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Italienischer Pass für Ausländer (Titolo di viaggio per stranieri) (Gelesen: 5.743 mal)
Claudia Behnke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.09.2016 um 11:43:08
 
Ist es möglich, dass eine Person gleichzeitig einen italienischen Pass für Ausländer (Titolo di viaggio per stranieri) und einen nigerianischen Pass hat? Und wie sieht dieser italienische Pass aus? Konkret: Ist es üblich, dass links Geburtsort und Geburtsdatum sowie Wohnort handschriftlich eingetragen sind? Ist es üblich, dass recht das Foto weder mit Stempel noch Wasserzeichen versehen ist, sondern reingetackert wird?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 25.09.2016 um 11:59:25
 
Claudia Behnke schrieb am 25.09.2016 um 11:43:08:
Und wie sieht dieser italienische Pass aus?

Guckst Du hier:
http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fpermessodisoggiorno.org%2Fwp-...
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Claudia Behnke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.09.2016 um 12:26:32
 
Danke, habe ich schon. Es zeigt den Pass aber nur von außen.
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hammba
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Antwort #3 - 25.09.2016 um 14:51:15
 
Der titulo de..... ist kein eigentlicher Pass. Er wird meines Wissens erteilt, wenn jmd in Italien keinen (!) Schutzstatus erhalten hat und keine gültigen Passpapiere seines Heimatlandes hat. Damit ermöglicht man personen, Italien zu verlassen. Ein bisschen außergewöhnlich ist also, dass der Betreffende einen titulo.... UND einen Pass seines Herkunftslandes hat.
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Antwort #4 - 25.09.2016 um 16:05:18
 
Hallo,

um Deine Frage verbindlich zu beantworten, müsste man die Serie kennen (Passnummer), ggf. Ausstellungsdatum und -ort, biometrische Serie oder nicht,...etc.

Alternativ müsste man Bilder dazu sehen (Einbandaußenseite, Datenseiten mit geschwärzten Personaldaten und geschwärzten letzten Ziffern der Nummer).

Grundsätzlich sind bei diesem Dokument (eine Art "Fremdenpass", also Dokument in Buch- / Passform) handschriftliche Eintragungen der Personaldaten und Lichtbild ohne Sicherung oder Laminierung eher ungewöhnlich, aber nicht völlig ausgeschlossen.
Wie gesagt: Wichtig wäre, Serie und Ausstellungsdatum zu kennen.

Du kannst im Zweifelsfall auch, mit den erforderlichen Angaben, telefonisch oder per E-Mail, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, bei der Bundespolizei nachfragen. Vorzugsweise bei einer Bundespolizeidirektion oder bei dem Bundespolizeipräsidium. Kontaktdaten lassen sich ergoogeln.

Gruß
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Claudia Behnke
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Antwort #5 - 25.09.2016 um 16:53:45
 
hammba schrieb am 25.09.2016 um 14:51:15:
Der titulo de..... ist kein eigentlicher Pass. Er wird meines Wissens erteilt, wenn jmd in Italien keinen (!) Schutzstatus erhalten hat und keine gültigen Passpapiere seines Heimatlandes hat. Damit ermöglicht man personen, Italien zu verlassen. Ein bisschen außergewöhnlich ist also, dass der Betreffende einen titulo.... UND einen Pass seines Herkunftslandes hat.


Nein, soweit ich mich informiert habe, bekommen das eben Menschen, die anerkannte Flüchtlinge sind, siehe http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/leitfaden-itali....

Und andererseits ja, genau das ist eben merkwürdig, dass die Person anerkannt wurde aufgrund "humanitärer Gründe" und einen solchen Pass bekam, obwohl es auch noch einen nigerianischen gibt.
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Claudia Behnke
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Antwort #6 - 25.09.2016 um 16:57:16
 
T.P.2013 schrieb am 25.09.2016 um 16:05:18:
Hallo,

um Deine Frage verbindlich zu beantworten, müsste man die Serie kennen (Passnummer), ggf. Ausstellungsdatum und -ort, biometrische Serie oder nicht,...etc.

Alternativ müsste man Bilder dazu sehen (Einbandaußenseite, Datenseiten mit geschwärzten Personaldaten und geschwärzten letzten Ziffern der Nummer).

