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Heirat einer Russin besser in DE oder in RUS (Gelesen: 3.256 mal)
Dielo23
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.11.2016 um 08:57:13
 
Hallo liebe Community,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen 😊

Ich habe eine Frau vor 5 Jahren in Russland kennengelernt und fliegen seit dem immer hin und her damit wir uns oft sehen können.
Nun haben wir entschlossen unser Leben gemeinsam fortzuführen und ich würde Sie gerne nach Deutschland holen.
Leider habe ich wirklich gar keine Ahnung wo, wie und was ich machen soll.

Gibt es große Unterschiede ob wie in Deutschland oder in Russland heiraten?
Gibt es unterschiedliche Kosten ob wir nun in Russland oder Deutschland heiraten ( Beantragung aller Papiere sowie Übersetzungen aller Papiere und Begläubigung und was noch alles dazu gehört)
Mit welchem Zeitraum sollte man rechnen wenn man von Beantragung bis zum Umzug nach Deutschland rechnet?
Wohin muss ich überall hingehen und alles beantragen falls ich in Deutschland heirate?
Was muss ich beachten wenn meine Frau dann in Deutschland wohnt?
Muss ich für Sie hier dann irgendwas beantragen an Dokumenten?
Wie siehts aus mit einen Freiwiligen Deutschkurs hier in Deutschland? Muss ich als Mann die Kosten selbst tragen oder kriegen wir hier Finanzielle Unterstützung?
Wie schauts aus mit der Krankenversicherung? Ich bin GKV, kann. Ich sie dann über die Familienversixherung mitlaufen lassen?
Gibt's noch irgendwelche Sachen die ich beachten sollte oder Information die ich benötige?

Ich danke für jede Antwort die  ich für den ganzen schwierigen Prozess erhalte 😊
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.11.2016 um 09:01:29
 
Der Prozess ist ziemlich einfach.

Er ist vielleicht schlecht durchschaubar, wenn man zum ersten Mal hinschaut, aber ...

Für eine Eheschließung in RUS benötigst Du i.d.R. ein Ehefähigkeitszeugnis. Um das zu erhalten, sind beim deutschen Standesamt dieselben Dokumente vorzulegen wie bei einer Anmeldung einer Eheschliessung in Deutschland.

Demzufolge macht es dann auch keinen erheblichen Unterschied mehr, ob man in RUS oder in Deutschland heiratet.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.11.2016 um 09:10:45
 
1. Der wesentliche Unterschied ist dass bei der Ehe im Ausland danach das FZF Verfahren machen musst , also sie muss in Russland bleiben bis sie das Visum bekommt, willst du in Deutschland heiraten, kannst du das per Heiratsvisum machen, dann könnte Sie nach der Heirat direkt hier bleiben.

Wenn sie per Besuchs Visum nach Deutschland kommen kann könnt Ihr ebenfalls hier heiraten, sie muss aber nach Visumende wieder nach Russland und das FZF visum zu beantragen, da mit einem Besuchsvisum trotz Ehe kein anschließender Daueraufenthalt gewährt wird.

2. Die Kosten werden sich nicht wesentlich unterscheiden, wie auch schon bei Frage 1. ist es eher die Frage ob man den Papierkram für die Deutschen Behörden vor oder nach der Heirat erledigen will.

3. Das ist unterschiedlich, von 1 bis mehreren Monaten je nach Fall ist alles möglich.

4. Zum Standesamt deines Wohnsitzes, dort bekommst du alle nötigen Informationen und eine Liste mit zu beschaffenden Unterlagen.

5. Dass sie sich auf dem Einwohnermeldeamt anmeldet und eine AE bei der ABH beantragt. Und Krankenversicherungsschutz muss sie haben.

6. Siehe 5.

7. Der ist nicht freiwillig, Sie wird in aller Regel zum Integrationskurs verpflichtet. Kosten müsst Ihr erstmal selber tragen, bei erfolgreicher Teilnahme gibts aber die Kosten auf Antrag beim BAMF erstattet.

8. Ja sie kann dann in die kostenlose Familienversicherung deiner GKV aufgenommen werden als Ehepartner.

9. Du kannst dich über das Verfahren FZF mal hier weiter einlesen:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...
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Alacrity
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Antwort #3 - 11.11.2016 um 10:23:07
 
Vor der Beantragung des Visums zum Daueraufenthalt muss sie sich schon einfache Deutschkenntnisse aneignen und nachweisen, die Kosten muss sie tragen.

