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Visum (Gelesen: 1.392 mal)
Themen Beschreibung: Visum erhalten - wieviel Tage
Gera
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Istanbul
Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.11.2016 um 13:10:19
 
Guten Tag!
Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe mit meiner türkischen Ehefrau seid längerem in der Türkei.
Meine Ehefrau hat vorgestern ihr Visum erhalten
Vermerk: von 20.12.2016 bis 19.12.2019
Art des Visums C
Mult 90
Frage: wieviel Tage im Jahr darf meine Frau mit mir im Schengener Raum verbringen?

Zweie Frage: Wir möchten im kommenden Jahr u.a. Budapest besuchen, ist eine direkte Anreise von der Türkei aus, nach Budapest (Ungarn) mit dem o.g. Visum möglich.

U.a. auch mit dem PKW von der Türkei ausgehend in die BRD zu reisen?

Vielen Dank für die Hilfestellung.
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Aras
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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.11.2016 um 13:16:25
 
Ja. Ihr solltet immer eine Heiratsurkunde mit dabei haben. Dann gilt für alle Besuche in die EU außer Deutschland die RL 2004/38/EG. Dann könnt ihr in jedem Mitgliedsstaat der EU außer Deutschland 3 Monate bleiben. Also z.B. Österreich für drei Monate und anschließend 3 Monate in Italien.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.11.2016 um 13:19:00
 
Gera schrieb am 20.11.2016 um 13:10:19:
Frage: wieviel Tage im Jahr darf meine Frau mit mir im Schengener Raum verbringen?


Das Multiple-Entry-Visum, auch Mehrfachvisum genannt, erlaubt das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes. Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten.

Gera schrieb am 20.11.2016 um 13:10:19:
Zweie Frage: Wir möchten im kommenden Jahr u.a. Budapest besuchen, ist eine direkte Anreise von der Türkei aus, nach Budapest (Ungarn) mit dem o.g. Visum möglich.


Ja

Gera schrieb am 20.11.2016 um 13:10:19:
U.a. auch mit dem PKW von der Türkei ausgehend in die BRD zu reisen?


Auch ja...warum nicht?
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deerhunter
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Antwort #3 - 20.11.2016 um 13:21:47
 
Aras schrieb am 20.11.2016 um 13:16:25:
RL 2004/38/EG


Wie kommst du auf dieses? Er lebt in der Türkei mit seiner Frau und nicht in der EU!

Aras schrieb am 20.11.2016 um 13:16:25:
Dann könnt ihr in jedem Mitgliedsstaat der EU außer Deutschland 3 Monate bleiben. Also z.B. Österreich für drei Monate und anschließend 3 Monate in Italien.


???? Erklärung bitte!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.11.2016 um 13:27:30
 
deerhunter schrieb am 20.11.2016 um 13:21:47:
Wie kommst du auf dieses? Er lebt in der Türkei mit seiner Frau und nicht in der EU!


aber Ungarn ist in der EU ... im Prinzi gilt das von Aras gesgte für alle EU-Länder ausser Deutchland

deerhunter schrieb am 20.11.2016 um 13:21:47:
???? Erklärung bitte!


RL 2004/38/EG


deerhunter schrieb am 20.11.2016 um 13:19:00:
Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten.


genauer hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533
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deerhunter
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Antwort #5 - 20.11.2016 um 13:29:02
 
Danke...stand auf dem Schlauch  Cool
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