Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung (Gelesen: 1.834 mal)
AmiraBenali
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
11.10.2016 um 08:48:17
 
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und echt froh euch gefunden zu haben.

Zuersteinmal zu uns: Ich bin deutsche, mein Mann ist aus Tunesien und hat jetzt seinen Aufenthaltstitel für 1 Jahr bekommen.

Ich habe leider in der Zeit, als ich nach unserer Hochzeit auf sein Visum wartete, dank meines Exmanns eine Lohnpfändung (380 EUR)am Hals. Ich arbeite Vollzeit und habe auch einen Minijob (200 EUR) um das irgenwie etwas auszugleichen.

Seine Grundsicherung wurde trotz Widerspruchs (mit Einbeziehung des Oberbürgermeisterbüros) abgeschmettert, da ich ja sooo viel verdiene. Uns bleibt nach Abzug Lohnpfändung und Miete/Strom vielleicht noch 600 EUR zum leben. Davon sollten wir jetzt auch noch seinen Integrationskurs zahlen (hat Verpflichtung bekommen). Ich habe nächste Woche einen Termin beim Sozialamt wegen Zuschuß für den Kurs.

Ich war jetzt auch beim Schuldenberater des Sozialamtes um mal zu sehen, wie es weitergehen soll. Denn ihr wißt ja, einen Job nur mit einem Sprachkurs für Grundkenntnisse zu finden ist schwer für ihn. Es hagelt Absagen über Absagen. Jetzt kann er vielleicht wenigstens auch bei meinem Minijob als Reinigungskraft anfangen, falls die Deutschkenntnisse ausreichen.

Jedenfalls, der Schuldenberater meinte, mit der Dauer des Kurses und der schlechten Aussicht auf einen Job für meinen Mann würde er mir ganz klar die Privatinsolvenz ans Herz legen. Ich war erstmal geschockt und habe sofort erstmal NEIN gesagt. Da aber jetzt die Mahnungen ins Haus flattern und auch das Telefon schon gepsperrt wurde, hab ich den Gedanken an eine Privatinsolvenz doch nochmal aufgegriffen.

Aber das was mir am meisten Angst macht dabei ist, dass wir in ca. 8 Monaten den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen werden. Und ich habe solche panische Angst, dass er wegen einer Privatinsolvenz der Antrag abgelehnt und nach Hause geschickt werden kann.
Der Schuldenberater wußte in der Richtung leider gar nichts.
Ich weiß gerade gar nicht, was wir machen sollen.

Könnt Ihr mir konkret sagen, ob das eine negative Auswirkung auf den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels haben könnte?

LG

Amira unentschlossen Traurig
Daddys' Änderung:
Eigene Frage = eigener Thread, so viel Platz ist vorhanden Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 11.10.2016 um 10:04:52 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
Antwort #1 - 11.10.2016 um 09:18:17
 
Keine negativen Auswirkungen für die Verlängerung einer AE, da der LU beim Familiennachzug zu Deutschen nicht gesichert sein muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
AmiraBenali
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
Antwort #2 - 11.10.2016 um 10:42:57
 
Super, herzlichen Dank für die schnelle und positive Antwort!


Aber darf ich mal fragen, aus welchen Gründen könnten die die Verlängerung ablehnen, bzw welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für eine Verlängerung?
Weil momentan sind alle Kurse voll und er kann evtl. erst nächstes Jahr anfangen. Bis er mit dem Kurs fertig ist, ist schon langsam die Zeit, den Antrag für die Verlängerung zu stellen. Die vom Amt meinten, ruhig locker 3 Monate vor Ablauf des Jahres den Antrag einreichen. Ob er während des Kurses einen Job findet, hoffe ich zwar sehr, aber wird schwer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
Antwort #3 - 11.10.2016 um 10:48:11
 
Die Einzige Voraussetzung ist dass eure eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht und er nicht in erheblichem Maße straffällig wurde.

Wenn am Integrationskurs noch nicht teilgenommen wurde wird die AE ggf. nur 1 Jahr verlängert und nicht wie im Regelfall 3 Jahre.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
Antwort #4 - 11.10.2016 um 12:22:05
 
Ganz klar:
Eine Privatinsolvenz hat keinerlei Auswirkungen auf die LU-Sicherung, weil der Pfändungsfreibetrag immer höher liegt als "ungesicherter LU".

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
AmiraBenali
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AT des Ehegatten einer Deutschen - Privatinsolvenz / Lohnpfändung
Antwort #5 - 11.10.2016 um 13:18:29
 
Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Da wird mir doch etwas leichter ums Herz. Jetzt haben wir so lange "gekämpft" und gewartet, dass wir zusammen sein können und das wäre jetzt eine Katastrophe, wenn es am Geld liegen würde, dass er wieder zurück müsste.

Dieses Forum ist echt SUPER!!!!

Danke nochmal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema