Hallo,
meine Frau aus Belarus und ich, haben dieses Jahr geheiratet und wollen gerne und möglichst sehr bald zusammenleben, am liebsten in Deutschland.
A1 Goethe Zertifikat ist vorhanden.
Es geht jetzt um die Verwaltungsvorschriften bezüglich der
Sicherung des Lebensunterhalts bei
FZF.
Meist habe ich in Deutschland immer etwas Geld (2.000 bis 3.000 Euro Schwankungsreserve) auf dem Girokonto, so dass es für 2-3 Monate (Miete und Lebenshaltungskosten) reicht. Dieser Betrag kann auch relativ schnell noch erhöht werden. Denn ich habe noch ein kleines Aktiendepot, welches ich aber ungern, nur wegen ein paar tausend Euro, auflösen möchte.
Den Großteil meiner monatlichen Lebenshaltungskosten decke ich durch die tageweise Untervermietung meiner Wohnung an Urlaubsgäste. Wobei ich in dieser Zeit in meinem Wohnmobil oder bei Freunden lebe. So spiele ich mittels Wochenendvermietung oder wochenweise ungefähr die Kaltmiete ein, die ich selbst für die Wohnung bezahle.
Zudem besitze ich im EU-Ausland eine Wohnung, die ich selbst als Zweitwohnsitz bewohne oder ebenfalls vermiete. Dies meist für einen längeren Zeitraum ab 3 oder 6 Monaten.
Je nach Monat und Nachfrage kommen so etwa 500-700 Euro im Monat an Mieteinnahmen zusammen, die ich zur freien Verfügung habe (Eigenmiete schon abgezogen).
Die Whg. im EU-Ausland hat einen Verkehrswert von mehr als 100.000 Euro. Der Wert dürfte, bei einem Verkauf, noch wesentlich höher liegen.
Die Frage daraus wäre, inwieweit kann mein Vermögen als Nachweis, für die ausreichenden Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes gelten?
Ein Anspruch auf Sozialleistungen schließt sich ja automatisch aus, da ich noch Vermögen habe.
Damit dürfte doch für die
ABH eigentlich alles geklärt sein?
Obwohl die monatlich verfügbaren und durch Einnahmen gesicherten Mittel nicht dem entsprechen, was normalerweise für die Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.
Meine Frau könnte selbst ebenfalls ein paar Einnahmen für unseren Haushalt einbringen, aus der Vermietung ihrer Wohnung in Minsk, sobald sie nach Deutschland kommt.
Aber ich fürchte, dass ein weissrussischer Mietvertrag von der
ABH nicht unbedingt als Nachweis gilt. Die Miete wird auch nicht überwiesen, sondern eigentlich immer in Bar bezahlt.
Zurzeit renoviere ich auch meine FeWo im Ausland und ich wollte sie im Neujahr zeitweise selbst bewohnen, um dem Winter zu entfliehen.
Demzufolge werde ich in den nächsten 6 Monaten eher keine Einnahmen aus Vermietung haben.
Das ganze steuere ich so, dass ich bei den Jahresmieteinnahmen immer unter den Steuerfreibeträgen bleibe, um keine Einkommenssteuer bezahlen zu müssen.
Da ich wie schon gesagt sehr sparsam bin, lebe ich mit weniger Ausgaben als ein Hartz IV Empfänger.
Trotzdem habe ich jetzt die Befürchtung, dass die
ABH meiner Argumentation nicht folgen will und auf der Erhöhung meiner monatlichen Einnahmen besteht.
Muss ich mir etwa doch eine Arbeit suchen?
Oder wie argumentiert man in so einem Fall bei der
ABH?
Herzlichen Dank an alle Informanten
Euer
Peter