Nach der Einreise und Erteilung der AE wird sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet, das ist im Wesentlichen ein Sprachkurs über 600 Stunden zu vom BAMF subventionierten Gebühren i. H. v. aktuell € 1,20/h zzgl. Kosten für Lehrbücher, Arbeitsbücher, Schreibmaterialien. Bei erfolgreichem Abschluss gibt es auf Antrag die Hälfte der Gebühren zurückerstattet.
Bei geringem Einkommen (ALG2) wird sie von den Gebühren befreit, ansonsten können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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erne
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Antwort #4 - 11.11.2016 um 21:09:57
 
okatomy schrieb am 11.11.2016 um 09:10:45:
Integrationskurs verpflichtet. Kosten müsst Ihr erstmal selber tragen, bei erfolgreicher Teilnahme gibts aber die Kosten auf Antrag beim BAMF erstattet.

nur etwa die Hälfte der Kosten.
Und nach erfolgreicher Teilnahme innerhalb von 2 Jahren gibt es auf Antrag wieder die Hälfte Eurer Aufwände zurück

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.11.2016 um 16:37:26
 
Dielo23 schrieb am 11.11.2016 um 08:57:13:
Gibt es große Unterschiede ob wie in Deutschland oder in Russland heiraten? [quote]

Grundsätzlich gibt es keine großen Unterschiede. Wie ein Vorredner schon sagte muss bei einer Heirat in Russland das FZF Visum nach der Heirat beantragt werden, was bedeutet dass ihr nicht direkt zusammenleben könnt. Die Ehe musst Du soweit ich weiß auch in Deutschland nachbeurkunden, oder zumindest registrieren lassen. Das Standesamt kann Dir dazu mehr sagen.

[quote]Gibt es unterschiedliche Kosten ob wir nun in Russland oder Deutschland heiraten ( Beantragung aller Papiere sowie Übersetzungen aller Papiere und Begläubigung und was noch alles dazu gehört)


Von den Formalien her wird es in etwa gleich teuer werden. Die Kosten für Feier, Kleidung, Hochzeitsfotos und Schmuck usw sind in Russland allerdings um Einiges günstiger.

Zitat:
Mit welchem Zeitraum sollte man rechnen wenn man von Beantragung bis zum Umzug nach Deutschland rechnet?


Rechne mal mit Beibringung aller Dokumente 3-4 Monate

Zitat:
Wohin muss ich überall hingehen und alles beantragen falls ich in Deutschland heirate?


Falls Du in Deutschland heiratest braucht Deine Frau eine "Befreiung von der Beibringung  des  Ehefähigkeitszeugnisses"
Diese erteilt hier in Bayern das jeweilige Oberlandesgericht.
Welche Dokumente dazu genau notwendig sind findet man für Bayern hier:
https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlande...

Um die Eheschließung allein anmelden zu können wirst Du zudem eine sog. "Beitrittserklärung" benötigen.

Was Du noch alles brauchst (ggf. Eidesstattliche Versicherung Deiner Zukünftigen Frau) erfährst Du von Deinem Standesamt.

Zitat:
Was muss ich beachten wenn meine Frau dann in Deutschland wohnt?


Gleich nach der Einreise beim Bürgerbüro anmelden. Dann möglichst bald bei der Ausländerbehörde vorstellig werden, wegen dem Aufenthaltstitel (Das Visum zur FZF gilt i.d.R. für 3 Monate, für die Zeit danach braucht Deine Frau einen Aufenthaltstitel)

Zitat:
Muss ich für Sie hier dann irgendwas beantragen an Dokumenten?


Wie gesagt den Aufenthaltstitel musst Deine Frau beantragen. Steuer- und Sozialversicherungsnummer werden nach Anmeldung automatisch zugeteilt, auch die GEZ wird sich melden Zwinkernd!

Zitat:
Wie siehts aus mit einen Freiwiligen Deutschkurs hier in Deutschland? Muss ich als Mann die Kosten selbst tragen oder kriegen wir hier Finanzielle Unterstützung?


Deine Frau wird zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, sofern Sie nicht schon Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 nachweisen kann. Die Hälfte der Kosten bekommt ihr aber nach Ende des Kurses auf Antrag erstattet.
Link

Zitat:
Wie schauts aus mit der Krankenversicherung? Ich bin GKV, kann. Ich sie dann über die Familienversixherung mitlaufen lassen?


Ja das ist kein Problem, Deine Krankenversicherung erklärt Dir was sie dazu benötigt.

Zitat:
Gibt's noch irgendwelche Sachen die ich beachten sollte oder Information die ich benötige?


Du solltest versuchen die prozesse so gut es geht zu optimieren. Ich habe deshalb auch relativ früh Email Kontakt mit der Botschaft in Moskau aufgenommen, wegen Beglaubigungen und eidesstattlicher Versicherung die wir brauchten. Die waren sehr hilfsbereit und lösungsorientiert und so haben wir uns 2 weitere Flüge und damit Zeit gespart.
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Dielo23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.01.2017 um 20:07:59
 
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.

