Chris2701 schrieb am 07.09.2016 um 22:30:10:Der Cousin leider unter einem angeborenen Herzfehler und muss des Öfteren zum Arzt
Habt ihr ein oder mehrere Atteste des behandelnden Arztes, aus dem evtl. die Notwendigkeit der Betreuung lesbar ist?
Habt ihr ein Attest des Arztes, der ihn im Heimatland (evtl. seit Geburt) kennt?
Weiss dein Freund, was sich hinter einer "Verpflichtungserklärung" verbirgt?
Der Cousin sollte sich jetzt wieder beim JC in RLP anmelden, auf die Wohnsitzauflage verweisen und hätte wieder Anspruch auf Alg2.
Problem: Unterkunft.
Er kann sich bei der örtl. Stelle der Kommune melden, die Wohnsitzlose "versorgt". Oft ist das das Wohnungsamt, Abtlg. Wohnungslose/OfW.
Wahrscheinlich weist die Stelle ihm eine Obdachlosenunterkunft zu.
Ob er dann täglich beim Jobcenter vorsprechen muss, wird das JC entscheiden.
Hier bei uns: mal ja, mal nein (nach Laune/Ermessen??), man weiss es nicht. Eine Pflicht ist wohl nicht gesetzlich geregelt.
Im günstigsten Fall genügt eure gut begründete Stellungnahme.
Frage: Wieso wohnt der Cousin
vorübergehend bei deinem Freund?