird es deutlich günstiger, wenn die Frau nicht nach D kommt...was wohl die Hauptfrage hier ist

imstern schrieb am 08.12.2016 um 09:04:49:
Welche Möglichkeiten hat Sie, die Forderung nach einem Visum durchzusetzen?

Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie alle Möglichkeiten eine AE / Visum zu bekommen! Es steht ihr zu! Wenn ihr jemand sagt, welche Rechte sie hat kann sie diese, auch auf Kosten des Nochehemannes, durchsetzen!
Will man das nicht, sollte man eventuell den Unterhalt deutlich erhöhen  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #3 - 08.12.2016 um 12:11:30
 
Man(n) sollte eher schleunigst die Scheidung einreichen. Das Trennungsjahr ist ja offenbar schon lange vorbei. Wenn das Kind jetzt fast 5 Jahre alt ist dürfte es keinen nachehelichen Unterhalt für die Frau geben. Den Trennungsunterhalt wird der Nochehemann (zusätzlich zum Kindesunterhalt) allerdings bis zur Scheidung zahlen müssen (spätestens wenn die Frau hier ist, denn die Behörden werden sie dazu auffordern, wovon sollen sie und das Kind sonst leben, wenn sie nicht arbeiten geht?).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #4 - 08.12.2016 um 12:32:54
 
Danke für die Antworten.

Ich habe gerade folgende Informationen von der Mutter erhalten. Sie schreibt mir folgendes:
Sie möchte mich nicht stören und sie möchten bei jemand anderem leben.
Sie müssen 150.- Euro bezahlen für das Kind. Nichts ändert sich.

Es wäre doch eine gute Möglichkeit, wenn man sich auf gütlicher Ebene einigen kann.
Sie hat einen Bruder in Frankreich.
Wie ist dann die rechtliche Situation, wenn die Mutter mit dem Kind in Frankreich leben will?
Und wenn Sie dort keine Arbeit findet und vom dortigen Sozialsystem lebt, werden die französischen Stellen sich an mich wenden. Oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #5 - 08.12.2016 um 12:46:19
 
imstern schrieb am 08.12.2016 um 12:32:54:
Sie möchte mich nicht stören und sie möchten bei jemand anderem leben.
Sie müssen 150.- Euro bezahlen für das Kind. Nichts ändert sich.


Das würde sich schon per Gesetz ändern. Einem 5 jährigen Kind stehen mind. 350 € / Monat zu (kommt auf das Einkommen an) und der Unterhalt erhöht sich andauernd mit dem ALter des Kindes
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

imstern schrieb am 08.12.2016 um 12:32:54:
Und wenn Sie dort keine Arbeit findet und vom dortigen Sozialsystem lebt, werden die französischen Stellen sich an mich wenden. Oder? 


Ich kenne jetzt nicht das franz. Sozialgesetz, aber vermutlich ja! Als Ehemann werden sie bezahlen müssen und selbst nach der Scheidung kann es einen nachehelichen Unterhalt geben (kommt auf den Richter an).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #6 - 08.12.2016 um 13:41:14
 
Nun, ich habe 150,00 Euro mtl. Kindesunterhalt nach Madagaskar überwiesen, nach folgenden Kriterien: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse. Es gibt eine Ländergruppeneinteilung von Unterhaltszahlungen ins Ausland. Madagaskar beträgt ein Viertel.

Wenn sich beide Elternteile in Sachen Kindesunterhalt einigen, benötigt man doch nicht die Düsseldorfer Tabelle.

Soviel ich weiß, geht Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt.
Ich zahle bereits Unterhalt für ein in Deutschland lebendes Kind.
Ich habe mein Kind jedes Wochenende bei mir, Schulferien häftig, zahle jeden Monat 160.- Ticketkosten für die Bahn um meine Tochter abzuholen und zur Mutter zubringen.
Ich fördere meine Tochter im Ballettunterricht, Klavierunterricht und Geigenunterricht.
Kostet zus. 200.- Euro, das zahle ich alles und gerne.

Ich arbeite im sozialen Bereich und habe 1500.- netto/Monat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #7 - 08.12.2016 um 13:56:16
 
Wenn alle sich einigen und keiner Sozialleistungen bezieht mag das alles schön und gut sein.

Fakt aber ist die Frau und dein Kind haben hier in Europa einen wesentlich höheren Unterhaltsbedarf für den du als Ehemann zunächst mal vorrangig vor Sozialleistungen verantwortlich bist.