Grundsätzlich sind bei diesem Dokument (eine Art "Fremdenpass", also Dokument in Buch- / Passform) handschriftliche Eintragungen der Personaldaten und Lichtbild ohne Sicherung oder Laminierung eher ungewöhnlich, aber nicht völlig ausgeschlossen.
Wie gesagt: Wichtig wäre, Serie und Ausstellungsdatum zu kennen.

Du kannst im Zweifelsfall auch, mit den erforderlichen Angaben, telefonisch oder per E-Mail, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, bei der Bundespolizei nachfragen. Vorzugsweise bei einer Bundespolizeidirektion oder bei dem Bundespolizeipräsidium. Kontaktdaten lassen sich ergoogeln.

Gruß


Danke für den Hinweis mit der Bundespolizei. Dort werde ich hingehen.
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Antwort #7 - 25.09.2016 um 20:47:13
 
Hallo,

ruf erst an (am besten zur Tageszeit) und lass Dich mit einem in diesem Bereich kompetenten Beamten verbinden. Mit diesem kannst Du dann weitere Dinge regeln.

Nicht jede Bundespolizeiinspektion oder jedes Revier hat zu jeder Zeit einen Beamten im Dienst, der dazu sachlich 100% korrekte Bewertungen abgeben kann.

Gruß
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Antwort #8 - 25.09.2016 um 22:21:17
 
T.P.2013 schrieb am 25.09.2016 um 20:47:13:
Hallo,

ruf erst an (am besten zur Tageszeit) und lass Dich mit einem in diesem Bereich kompetenten Beamten verbinden. Mit diesem kannst Du dann weitere Dinge regeln.

Nicht jede Bundespolizeiinspektion oder jedes Revier hat zu jeder Zeit einen Beamten im Dienst, der dazu sachlich 100% korrekte Bewertungen abgeben kann.

Gruß


Danke für den Hinweis. Ich war nämlich nun spontan dort - auf einer Bundespolizeidienststelle. Der Polizist fand alle Papiere merkwürdig, auch beim Datenabgleich gab es Auffälligkeiten. Er könne aber nichts tun, da er keine Originale vorliegen hat. Mein Verdacht, dass etwas nicht stimmt hat sich daher zwar bestätigt, aber was mache ich denn jetzt? Am besten . wie von Dir vorgeschlagen - einen Termin. Trotzdem verstehe ich nicht, warum der Polizist einerseits sagt, ja, verdächtig, aber dann doch nix unternimmt.
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Antwort #9 - 25.09.2016 um 22:29:15
 
Claudia Behnke schrieb am 25.09.2016 um 22:21:17:
Er könne aber nichts tun, da er keine Originale vorliegen hat.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum der Polizist einerseits sagt, ja, verdächtig, aber dann doch nix unternimmt. 

Was soll er denn  tun ?
Er kann doch allein auf Grund Deiner Angaben kein Verfahren einleiten. Es ist doch für ihn überhaupt nicht ersichtlich, ob die von Dir vorgetragenen Geschichte den Tatsachen entspricht.
Dazu müsste er schon die Dokumente vorliegen haben oder Du müsstest ganz konkret Anzeige erstatten .
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Antwort #10 - 25.09.2016 um 22:35:38
 
Claudia Behnke schrieb am 25.09.2016 um 22:21:17:
Trotzdem verstehe ich nicht, warum der Polizist einerseits sagt, ja, verdächtig, aber dann doch nix unternimmt.


Weil kein Original vorliegt.
Es kann also nur eine erste, unverbindliche Einschätzung abgegeben werden.

Man kann zwar bestimmte Dinge wie z.B. Ausstellungsmodalitäten bestimmter Serien, Passämter, Ausstellungszeitpunkten mittels bestimmter Datenbanken recherchieren.

Ob aber tatsächlich ein Urkundendelikt vorliegt, wird man erst bei Inaugenscheinnahme des Originaldokuments bewerten können.
Und dann auch nur provisorisch, bis Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung vorliegen.

Du weißt jetzt, informell, dass gewisse Zweifel berechtigt sind.

Willst Du mehr Output, musst Du mehr Input geben.
Aus welchem Grund ist Dir wichtig, was mit dem Pass los ist? Bist Du davon direkt tangiert, z.B. als Dienstleister, Vermieter, Behördenmitarbeiter etc., in welchem Verhältnis stehst Du zu dem Nigerianer?

