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Schengener Recht - wie weit möglich (Gelesen: 2.913 mal)
Themen Beschreibung: Umzug nach Ungarn, deutscher Mann mit türkischer Ehefrau
Gera
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11.08.2016 um 11:14:50
 
Guten Tag! Vielleicht liefere ich Ihnen eine harte Nuss!

Ich bin Deutscher und lebe seid 8 Jahren in der Türkei, verheiratet bin ich mit einer türkischen Frau. Beide beziehen wir eine Rente und haben in der Türkei Grundbesitz.
Wir haben in D noch keine Familienzusammenführung beantragt, da wir es primär nicht für wichtig hielten!

Aus gegebenen Anlass wollen wir nach Ungarn überdiedeln!!!

Ich als deutscher Bürger stelle es mir so vor: dort Eigentum zu erwerben und mich mit dem 1. Wohnsitz anmelden, dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, so dass meine türkische Ehefrau -nach Schengener Recht- nachziehen darf.

Zusatz: wenn wir für D eine Familienzusammenführung beantragen, darf meine türkische Ehefrau maximal 90 Tage von 180 Tagen ausserhalb von D leben. Ungarn ist wesentlich attraktiver!

Ist die Möglichkeit machbar?

Vielen, vielen Dank für die Informationen.
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Aras
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Antwort #1 - 11.08.2016 um 11:37:43
 
Es ist sogar einfacher:

Deine Frau stellt einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums gemäß Artikel 5 der RL 2004/38/EG bei der österreichischen Botschaft. Hierzu legst du eine Kopie deines Reisepasses, eure Heiratsurkunde und ne Absichtserklärung oder Flugreservierungen vor, sodass daraus hervorgeht dass ihr gemeinsam nach Ungarn wollt. Falls du definitiv vorher alles klären willst und erst in Ungarn eine Immobilie kaufen willst, dann registrierst du dich in Ungarn und schickst ihr die Meldebescheinigung. Damit beantragt sie das Einreisereisevisum.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 11.08.2016 um 12:07:04
 
Und wenn Deine Frau ein gültiges Schengenvisum hat, dann reist Ihr beide direkt nach Ungarn ein und macht dort die für eine Aufenthaltskarte erforderlichen Angaben.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #3 - 11.08.2016 um 14:33:40
 
Aras schrieb am 11.08.2016 um 11:37:43:
Deine Frau stellt einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums gemäß Artikel 5 der RL 2004/38/EG bei der österreichischen Botschaft.

Österreich ist nicht mehr für Ungarn zuständig. Das Kaiserreich Österreich-Ungarn ist nicht mehr existent und seine Angelegenheiten regelt Ungarn seit etlichen Jahrzehnten völlig eigenständig und ohne Zustimmung österreichischer Behörden.
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Aras
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Antwort #4 - 11.08.2016 um 14:40:53
 
LOL. Natürlich.  Laut lachend

Muss natürlich die ungarische Botschaft sein.
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blubb


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Antwort #5 - 11.08.2016 um 15:18:43
 
Gera schrieb am 11.08.2016 um 11:14:50:
Zusatz: wenn wir für D eine Familienzusammenführung beantragen, darf meine türkische Ehefrau maximal 90 Tage von 180 Tagen ausserhalb von D leben. Ungarn ist wesentlich attraktiver!


Hallo,

und das ist ebenfalls nicht korrekt.
Im Falle einer FZF nach DEU würde sie eine AE beantragen. Dann wäre, erst einmal grundsätzlich, die "Deadline" ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten am Stück außerhalb DEU (wobei bei bestehender Ehe sogar dies nicht der Fall sein muss).

Das Stichwort für die bereits oben genannte Möglichkeit der Umsiedelns nach Ungarn, interessant für Dich zwecks Eigenrecherche, nennt sich übrigens für Dich "Freizügigkeit EU" und für Deine Frau "Abgeleitete Freizügigkeit".

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Gera
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Antwort #6 - 15.08.2016 um 12:10:45
 
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten. Wenn ich jetzt richtig zusammenfasse heisst das: meine türkische Ehefrau stellt einen Antrag bei der ungarischen Botschaft auf Familienzusammenführung?

(hier greift das Schengener Recht?)

Ich selbst habe vorher einen festen und ständigen Wohnsitz in Ungarn angemeldet  - o.k.?

Bitte noch einmal eine zusammenhängende und aufklärende Information! Möchte ja nichts verkehrt machen!
Ganz vielen DAnk an Euch! Zwinkernd
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Aras
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Antwort #7 - 15.08.2016 um 12:29:14
 
Es gibt zwei Wege:
1. Entweder du fliegst vor und deine Frau fliegt nach, oder
2. Ihr beide fliegt gemeinsam.

Nicht das Schengener Recht (VO (EG) 810/2009) greift hier sondern die Richlinie 2004/38/EG.

Gera schrieb am 15.08.2016 um 12:10:45:
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten. Wenn ich jetzt richtig zusammenfasse heisst das: meine türkische Ehefrau stellt einen Antrag bei der ungarischen Botschaft auf Familienzusammenführung?

Nein. Deine Frau stellt einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums mit dem Schengen-Visa-Formular. Sie braucht aber nur die Felder zu beantworten die nicht mit einem Sternchen markiert sind.
Schau dir das Formular an: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350386/publicationFile/21...


Wenn du nix verkehrt machen willst, dann lies hierzu Teil III des Visahandbuches:
http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf
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Antwort #8 - 15.08.2016 um 13:44:42
 
Gera schrieb am 15.08.2016 um 12:10:45:
meine türkische Ehefrau stellt einen Antrag bei der ungarischen Botschaft auf Familienzusammenführung?

Nein, deine Frau beantragt kein Visum zur FZF, sondern ein einfaches Einreisevisum nach Ungarn.

Grundsätzlich ist dieses möglich, wenn sie dir nachzieht.

Welche Probleme Botschaften machen können, wenn sich der deutsche Ehegatte noch nicht in besagtem EU-Land befindest, kannst du hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454409256/0
Am besten besorgst du dir das ungarische Äquivalent zum "deutschen Schengenvisumsformular", denn mit dem deutschen Formular kann deine Frau beileibe nichts anfangen, geschweige denn, einreichen und einen Antrag stellen.
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