Erstmal danke an alle, die sich an dem Thread beteiligen.
Das hilft mir doch schon sehr viel weiter. Auf Duldung oder gar Aufenthaltserlaubnis wär ich nie im alleine gekommen. Ich dachte immer, dass eine
AE erstmalig nur bei einer Botschaft bzw. Konsulat beantragt werden kann. Duldung kannte ich sonst nur im Zusammenhang mit Asyl - so kann man sich irren.
Ich will auch ein bisschen was zurück geben, falls ein andere mal einen solchen Fall hat.
grisu1000 schrieb am 02.08.2016 um 00:48:27:Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt. Ich würde abklären ob die PKV dann die Kosten übernimmt.
Das ist abgeklärt. Meine Versicherung ist eine Auslands-PKV, die vorübergehende Aufenthalte im Inland abdeckt.
Sollte eine Aufenthaltserlaubnis nötig werden, braucht meine Frau eine Inlands-KV, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann muss erst Versicherung auf Inlands-PKV umgestellt werden, und dann wird ja auch erst eine
AE erteilt (vermute ich so richtig verstanden zu habe, siehe Frage am Ende nochmal). Das ist soweit schon abgeklärt, wäre alles möglich. Ist nur Aufwand und kostet halt ...
tiggger schrieb am 02.08.2016 um 17:39:53:Mal beim Standesamt angefragt welche Dokumente die für die Geburtsurkunde brauchen?
- Geburtsanzeige vom Krankenhaus
- dt. (!!!) legalisierte Geburtsurkunde von der Mutter und vom Vater hilfreich
- dt. Hochzeitsurkunde (wenn im Ausland geheiratet entweder beim Standesamt I eine dt. machen lassen, oder mit Apostille (wenn in einer gängigen Sprache - HK bei mir mit Englisch wäre ok gewesen), oder halt übersetzt und legalisiert) wg. Vaterschaft - Kids sollen ja dt. Reisepass bekommen.
- Reisepässe und
- Meldebescheinigung etc. selbstverständlich auch.
Soweit die Aussage vom Krankenhaus (nicht Standesamt) - ist auch alles vorhanden. Die kümmern sich auch um die Geburtsurkunde, solange die Mutter im Krankenhaus liegt. Sollte sie früher entlassen werden, muss man sich um den Rest kümmern.
Petersburger schrieb am 01.08.2016 um 19:46:16:Ich sehe auch nicht recht, was eine Visumverlängerung soll - denn mehr "Schengen-Tage" als 90 je beliebige 180 gibt auch ein neues Visum nicht her.
Die Aussage hat mich doch am allermeisten irritiert. In den Teilen der Welt, die ich in Sachen Visum kenne, geht mit einer im Land erteilten Visumsverlängerung auch eine Aufenthaltsverlängerung einher. Aber gut, wenn dem so ist.
mgb schrieb am 01.08.2016 um 18:56:57:Warum nicht gleich eine
AE nach §28 Absatz 1
AufenthG beantragen?
Der Antrag hat Fiktionswirkung und wenn der Sachbearbeiter unbedingt will, dann soll er halt eine Duldung bis zur Geburt ausstellen.
Ob eine Visaverlängerung im vorliegenden Fall reicht, ist nicht abzusehen.
Der Begriff Fiktionswirkung ist mir nicht geläufig, allerdings nehme ich an, dass es in diesem Fall bedeutet, dass man schon als Schwangere in den letzten Tagen vor der Geburt eine
AE entsprechend beantragen kann, als ob die Kinder geboren wären. Verstehe ich das richtig?
Unabhängig davon, aller Voraussicht nach habe ich zwischen Geburt und den 90 Tagen gut drei Wochen Zeit, um eine
AE zu beantragen, wobei die Kinder dann ja tatsächlich geboren sind.
Ich habe aber dennoch ein paar Fragen:
a) Wie lange würde eine Duldung gelten? Vorgegebener Zeitraum, absehbarer Zeitraum in der meine Frau nicht transportfähig ist, etc.?
b) Ist mit einer Duldung auch ein Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum möglich? Nicht das ich jetzt groß rumreisen will, aber beim Rückflug kann man ja dann nicht bspw. über Amsterdam oder Helsinki fliegen, wenn das nur ein nationales Visum ist, oder?
c) Ist für den
AE Antrag wirklich eine im Inland gültige unbefristete
KV nötig, oder kann man sich darum nach Erteilung der
AE kümmern?
grisu1000 schrieb am 02.08.2016 um 00:48:27:Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt
d) Hierzu noch eine letzte Frage: Bedeutet "kein rechtmäßiger" Aufenthalt, dass uns bei späterer erneuter Beantragung eines Besuchsvisums Schwierigkeiten entstehen könnten?
Besten Dank für die Hilfe nochmal,
Cheers, Joerch
PS: Entschuldigt bitte auch, wenn ich Fragen stelle, die man eigentlich schnell googlen könnte. Aber aktuell bin ich noch hinter der Great Firewall, und der VPN funkt gerade nicht. Muss Murphy's Gesetz sein: wenn man etwas am meistens braucht, ist garantiert, dass es nicht verfügbar ist.