Weiß man dies, kann man Deine Frage, was zu tun wäre, eher beantworten.
Oder Du gibst "Butter bei die Fische" und zeigst an.
Verdacht der Urkundenfälschung.
Dann wird das, zumindest bei einer Dienststelle im operativen Bereich, zumindest ermittelt.
Wie gesagt - etwas mehr Input wäre sinnvoll.

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Antwort #11 - 25.09.2016 um 22:40:04
 
Saxonicus schrieb am 25.09.2016 um 22:29:15:
Was soll er denn  tun ?
Er kann doch allein auf Grund Deiner Angaben kein Verfahren einleiten. Es ist doch für ihn überhaupt nicht ersichtlich, ob die von Dir vorgetragenen Geschichte den Tatsachen entspricht.
Dazu müsste er schon die Dokumente vorliegen haben oder Du müsstest ganz konkret Anzeige erstatten .


Es liegen nicht nur meine Angaben vor. Es hat sich bei der Prüfung herausgestellt, dass zur selben Person zwei nigerianische Pässe vorliegen. Das kann doch nicht einfach so im Raum stehen bleiben.
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Claudia Behnke
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Antwort #12 - 26.09.2016 um 22:30:10
 
T.P.2013 schrieb am 25.09.2016 um 22:35:38:
Weil kein Original vorliegt.
Es kann also nur eine erste, unverbindliche Einschätzung abgegeben werden.

Man kann zwar bestimmte Dinge wie z.B. Ausstellungsmodalitäten bestimmter Serien, Passämter, Ausstellungszeitpunkten mittels bestimmter Datenbanken recherchieren.

Ob aber tatsächlich ein Urkundendelikt vorliegt, wird man erst bei Inaugenscheinnahme des Originaldokuments bewerten können.
Und dann auch nur provisorisch, bis Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung vorliegen.

Du weißt jetzt, informell, dass gewisse Zweifel berechtigt sind.

Willst Du mehr Output, musst Du mehr Input geben.
Aus welchem Grund ist Dir wichtig, was mit dem Pass los ist? Bist Du davon direkt tangiert, z.B. als Dienstleister, Vermieter, Behördenmitarbeiter etc., in welchem Verhältnis stehst Du zu dem Nigerianer?

Weiß man dies, kann man Deine Frage, was zu tun wäre, eher beantworten.
Oder Du gibst "Butter bei die Fische" und zeigst an.
Verdacht der Urkundenfälschung.
Dann wird das, zumindest bei einer Dienststelle im operativen Bereich, zumindest ermittelt.
Wie gesagt - etwas mehr Input wäre sinnvoll.

Gruß


Er ist Kindsvater meines Kindes. Ich würde einfach gern wissen, ob der Mann den ich kenne, auch die Person ist, die er vorgibt zu sein. Oder ob er mit einer falschen Identität hier unterwegs ist - immerhin würde dann jemand in der Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde meines Kindes stehen, den ich gar nicht kenne.
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Antwort #13 - 27.09.2016 um 09:38:36
 
Mit Beurkundung der Geburt ist das Standesamt normalerweise verpflichtet sich von der Identität des Vaters zu überzeugen.

Da Nigeria zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehört müsste das Standesamt normalerweise eine Urkundenprüfung mit Vertrauensanwalt einleiten, um die Identität zu bestätigen oder zu wiederlegen.

Sollte das Standesamt nicht von selbst darauf kommen und du ein Interesse daran hast dass diese Urkundenprüfung gemacht wird, kannst du den Standesbeamten auch unter 4 Augen sprechen und Ihm die Sache mit den 2 Pässen sagen, spätestens dann ist es seine Pflicht die UP einzuleiten.

Hinweis: Die UP kostet einen 3-stelligen Betrag.
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Antwort #14 - 27.09.2016 um 10:28:55
 
okatomy schrieb am 27.09.2016 um 09:38:36:
Hinweis: Die UP kostet einen 3-stelligen Betrag. 

Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__...
Merkblatt für die Überprüfung nigerianischer Urkunden in Amts- / Rechtshilfe durch das Deutsche Generalkonsulat Lagos

Bei der Überprüfung nigerianischer Urkunden fallen für eine vollumfängliche Urkundenüberprüfung derzeit EUR 650,- pro Person zzgl. EUR 15,- Porto an.
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