grisu1000 schrieb am 11.02.2017 um 01:14:09:Die Kinder wurden doch nach Angabe der
TS nach Einbürgerung geboren. ISt der Vater türkischer Staatsangehöriger, sind sie lebenslang Doppelstaatler. Damit hat die Staatsangehörgikeit der Mutter überhaupt keine Einfluss auf das
FZF Visum. Wie gesagt, Nenbelkerzen.
Das sind keine Nebelkerzen, wenn die eingebürgerte deutsche Mutter nach der Einbürgerung, aber vor der Geburt des ersten Kindes eine andere StAng auf Antrag erworben hat
und dadurch die deutsche StAng wieder verloren hat.
Dann wäre noch zu prüfen, ob die Kinder die deutsche StAng anstelle nach § 4 Abs. 1
StAG möglicherweise nach § 4 Abs. 3
StAG erworben haben könnten.
Falls nicht, wären die Erteilungsvoraussetzungen tatsächlich gänzlich andere -
FZF zu den Kindern käme nicht in Betracht, zur Ehefrau wäre eine
FZF nach § 30
AufenthG.
Das ist zwar nach Aussage der
TS, sie habe keine StAng erworben nach der deutschen, blanke Theorie, aber es ist keine Spinnerei und keine Nebelkerze.