selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 17:05:43:Also ich habe alle Erforderliche Dokumente abgegen sprich Arbeitsvertrag,Antragsformular,Handelsregister von Firma, 3 Bilder und 60€ für Visum.
Dann will ich mal eine Feinheit verdeutlichen.
"Erforderliche Dokumente" sind für den Antragsteller i.d.R. die Dokumente, die auf der Website der Behörde veröffentlicht sind.
Das sind aber die
für die Antragstellung erforderlichen Dokumente.
Ich schrieb in meinem vorigen Beitrag aber
Petersburger schrieb am 25.10.2016 um 16:35:08:für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen
In einfachen und in Standardfällen wird es da keine nennenswerten Unterschiede geben.
Oft und oft sieht man dagegen Anträge, bei denen die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen, wo sich aber aus
* den Dokumenten selbst
* Informationen aus dem
AZR zum Antragsteller oder
* externen Informationen
Fragen ergeben, die einer Antwort bedürfen, bevor über den Antrag entschieden werden kann.
Wenn ich z.B. einen Arbeitsvertrag sehe, schaue ich auch gelegentlich ins elektronische Handelsregister. Bereits daraus können sich Nachfragen ergeben, die für den Antragsteller absolut unverständlich sind.
Und die ich ihm auch nicht unbedingt erläutern kann.
Schon ist die allerschönste
Vorabzustimmung kein Garant mehr für ein Visum in wenigen Tagen ...
Und
selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 17:05:43:brauch ich für 6 Monate Krankenversicherung für Deutschland.
ist einfach falsch.
Bestenfalls ist eine
KV für die Zeit ab Visumbeginn bis zur Arbeitsaufnahme erforderlich. Danach bist Du höchstwahrscheinlich pflichtversichert in der gesetzlichen
KV, wofür zusätzlich Nachweise unnötig sind - das sieht man bereits im vorliegenden Arbeitsvertrag.