Wir haben uns entscheiden, dass wir gerne in Deutschland heiraten möchten.
Nun war ich bei meinem örtlichen Standesamt und habe dem netten Herren erklärt das ich gerne eine Frau aus Russland heiraten möchte. Der nette Herr kam ins Schwitzen, da er sowas bisher noch nicht gemacht hat. Nun hat er mir ein Schreiben ausgedruckt (von Oberlandesgericht Köln, obwohl ich ihn Niedersachsen lebe) wo drin steht, was meine Verlobte besorgen muss:

1) Geburtsurkunde

2) Vollständige (sämtliche Seiten) notariell oder standesamtlich beglaubigte Kopie des Inlandspasses mit Übersetzung

3) eidesstattliche Erklärung über den Familienstand: in Form einer in Russland abgegebene notariell beglaubigten Erklärung über den Familienstand

4) Zusätzlich ist in allen Fällen vor dem deutschen Standesamt eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abzugeben.

Nun verstehe ich den Unterschied zwischen den Punkt 3 und 4 nicht.

Außerdem meinte der nette Herr alle Dokumente sollen Beglaubigt, dann Apostilliert werden und danach Übersetzt werden. Die Übersetzung soll ebenfalls Apostelliert werden. Ist das richtig so?

Wo genau kann meine Verlobte das alles machen?

Kann Sie alle Dokumente auch in der Deutschen Botschaft in Moskau Beglaubigen und etc. lassen?

Ist das richtig, dass Sie mir dann alle Dokumente in Original zuschicken muss?

Wenn Sie dort in Ihrem Standesamt ein Schreiben erhält ( eine Art Ehefähigkeitszeugnis), was dort auch Apostilliert wird, müssen wir dann trotzdem für das OLG die Aufhebung des Ehefähigkeitszeugnis beantragen?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen  Laut lachend



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 09.01.2017 um 20:56:23
 
Dielo23 schrieb am 09.01.2017 um 20:07:59:
Nun verstehe ich den Unterschied zwischen den Punkt 3 und 4 nicht.


Kann was nicht stimmen wa? Smiley Das wird benötigt wenn ihr in Deutschland heiraten wollt. Würde nochmal mit dem Standesbeamten sprechen, ob er sich da nicht zu schemenhaft die Unterlagen fordert. Denn er muss dir ein Ehefähigkeitszeugnis erteilen und nicht die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für die Frau.

Wahrscheinlich müssen deine Verlobte und du in Russland eine solche eidesstattliche Versicherung über den Familienstand geben.

Dielo23 schrieb am 09.01.2017 um 20:07:59:
Die Übersetzung soll ebenfalls Apostelliert werden. Ist das richtig so?

Nein.
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Antwort #8 - 09.01.2017 um 21:45:02
 
@Aras: Der TS möchte ja jetzt auch in Deutschland heiraten...

Der Unterschied zwischen Punkt 3 und 4 ist, dass man erst in Russland beim Notar eine Erklärung abgeben muss, und das ganze in Deutschland noch einmal mündlich erklären und dann noch einmal unterschreiben muss. Wir haben das damals eine Woche vor der Eheschließung beim Standesbeamten gemacht.

Ich hatte mal in diesem Thread geschrieben, wie das damals bei uns alle ausgesehen hat: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1435519605/8#8 (2014, Standesamt Bonn, OLG Köln)
Übersetzungen habe ich damals in Deutschland bei einer beeidigten Übersetzerin machen lassen, wobei die Apostille mitübersetzt wurde. Die Deutsche Übersetzung musste dann natürlich nicht mehr apostilliert werden.

Zu den Anlaufstellen:
Apostillierung Geburtsurkunde -> Standesamt der Geburt. Die muss im Original in Deutschland vorliegen.
Erklärung beim Notar -> Beim Notar erklären, der beglaubigt die Unterschrift und das muss apostilliert werden (wo, weiß der Notar, müsste eine Abteilung des Justizministeriums sein)
Kopien Pass: Macht auch der Notar
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Antwort #9 - 09.01.2017 um 22:00:38
 
Was ihr zur Eheschließung in D braucht, steht hier

Heiratsvisum (Merkblatt) --> www.germania.diplo.de/contentblob/4235074/Daten/5099948/eheschliessung.pdf

Heirat in Deutschland ---> http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/01-konsular/4-familienrecht/...

Das Wichtigste ist eine abgeschlossene Eheanmeldung beim dt. Standesamt, die 6 Monate gültig ist
dh die schriftliche Bestätigung des dt. Standesamtes, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung in D vorhanden + geprüft sind incl. Befreiung vom EFZ

Die Apostille gehört immer auf das Original und nicht auf eine Übersetzung.
Das dt. Standesamt verlangt idR eine von einem in D gerichtlich beeidigten Übersetzer
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Antwort #10 - 10.01.2017 um 13:24:22
 
Supi1982 schrieb am 09.01.2017 um 21:45:02:
Apostillierung Geburtsurkunde -> Standesamt der Geburt. Die muss im Original in Deutschland vorliegen.


Meine Frau hatte damals eine neue Ausfertigung ihrer Geburtsurkunde machen lassen (bedrucktes Urkundenblatt im Vergleich zu den alten grünen handgeschriebenen SSSR Büchlein), die wir dann apostilliert und übersetzt dem OLG vorgelegt haben.
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