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AE nicht an Arbeitgeber gebunden - Kündigung - neue AE? (Gelesen: 1.517 mal)
pupsaloompa
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i4a rocks!


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04.08.2016 um 12:12:40
 
Hallo an alle,

ich habe momentan das aehnliches problem - mein Arbeitgeber hat mich vor 2 Wochen gekuendigt.
Ich komme aus Indonesien, und habe schon 6 Jahre in DE gelebt. Zuerst als AuPair - Sprachschulerin -  Studentin an einer Deutsche Hochschule - 18 Monate AE auf Arbeitssuchend (ich habe nur ca. 7 Monate benutzt und in Gastronomie gearbeitet) und jetzt befristete Arbeitserlaubnis.

Ich habe momentan mein AE nicht an der Arbeitgeber gebunden, und steht auch "Selbstaendige Taetigkeit gesttatet"

Das steht § 78 a abs. 1 und § 18 abs. 4 s. 1

Nun meine Frage:

Bekomme ich ein neues Aufenthalterlaubnis?
zB in zweck fuer den Arbeitssuchend? Weil ich gehort habe, falls man in DE ein Studium abgeschlossen hat, arbeitet in DE und bei Arbeitsverlust darf man 6 Monate noch hier leben um eine neue Arbeit zu finden.

Ich wuensche mir eine Vollzeit Stelle zu haben und moechte nicht als Selbstaendigkeit arbeiten, aber waehrend der Arbeitssuchend wuerde ich auch gerne Studentenjob (zB in Gastronomie) arbeiten.

Ist das moeglich?
Oder soll ich Deutschland verlassen?

Vielen Dank auf eure Antwort.

Viele Gruesse!

Daddys' Änderung:
Eigene Frage = eigener Thread... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 04.08.2016 um 15:22:05 von Daddy »  
 
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Aras
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Antwort #1 - 06.08.2016 um 17:33:55
 
Beantragen musst du das schon. Jedoch hast du keine Arbeitserlaubnis für sonstige Tätigkeiten während eines Arbeitssuch-Aufenthaltstitel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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vanille
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 31.10.2016 um 16:52:45
 
Soweit ich weiß, wenn in deinem Aufenthaltstitel keine Erlöschungsbedingung steht z.b. "Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der Tätigkeit als...", kannst du legal in Deutschland bleiben und eine neue Beschäftigung finden, bis dein jetziger Aufenthaltstitel abläuft.  unentschlossen
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