Ich höre das mit dem 1-Jahres-subsidiären-Schutz gerade erst seit etwa 4-6 Wochen.
Wieso können dann Klagen schon alle gewonnen sein?
Und wenn das
BAMF in Berufung geht---- wann ist denn dann mit einer Entscheidung zu rechnen,damit man weiss, wer wirklich *gewonnen* hat?
Meine Zeitachse: Syrer seit September 15 in D, seit November 15 in der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft.
Nun Anfang Oktober 2016 Anerkennung mit subs. Schutz für 1 Jahr.
Gesetzt den Fall, ein Gericht erkennt auf Flüchtlingseigenschaft und auf 3 Jahre--- sind wir garantiert in 2018 oder weiter.
Im Oktober 17 kann aber weiter beantragt werden, bei Bewilligung auch der Fam-Nachzug beantragt werden.
Und was ist mit den jetzt 16jährigen, die dann volljährig sind?
Deren Eltern können dann nicht nachziehen?
Und die jetzt rückkehrwilligen Minderjährigen können nicht zurück nach Syrien ? Wegen der geschlossenen Botschaft?
Im Ernst, das wäre der Grund?