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Bosnier mit kroatischer Frau nach Deutschland arbeiten (Gelesen: 1.624 mal)
Trappa1
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06.12.2016 um 10:47:22
 
Folgender Fall:
Sie Kroatin verheiratet mit einem Bosnier möchten beide nach Deutschland arbeiten.
Wohnung wäre geklärt und auch einnArbeitsplatz für den bosnischen Ehemann. Lediglich Sie hat noch keine Arbeitsstelle, könnten sie trotzdem nach D kommen und er seine Arbeit antreten?
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Aras
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Antwort #1 - 06.12.2016 um 10:50:54
 
Ja. Sie gehen zur Gemeinde und melden sich an. Der Bosnier beantragt eine Aufenthaltskarte unter Verweis auf seine mit ihm lebende kroatische Ehefrau.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Trappa1
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Antwort #2 - 09.12.2016 um 20:21:36
 
Heute bei der ABH gewesen und haben uns abgewiesen!
Sie kann bleiben weil Kroatin er nicht.
Wenn sie Arbeit hätte und über 1100Euro verdient dann dürfte er bleiben sonst nicht
Was nun?
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Aras
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Antwort #3 - 09.12.2016 um 23:01:40
 
Macht 0 Sinn. Warum darf sie bleiben und er nicht? Entweder sie darf nicht bleiben und somit er auch nicht oder sie darf bleiben und auch er.

Der Bosnier soll schriftlich die Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers beantragen und sich die Antragsstellung schriftlich bestätigen lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HeFi
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Antwort #4 - 10.12.2016 um 01:51:04
 
Trappa1 schrieb am 06.12.2016 um 10:47:22:
Lediglich Sie hat noch keine Arbeitsstelle, könnten sie trotzdem nach D kommen und er seine Arbeit antreten?

Trappa1 schrieb am 09.12.2016 um 20:21:36:
Heute bei der ABH gewesen und haben uns abgewiesen!
Sie kann bleiben weil Kroatin er nicht.
Wenn sie Arbeit hätte und über 1100Euro verdient dann dürfte er bleiben sonst nicht
Was nun?


Das Aufenthaltsrecht besteht nur in den ersten 3 Monaten ohne Voraussetzungen, danach müssen ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden.
Seit wann sind sie schon in Deutschland?
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knuffel-de  
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grisu1000
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Antwort #5 - 10.12.2016 um 02:25:25
 
HeFi schrieb am 10.12.2016 um 01:51:04:
danach müssen ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden.
Seit wann sind sie schon in Deutschland? 


Hat ein Partner eine Arbeitsstelle ist das unkritisch. Aufstocken durch das Jobcenter ist erlaubt. Die Forderung eines Mindesteinkommens übrigens nicht.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.12.2016 um 07:03:50
 
HeFi schrieb am 10.12.2016 um 01:51:04:
Das Aufenthaltsrecht besteht nur in den ersten 3 Monaten ohne Voraussetzungen, danach müssen ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden.
Seit wann sind sie schon in Deutschland?



Ein arbeitssuchender EU Bürger hat 6 Monate.
Für ein Aufenthaltsrecht nach 3 bzw. 6 Monaten reicht ein Job mit um die 10 Wochenarbeitsstunden. Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle.
Finanzielle Mittel spielen nur eine Rolle bei wirtschaflich nicht tätigen EU Bürgern und da erst ab dem 4.Monat. Wobei der drittstaatliche Familienangehörige diese finanziellen Mittel liefern kann.
Solange der EU Bürger seine Freizügigkeit ausübt hat auch der drittstaatliche Familienangehörige das Recht auf abgeleitete Freizügigkeit.
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