Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise nach NL für bessere AE (Gelesen: 1.580 mal)
Themen Beschreibung: Niederlande, AE 25.5
Kartoffel
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise nach NL für bessere AE
01.09.2016 um 20:20:14
 
Hallo,
Afghane, verheiratet mit Afghanin, 7jähriges Kind, hat eine AE nach 25.5, etliche Arbeitsjahre in Deutschland, auch jetzt eine Arbeitsstelle. Die ABH bietet ihm an, auszureisen, Visum für DEU zu beantragen, damit ihm einen Niederlassungserlaubnis(?, jedenfalls eine bessere AE) ausgestellt werden kann. Nach Afghanistan will er auf keinen Fall reisen, er hat Verwandte in den Niederlanden. Ist es realistisch, von dort sein Visum zu beantragen?? (Früher klappte das m.W. recht problemlos)
- Er müsste sich also in NL anmelden, sonst wäre die Deutsche Botschaft ja überhaupt nicht zuständig!? 6 Monate Anwesenheit oder ein glaubhafter Wohnortwechsel..?
- Lassen die NL-Behörden eine Anmeldung mit seinem Aufenthaltstitel überhaupt zu? (Okay, das könnten seine Verwandten klären.)
- Wäre es legal, trotzdem hier in DEU zu arbeiten, obwohl in den NL gemeldet? (Wohl kaum, er kann sich aber nicht einfach unbezahlten Urlaub nehmen.)
- Kein Job in DEU, keine Krankenversicherung
Die ABH sieht keinen Spielraum, auf die Ausreise zu verzichten, konnte keine realistische Variante aufzeigen, wie er das bewerkstelligt. Bin dankbar für eine Variante, die ihm nicht noch mehr Probleme bereitet...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach NL für bessere AE
Antwort #1 - 01.09.2016 um 22:14:10
 
Macht meines Erachtens keinen Sinn. Entweder es gibt tatsächliche oder rechtliche Ausreisehindernisse oder eben nicht.

Wie sieht es mit der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 4 aus?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach NL für bessere AE
Antwort #2 - 01.09.2016 um 22:19:48
 
Wenn er in absehbarer Zeit die Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 i.V.m § 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfüllt, dann soll er abwarten bis er die Niederlassungerlaubnis auch so bekommt.

Ansonten kann er ja schauen, dass die ABH seinen Antrag auf eine familiäre AE ablehnt und dagegen klagen. Das VG könnte durchaus zu einem anderen Entschluss kommen als die ABH, zumal durch die bereits vorhandene AE ja § 39 Nr. 1 AufenthV ins Spiel kommt. Weniger risikoreich als diese NL-Variante wäre es allemal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kartoffel
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise nach NL für bessere AE
Antwort #3 - 02.09.2016 um 15:59:48
 
Vielen Dank Euch beiden, muss das demnächst mit ihm durchsprechen. Hatte schon befürchtet, dass das keine praktikable Lösung ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema