Hallo,
Afghane, verheiratet mit Afghanin, 7jähriges Kind, hat eine
AE nach 25.5, etliche Arbeitsjahre in Deutschland, auch jetzt eine Arbeitsstelle. Die
ABH bietet ihm an, auszureisen, Visum für DEU zu beantragen, damit ihm einen Niederlassungserlaubnis(?, jedenfalls eine bessere AE) ausgestellt werden kann. Nach Afghanistan will er auf keinen Fall reisen, er hat Verwandte in den Niederlanden. Ist es realistisch, von dort sein Visum zu beantragen?? (Früher klappte das m.W. recht problemlos)
- Er müsste sich also in NL anmelden, sonst wäre die Deutsche Botschaft ja überhaupt nicht zuständig!? 6 Monate Anwesenheit oder ein glaubhafter Wohnortwechsel..?
- Lassen die NL-Behörden eine Anmeldung mit seinem Aufenthaltstitel überhaupt zu? (Okay, das könnten seine Verwandten klären.)
- Wäre es legal, trotzdem hier in DEU zu arbeiten, obwohl in den NL gemeldet? (Wohl kaum, er kann sich aber nicht einfach unbezahlten Urlaub nehmen.)
- Kein Job in DEU, keine Krankenversicherung
Die
ABH sieht keinen Spielraum, auf die Ausreise zu verzichten, konnte keine realistische Variante aufzeigen, wie er das bewerkstelligt. Bin dankbar für eine Variante, die ihm nicht noch mehr Probleme bereitet...