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Aufenthaltserlaubnis: Blaue Karte oder arbeitsscuhendes Visum beim geplannten Arbeitsplatzwechsel (Gelesen: 1.043 mal)
sanguinis_88
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bonn, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis: Blaue Karte oder arbeitsscuhendes Visum beim geplannten Arbeitsplatzwechsel
25.09.2016 um 23:03:07
 
Hallo

ich möchte Sie über mein weiteres Aufenthaltstitel fragen. Ich arbeit seit 15.07.2016 als Assistenzarzt  und bin noch in der Probezeit. Ich habe mein Studium Ende November 2015  abgeschlossen. Bis 22.11.2016 habe ich noch Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs 4 AufenthaltsG mit Erteilungsgrund: Arbeitsplatzsuche nach Studium, Erwärbstätigkeit ist gestattet.

Den Termin bei Ausländerbehörde  habe ich am 04.10.2016. Meine Frage ist. Bekomme ich direkt Blaue Karte, Bruttoverdient: 4400€/monatlich? ich habe zwar 5 Jahre Vertrag aber bin noch momentan in Probezeit. Wie ist denn jetzt, wenn ich meinen Vertrag bald kündige, weil die Situation in der Klinik nicht gut ist. Wie viel zeit habe ich denn, um eine neue Stelle zu suchen, wenn ich meinen Arbeitsvertrag jetzt kündige. Habe ich noch Anspruch auf arbeitssuchendes Visum, wenn ja wie lange? weil so weit ich weiß, die Blaue Karte von Arbeitsgeber abhängig ist, dementsprechen habe ich keine Zeit um neue Stelle zu suchen.

Danke für die Antwort
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Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis: Blaue Karte oder arbeitsscuhendes Visum beim geplannten Arbeitsplatzwechsel
Antwort #1 - 25.09.2016 um 23:21:00
 
Für das Jahr 2016 wird ein Bruttogehalt von 49.600 € erwartet. 4400 € sind 52.800 € also sollte die Blue Card problemlos erteilt werden. Wenn du den Vertrag kündigst, dann musst du das der Ausländerbehörde melden (§ 82 Abs. 6 AufenthG).

Du hast mit einer BLue Card einen Aufenthaltstitel, der auf den Arbeitsplatz beschränkt ist. D.h. du kannst nicht den Arbeitsplatz einfach so wechseln sondern musst erneut eine entsprechende Stelle finden, die Blue Card geeignet ist und bei der Ausländerbehörde entsprechend einen neuen Antrag für die Blue Card stellen.

Also solltest du genug Geld gespart haben um in der Zwischenzeit deinen Lebensunterhalt gesichert zu haben. Solange du genug Geld für deine Lebensunterhaltssicherung hast und auf der Suche nach einer passenden Stelle bist, wird die Ausländerbehörde in der Regel auch keine Maßnahmen gegen dich ergreifen.

Oder aber natürlich wie man es immer machen sollte, erst eine neue Stelle finden und dann mit Zusicherung der Ausländerbehörde das eine Blue Card für den neuen Job erteilt wird den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und danach erst die alte Stelle kündigen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dim4ik
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Antwort #2 - 26.09.2016 um 01:14:18
 
sanguinis_88 schrieb am 25.09.2016 um 23:03:07:
Habe ich noch Anspruch auf arbeitssuchendes Visum, wenn ja wie lange?

Ja, hast Du, drei Monate. Eine Verlängerung um bis zu weitere sechs Monate ist durch den Wechsel auf AE §18c AufenthG möglich, liegt aber im Ermessen der ABH.
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