Du siehst das sehr blauäugig.

Strebe die einvernehmliche Scheidung an (ggf. am besten in Madagaskar) und du wirst in Zukunft wesentlich weniger mit dieser Unsicherheit leben müssen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #8 - 08.12.2016 um 17:13:27
 
Die Trennung liegt doch bereits faktisch vor. Betreuungsunterhalt für das mehr als 3 Jährige Kind ist möglich, aber die Madegassin müsste erst ihrer Erwerbsobliegenheitspflicht nachgehen. Die Zahlung von 150 € Unterhalt nach Madegaskar könnte nach der Düsseldorfer Tabelle passen. Wenn ein Einkommen von 1500 € /Monat vorliegt, so können nur ca. 400 € davon zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Trennungsunterhalt ist bereits verwirkt.

Wenn die Frau einen Antrag auf FZF zum Ehemann eingereicht hat, dann wird der Ehemann befragt. Theoretisch muss dann auch der Antrag abgelehnt werden. Die Frau muss konkret FZF zum deutschen Kind beantragen.

Dass der TE sich scheiden lassen will wird doch sogar durch die Einreise vereinfacht, da dann direkt die Scheidung vorm Familiengericht verhandelt werden kann ohne die Ehefrau kompliziert an der Scheidung zu beteiligen. Es wäre dann aber "tödlich" wenn der TE der ABH mitteilen würde, dass er das Eheleben wiederherstellen will.

Zumal das Verlassen des Ehemannes auch ggf. zulasten der Frau ausgelegt werden könnte.

imstern schrieb am 08.12.2016 um 13:41:14:
Soviel ich weiß, geht Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt. 

Genau.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #9 - 08.12.2016 um 17:43:12
 
Danke Aras, eine erhellende Antwort.

Nun, die Mutter des Kindes ist mit der Begründung nach Madagaskar zurück, dass das Klima in Deutschland zu kalt wäre und sie käme mit der deutschen Kultur nicht klar.
Ich empfand das alles sehr seltsam.
Aber Reisende soll man nicht aufhalten.
Sie war eigentlich nur zur Geburt des Kindes in Deutschland.
Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland betrug nur 5 Monate.

Ich habe noch etwas gefunden, ich stelle es mal rein:

Zitat: Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 4 StAG; Antrag nach § 36 PStG auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister

Sind Sie deutscher Staatsangehöriger bzw. deutsche Staatsangehörige?

Wurden Sie nach dem 31.12.1999 geboren?

Wurden Sie nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren?

Erwarten Sie ein Kind, welches ebenfalls nicht in Deutschland, sondern im Ausland geboren werden wird?

Wenn Sie alle Fragen bejahen können, gilt für Sie folgendes:

Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland stellen. Zur Fristwahrung genügt es, den Antrag bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

Versäumen Sie diese Frist, hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben, wenn es eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.

Ich glaube nicht, dass das in meinem Fall eine Bedeutung hat.
Eventuell, können es andere Foristen gebrauchen.


Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.12.2016 um 17:59:20 von imstern »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #10 - 08.12.2016 um 18:01:20
 
Das Kind wurde doch in Deutschland geboren. Außerdem bist du doch vor dem 31.12.1999 geboren, oder bist du mit 14 Vater geworden?

Also das Kind ist deutsch.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #11 - 08.12.2016 um 18:12:01
 
Aras Zitat: Also das Kind ist deutsch.
Aras, stimmt, du hast recht. Ich hatte den Text nicht ganz verstanden.

Seit die Mutter des Kindes im Jahr 2012 nach Madagaskar zurückgekehrt ist, hat Sie nie gearbeitet.

Aras Zitat: Die Frau muss konkret FZF zum deutschen Kind beantragen.

Das Kind lebt nicht bei mir in Deutschland, sondern lebt bei ihrer Mutter in Madagaskar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #12 - 08.12.2016 um 18:17:54
 
Ja genau. Und formal muss sie einen Familiennachzug zum deutschen Kind beantragen. Also muss sagen, dass die Referenzperson das Kind ist und nicht der Ehemann ist. Wenn sie dich als Referenzperson benennt, dann bringt es ja nix, weil du ja nicht zustimmst. Es heißt zwar Familiennachzug, aber es geht auch dass die Familienangehörigen die Referenzperson begleiten.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
imstern
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #13 - 08.12.2016 um 18:22:37
 
Danke Aras, alles verstanden.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema